Betreff
Wahl der Vertrauensleute für die Wahlausschüsse bei den Amtsgerichten Eisenhüttenstadt und Fürstenwalde
Vorlage
028/2008
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der  Kreistag wählt die Vertrauensleute für die Wahlausschüsse bei den  Amtsgerichten Eisenhüttenstadt und Fürstenwalde.

 

 

Amtsgericht Eisenhüttenstadt                                                Amtsgericht Fürstenwalde 

                      

Irmtraud Lehmann                                                                  Helfried Lehmann

Sachdarstellung:

Entsprechend Beschluss 022/26/2008 wurden zum Kreistag am 25.06.2008 sechs Vertrauensleute für die Wahl der Schöffen an den  Amtsgerichten Eisenhüttenstadt und Fürstenwalde  gewählt. Gemäß § 40 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) sowie der allgemeinen Verfügung der Ministerin der Justiz, des Ministers des Innern, des Ministers für Bildung, Jugend und Sport und des Ministers für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz von 25.11 2007 sind für den Ausschuss sieben Vertrauenspersonen als Beisitzer zu wählen. Daher müssen für die  Amtsgerichte jeweils noch eine Vertrauensperson gewählt werden.