Beschlussvorschlag:
Der Kreistag fasst den Beschluss, die Verwaltung mit der weiteren Planung für den Um- und Erweiterungsbau einschl. Cafeteria des Haus 2 gemäß Variante 1 für das Carl-Bechstein-Gymnasium in 15537 Erkner, Neu Zittauer Straße 1-2 zu beauftragen.
Sachdarstellung:
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 25.06.2008 folgenden Grundsatzbeschluss gefasst:
Der Kreistag beschließt, die Verwaltung mit der Planung
eines Erweiterungsbaus für
Unterrichtsräume und eine Cafeteria für das
Carl-Bechstein-Gymnasium in Erkner, Neu
Zittauer Straße 1-2 zu beauftragen.
Der Kreistag spricht sich gegen eine Einschränkung bei
dem Planungsauftrag auf einen
Anbau an das Gebäude „Typ
Erfurt“ aus
Mit der Vorplanung wurde nach einem Wettbewerb das Büro HTR-Architekten und Ingenieure GmbH aus Schöneiche beauftragt.
Das Büro hatte folgende Aufgabenstellung:
- Das Carl-Bechstein-Gymnasium Erkner soll neben einer Ergänzung durch einen Erweiterungs- oder Neubau für die Erfordernisse eines zukünftigen 5-zügigen Gymnasiums mit Ganztagsbetrieb umgestaltet werden.
- Um die künftige Nutzung optimal zu gestalten, werden die auf dem Campus vorhandenen Flächen neu geordnet. Zusätzlich müssen 14 Klassenräume einschließlich zugehöriger Sammlungsräume und Räumlichkeiten für das Ganztagsangebot geschaffen werden. In diesem Zusammenhang soll auch die Versorgung der Schüler durch eine Cafeteria/ Mensa sichergestellt werden. Um den Schulbetrieb optimal zu gestalten, müssen die Außenanlagen an die Erfordernisse angepasst und Wegebeziehungen neu gestaltet werden.
Im Ergebnis der Vorplanung wurden vom Büro HRT 3 Varianten dargestellt.
Variante 1:
Haus 1 bleibt als Bestand
Haus 2 erhält einen Anbau als Erweiterung
Variante
2:
Haus 1 bleibt als Bestand
Haus 2 bleibt als Bestand
Neubau eines ergänzenden Baukörpers
Variante
3:
Haus 1 bleibt als Bestand
Haus 2 wird abgerissen
Neubau, der die Kapazitäten von Haus 2 und einer Erweiterung aufnimmt
Die technische Gebäudeausrüstung soll nach Fertigstellung dem Stand der Technik entsprechen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Anlagenteile bereits im Zuge realisierter Baumaßnahmen erneuert wurden. Die aktuellen Regelungen der Energieeinsparverordnung finden Beachtung. Die Inanspruchnahme von Fördermitteln zur energetischen Gebäudesanierung wird angestrebt.
Zur Festschreibung der Ziele wurden folgende Untersuchungen und Abstimmungen durchgeführt:
- Aufnahme der Bausubstanz sowie der Außenbereiche
- Aufnahme der technischen Anlagen
- Aufnahme der Flächen- und Gebäudestrukturen
- Auswertung der Anforderungen der Nutzer
- Flächenanalyse mit Auswertung zur Festsetzung der zusätzlich benötigten Flächen unter Beachtung der Raumprogrammempfehlung des MBJS (Ministerium für Bildung, Jugend und Sport) 06/2003
- Analyse der Erschließung und Aufstellen eines Erschließungskonzeptes unter Einbeziehung der Standortfaktoren sowie der Erweiterung der Schülerzahlen
- Konzept zur Sanierung der Bestandsflächen
- Darstellen der zusätzlich benötigten Flächen unter Berücksichtigung städtebaulicher Strukturen sowie einer Variantengegenüberstellung
- Aufstellen eines versorgungstechnischen Konzeptes
- Aufstellen eines Konzeptes zur Gestaltung der Außenanlagen
- Ermittlung von Kostenkenndaten unter Bezugnahme von Varianten
Für die Ermittlung des Raumprogramms (Anlage 1) wurden der Bestand, die Raumprogrammempfehlung des MBJS 06/2003, die Anforderungen der Schulleitung und die Vorstellungen der Verwaltung zur wirtschaftlichen Realisierung (Investitions- und Unterhaltungskosten) überein gebracht. Das mit der Schulleitung abgestimmte und bestätigte Raumprogramm wird um 148 qm überschritten und Planungsgrundlage für Variante 1-3. Diese Differenz ergibt sich, durch die Berücksichtigung der vorhandenen Baukörper.
Am 04.11.2008 hat das Büro HRT die Vorplanung mit 3 Varianten in einer Planverteidigung vorgestellt. Daran nahmen neben dem 2. Beigeordneten und den Amtsleitern der Ämter für Bildung Kultur und Sport, Personal und Service, die mit dem Bauvorhaben betrauten Mitarbeiter, der Schulleiter und stellvertretende Schulleiter des Gymnasiums teil. Dem vorausgegangen waren bereits Erörterungstermine des Planungsbüros mit der Schulleitung in Erkner. Von den Beteiligten wurden verschiedene Hinweise gegeben. Insbesondere wurden die funktionellen Anforderungen der Schulleitung an einen reibungslosen Schulbetrieb erörtert. Am 25.11.2008 wurden die modifizierten Planungsvarianten erneut vorgestellt.
Die Anlagen 2 bis 4 zeigen die 3 Varianten.
.Zwischen den Vertretern der Verwaltung und der Schulleitung wurde Konsens erzielt, dem Kreistag die Variante 1 zur Realisierung vorzuschlagen. Diese berücksichtigt die Anforderungen der Schule, insbesondere auch die Integration der Cafeteria und ist im Ergebnis des Kostenvergleichs (Anlage 5) auch die wirtschaftlichste Lösung.
Die weiterhin dieser Vorlage beigefügten Grundrisse zeigen die künftige Raumaufteilung und Gestaltung des Hauses 2.
Folgender Gesamtbedarf wurde für die Errichtung des Erweiterungsbaus ermittelt (Zahlen lt. PE 2009 bis 2011):
Investitions- nummer |
Bezeichnung |
2008 |
2009 |
2010 |
2011 |
insgesamt |
|||
|
|
|
|
€ |
€ |
€ |
|||
21730
402011 |
Erweiterungsneu-
bau |
0 |
350.000 |
4.200.000 |
968.000 |
5.518.000 |
|||
21730 402012 |
Planung Erweiterungs-
neubau |
80.000 |
370.000 |
390.000 |
155.000 |
995.000 |
|||
21730 402021 |
Ausstattung Erweiterungs- neubau |
0 |
0 |
0 |
215.000 |
215.000 |
|||
21730
405022 |
Erweiterungs-neubau – Planung Außenanlagen |
0 |
0 |
38.000 |
57.000 |
95.000 |
|||
21730
405021 |
Erweiterungs- neubau – Ge-staltung Außen-anlagen |
0 |
0 |
0 |
593.500 |
593.500 |
|||
21730 402013 |
mögliche Förderung durch das Land |
0 |
0 |
0 |
1.100.000 |
1.100.000 |
|||
Die Maßnahmen Haus 1 (siehe Anlage 5) werden erst nach 2011 realisiert.
Stellungnahme der Kämmerei
Die unter "Finanzielle
Auswirkungen" ausgewiesenen Werte wurden mit den entsprechenden
Jahresscheiben in den Planentwurf 2009 aufgenommen.
Der Finanzbedarf wird aus den
investiven Schlüsselzuweisungen (6.316.500 €) sowie Fördermitteln (1.100.000 €)
gedeckt.
Die Errichtung des
Erweiterungsbaus führt zu einer Erhöhung des Anlagevermögens des LOS und damit
auch zu höheren Abschreibungen.
Nach Inbetriebnahme des
Erweiterungsbaus entsteht ein zusätzlicher Unterhaltungs- und
Bewirtschaftungsaufwand.
gez. Hariett Wellmer
Amtsleiterin
Anlagen:
Anlage 1: Raumprogramm
Anlage 2: Variante 1
Anlage 3: Variante 2
Anlage 4: Variante 3
Anlage 5: Kostenschätzung