Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt,
den Höchstbetrag des Kassenkredites mit Wirkung vom 01.01.2009 auf 25,0 Mio €
festzusetzen.
Sachdarstellung:
Da der Landkreis
Oder-Spree sein Rechnungswesen seit dem 01. 01. 2008 auf die Doppik umgestellt
hat, gelten für den Landkreis die Vorschriften zur Haushaltswirtschaft der
neuen Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (Bbg. KVerf).
Mit der
Kommunalverfassung haben sich die Regelungen zum Kassenkredit geändert.
Im Abs. 2 des § 76 -
Sicherung der Zahlungsfähigkeit ist Folgendes geregelt:
"Zur rechtzeitigen
Leistung ihrer Auszahlungen kann die Gemeinde Kassenkredite bis zu dem von der
Gemeindevertretung durch Beschluss festgesetzten Höchstbetrag aufnehmen, soweit
dafür keine anderen Mittel zur Verfügung stehen. Der Beschluss über die Höhe
des Kassenkredites ist der
Kommunalaufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen".
Aus diesem Grunde soll
der Höchstbetrag des Kassenkredites nicht mehr wie für das Haushaltsjahr 2008
mit der Haushaltssatzung festgesetzt werden, sondern in Form eines gesonderten
Beschlusses.
Mit der
Haushaltsatzung 2008 wurde der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 25,0 Mio €
festgesetzt. Diesen Betrag hätte auch der Entwurf der Haushaltssatzung 2009
ausgewiesen, wenn sich die gesetzlichen Grundlagen nicht geändert hätten. Im
Haushaltsplan 2009 sind 55.000 € Zinsaufwendungen für Kassenkredite enthalten.
Der Höchstbetrag des
Kassenkredites entspricht 7,35 % der zu finanzierenden Aufwendungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit.
Nach § 76 Bbg. KVerf
gibt es keine Genehmigungspflicht mehr für Kassenkredite. Gemäß der alten
Regelung waren Kassenkredite, die ein Sechstel der im Verwaltungshaushalt veranschlagten
Einnahmen übersteigen, durch die Kommunalaufsicht zu genehmigen. Nach dieser
(alten) Regelung wäre ein Kassenkredit von ca. 56 Mio € genehmigungsfrei
gewesen.