Beschlussvorschlag:
Der Kreistag bestätigt die
Fortschreibung des Jugendförderplanes für den Zeitraum 2009 – 2012 als
Arbeitsgrundlage und Bestandteil der Jugendhilfeplanung sowie als Untersetzung
zum Haushaltsplan
Sachdarstellung:
Der Gesetzgeber regelt mit dem Ersten
Gesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch –Kinder- und
Jugendhilfe- § 24 die jährliche
Erstellung eines Jugendförderplanes für das laufende Jahr sowie die Planungen für
drei weitere Haushaltsjahre durch den Landkreis als örtlicher Träger der
Jugendhilfe. Der Jugendförderplan ist mit der Verabschiedung des jeweiligen
Haushaltsplanes zu beschließen. Der vorliegende Jugendförderplan ist eine
Fortschreibung des Jugendförderplanes 2008 – 2011. Im Mittelpunkt stehen die
qualitative Weiterentwicklung der Angebote der Jugendarbeit und
Jugendsozialarbeit und der Maßnahmen im Rahmen der Jugendberufshilfe.
Finanzielle Auswirkungen
im Rahmen des Haushaltsplanes
Anlagen:
Jugendförderplan
2009 – 2012 - Fortschreibung -