Betreff
Jugendförderplan 2009 - 2012 - Fortschreibung -
Vorlage
013/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag bestätigt die Fortschreibung des Jugendförderplanes für den Zeitraum 2009 – 2012 als Arbeitsgrundlage und Bestandteil der Jugendhilfeplanung sowie als Untersetzung zum Haushaltsplan

Sachdarstellung:

 

Der Gesetzgeber regelt mit dem Ersten Gesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch –Kinder- und Jugendhilfe-  § 24 die jährliche Erstellung eines Jugendförderplanes für das laufende Jahr sowie die Planungen für drei weitere Haushaltsjahre durch den Landkreis als örtlicher Träger der Jugendhilfe. Der Jugendförderplan ist mit der Verabschiedung des jeweiligen Haushaltsplanes zu beschließen. Der vorliegende Jugendförderplan ist eine Fortschreibung des Jugendförderplanes 2008 – 2011. Im Mittelpunkt stehen die qualitative Weiterentwicklung der Angebote der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit und der Maßnahmen im Rahmen der Jugendberufshilfe.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

im Rahmen des Haushaltsplanes

 

 

Anlagen:

 

Jugendförderplan 2009 – 2012  - Fortschreibung -