Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Rechtsverordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Spreenhagen.

Sachdarstellung:

 

Der Landkreis ist gemäß § 15 Absatz 1 des Brandenburgischen Wassergesetzes für die Festsetzung von Wasserschutzgebieten für Wasserfassungen, die der öffentlichen Trinkwasserversorgung dienen, mit einer täglichen Entnahmemenge von weniger als 2000 Kubikmetern zuständig. Die Wasserschutzgebiete werden durch Rechtsverordnung festgesetzt.

 

Über das Wasserwerk Spreenhagen versorgt der „Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Fürstenwalde und Umland“ aus vier Brunnen ca. 2.000 Einwohner sowie die im Gemeindegebiet befindlichen öffentlichen Einrichtungen und privaten Unternehmen mit Trinkwasser. Es ist beabsichtigt, zum Schutz des zu fördernden Grundwassers im Einzugsgebiet ein Wasserschutzgebiet festzulegen.

 

Die Bemessung des Schutzgebietes erfolgte auf der Grundlage eines Fachgutachtens. Durch die Schutzbestimmungen der Verordnung sollen grundwassergefährdende Handlungen für verboten oder nur beschränkt zulässig erklärt werden. Die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken innerhalb des Wasserschutzgebietes werden im Interesse einer gesicherten Trinkwasserversorgung zur Duldung bestimmter Maßnahmen und zur Vornahme bestimmter Handlungen verpflichtet.

 

Das öffentliche Anhörungsverfahren fand vom 11. Juni 2007 bis 20. September 2007 statt. In dieser Zeit hatte jedermann die Möglichkeit zur Einsicht- und Stellungnahme zum Verordnungsentwurf. Darüber hinaus wurden die Träger öffentlicher Belange wie Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe, Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung, Regionale Planungsgemeinschaft Oderland-Spree,  Landesumweltamt, Wasser- und Landschaftspflegeverband Untere Spree, Forst, Energieversorger sowie die einzelnen Fachbereiche der Kreisverwaltung: Amt für Kreisentwicklung, Bauordnungsamt, Gesund-heitsamt, Landwirtschaftsamt, Boden- und Naturschutz und Fischereibehörde direkt beteiligt. Der vorliegende Entwurf der Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Spreenhagen vom 12. März 2009 ist unter Berücksichtigung aller eingegangenen Stellungnahmen erarbeitet worden.

 

Hinweis:

 

Auf der Internetseite des Landkreises Oder-Spree finden Sie in den Ratsinformationen den vollständigen Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Spreenhagen einschließlich der dazugehörigen Anlagen 1-3 der künftigen Verordnung, die topografische Karte im Maßstab 1:10 000 sowie die Liegenschaftskarte im Maßstab 1: 2 500 (Blätter 1 - 3) als Bestandteile der Rechtsverordnung. Dort ist auch die Begründung der Schutzgebietsverordnung enthalten. Alle Unterlagen können zudem im Umweltamt, Haus E der Kreisverwaltung, Zimmer 307, eingesehen werden.

Dem Landkreis Oder-Spree entstehen keine Kosten.

 

Anlagen:

 

·    Übersichtskarte - Lage Wasserschutzgebiet Spreenhagen

·    Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Spreenhagen vom 12. März 2009