Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die
Rechtsverordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Spreenhagen.
Sachdarstellung:
Der Landkreis ist gemäß § 15
Absatz 1 des Brandenburgischen Wassergesetzes für die Festsetzung von
Wasserschutzgebieten für Wasserfassungen, die der öffentlichen Trinkwasserversorgung
dienen, mit einer täglichen Entnahmemenge von weniger als 2000 Kubikmetern
zuständig. Die Wasserschutzgebiete werden durch Rechtsverordnung festgesetzt.
Über das Wasserwerk Spreenhagen
versorgt der „Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Fürstenwalde
und Umland“ aus vier Brunnen ca. 2.000 Einwohner sowie die im Gemeindegebiet
befindlichen öffentlichen Einrichtungen und privaten Unternehmen mit
Trinkwasser. Es ist beabsichtigt, zum Schutz des zu fördernden Grundwassers im
Einzugsgebiet ein Wasserschutzgebiet festzulegen.
Die Bemessung des Schutzgebietes
erfolgte auf der Grundlage eines Fachgutachtens. Durch die Schutzbestimmungen
der Verordnung sollen grundwassergefährdende Handlungen für verboten oder nur
beschränkt zulässig erklärt werden. Die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von
Grundstücken innerhalb des Wasserschutzgebietes werden im Interesse einer
gesicherten Trinkwasserversorgung zur Duldung bestimmter Maßnahmen und zur
Vornahme bestimmter Handlungen verpflichtet.
Das öffentliche Anhörungsverfahren
fand vom 11. Juni 2007 bis 20. September 2007 statt. In dieser Zeit hatte
jedermann die Möglichkeit zur Einsicht- und Stellungnahme zum Verordnungsentwurf.
Darüber hinaus wurden die Träger öffentlicher Belange wie Landesamt für
Bergbau, Geologie und Rohstoffe, Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung,
Regionale Planungsgemeinschaft Oderland-Spree,
Landesumweltamt, Wasser- und Landschaftspflegeverband Untere Spree,
Forst, Energieversorger sowie die einzelnen Fachbereiche der Kreisverwaltung:
Amt für Kreisentwicklung, Bauordnungsamt, Gesund-heitsamt, Landwirtschaftsamt,
Boden- und Naturschutz und Fischereibehörde direkt beteiligt. Der vorliegende
Entwurf der Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Spreenhagen vom
12. März 2009 ist unter Berücksichtigung aller eingegangenen Stellungnahmen
erarbeitet worden.
Hinweis:
Auf der Internetseite des
Landkreises Oder-Spree finden Sie in den Ratsinformationen den vollständigen
Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes
Spreenhagen einschließlich der dazugehörigen Anlagen 1-3 der künftigen
Verordnung, die topografische Karte im Maßstab 1:10 000 sowie die
Liegenschaftskarte im Maßstab 1: 2 500 (Blätter 1 - 3) als Bestandteile der
Rechtsverordnung. Dort ist auch die Begründung der Schutzgebietsverordnung
enthalten. Alle Unterlagen können zudem im Umweltamt, Haus E der
Kreisverwaltung, Zimmer 307, eingesehen werden.
Dem Landkreis Oder-Spree
entstehen keine Kosten.
Anlagen:
·
Übersichtskarte - Lage
Wasserschutzgebiet Spreenhagen
·
Entwurf der
Rechtsverordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Spreenhagen vom 12.
März 2009