Betreff
Umsetzung Zukunftsinvestitionsgesetz
Vorlage
022/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt folgende Investitionen mit den Mitteln des Zukunftsinvestitionsgesetzes (einschließlich Eigenanteil von 15 %) in den Haushaltsjahren 2009/10 zu realisieren:

1. Bildungsinfrastruktur (3.831.475 €)

            1.1. Energetische Sanierung der Heinrich Heine Schule, EH:          2,6 Mio. €

            1.2. Ersatzneubau Einfeldturnhalle OSZ EH, Waldstr.:                     1,2 Mio. €

2. Sonstige Infrastruktur (2.311.675 €):

            2.1. Neuerrichtung einer IT Zentrale für die Verwaltung:                   1,2 Mio. €

            2.2. Energetische Sanierung des Kinderheims „Am Löcknitztal“:         190  T€

            2.3. Anteilige Finanzierung des Erweiterungsbaus der Nebenstelle

                   in FW, Trebuser Str. 60                                                               0,92 Mio.€                                                                              

3. Für die beim Erweiterungsbau (2.3) eingesparten Mittel wird zusätzlich der grundhafte Ausbau eines Abschnittes der K 6737, L 36 - Hasenfelde - Arensdorf  realisiert.

 

Die Verwaltung wird mit der Vorbereitung von Baubeschlüssen für die Vorhaben 1.1.; 1.2.; 2.1.; 2.3.;  eines Beschlusses zur Bewilligung einer außerplanmäßigen Ausgabe zu 3. und der Realisierung des Vorhabens 2.2. beauftragt.

Sachdarstellung:

Mit dem Zukunftsinvestitionsgesetz werden dem Landkreis zusätzlich 6.143.150 € in den Haushaltsjahren 2009/10 für nachhaltige Investitionen zur Verfügung gestellt. Damit soll ein wichtiger Beitrag zur Überwindung der derzeitigen Wirtschaftskrise geleistet werden.  Die Investitionen sollen ohne Zeitverzögerung in den Jahren 2009/10 realisiert werden.

Die Notwendigkeit der Vorhaben 1.1. und 1.2. wurde in der Vorlage Auslastung vorhandener Kapazitäten in den Schulen in Eisenhüttenstadt Vorl. 016/2009 begründet.

 

zu 2.1. Der Neubau einer IT Zentrale war als Teilmaßnahme im HH Planentwurf 2009 mit einer Summe von 700 T€ veranschlagt, um den gegenwärtig im Keller des Hauses A genutzten Serverraum abzulösen. Infolge der in den letzten Jahren stark angestiegenen Zahl der Computerarbeitsplätze (z. Z.1.123) sind die Serverkapazitäten so angewachsen, dass insbesondere in den Sommermonaten die entstehende Verlustwärme nicht mehr abgeführt werden kann, es zu Leistungsreduzierungen und Totalausfällen kam.

Ursprünglich war geplant, die im Serverraum entstehende Verlustwärme (bis zu 20 KW) an die Umwelt  abzugeben (Produkt 11126, Investitionsnummer 1112610091).  Mit der nun vorgeschlagenen Variante soll die Verlustwärme genutzt werden. Dafür kommen mehrere Möglichkeiten in Frage, die bis zum Baubeschluss untersucht werden sollen.

 

zu 2.2. Seit 1993 betreibt die AWO das Gebäude des Landkreises in Grünheide, Ernst Thälmann-Straße 40 im Rahmen des Kinderheimverbundes „Am Löcknitztal“.  Um die Betriebskosten zu senken, sollen die Gebäude isoliert werden und Solarthermie  für die Warmwasseraufbereitung zum Einsatz kommen.

 

zu 2.3. Mit dem Erweiterungsbau (Anschluss an Haus 4) in Fürstenwalde, Trebuser Straße 60  werden die derzeit vom Amt 55 genutzte Baracke (Haus 5) und die nicht behindertengerecht zugänglichen Häuser 2 und 3 (Jugendamt, Gesundheitsamt, Veterinäramt) ersetzt. Die Maßnahme ist im Haushaltsplanentwurf 2009 (Produkt 11126, Investitionsnummer 11126209021) enthalten, der aber zum Stichtag 27.1.2009 nicht beschlossen war. Um die vom Gesetz geforderte Zusätzlichkeit zu erreichen, wird mit der Straßenbaumaßnahme K 6737 das ursprünglich geplante Investitionsniveau wieder erreicht. An kommunalen Straßen sind ausschließlich Lärmminderungsmaßnahmen förderfähig.

 

zu 3. Für das Vorhaben wurden bereits 2001 ein Grundsatzbeschluss (Nr. 4/16/2001) und 2004 der Baubeschluss  (Nr. 76/8/2004) gefasst, weil dafür Fördermittel nach GVFG Gesetz

 in Aussicht gestellt, aber bisher nicht bewilligt  wurden. Gemäß § 5 der Haushaltssatzung 2009 ist für die Bewilligung dieser außerplanmäßigen Investitionsauszahlung ein Kreistagsbeschluss notwendig.

 

 

 

 

Stellungnahme der Kämmerei:

 

Für die nach dem Zukunftsinvestitionsgesetz geförderten Vorhaben muss der Landkreis einen Eigenanteil von 15 % (921,5 T€) bereitstellen. Diese können aus dem ursprünglichen Planansatz der IT Zentrale (Produkt 11126, Investitionsnummer 1112610091 = 700 T€) und bisher nicht verbrauchte investive Schlüsselzuweisungen gedeckt werden.

 

gez. Wellmer

Amtsleiterin