Betreff
Bedarfsplan für die Kindertagesbetreuung im Landkreis Oder-Spree - Fortschreibung 2009-2013
Vorlage
025/2009
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt den vorliegenden Bedarfsplan zur Kindertagesbetreuung im Landkreis Oder-Spree – Fortschreibung 2009-2013

 

Sachdarstellung:

 

Grundlage des Bedarfsplanes zur Kindertagesbetreuung des Landkreises Oder-Spree ist die gesetzliche Verpflichtung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe zur Jugendhilfeplanung gemäß §§ 79, 80 SGB VIII SGB VIII i.V.m. § 12 Abs.3 KitaG.

 

Der vorliegende Bedarfsplan ist eine Fortschreibung des Bedarfsplanes zur Kindertagesbetreuung 2002 (Beschlussvorlage des Kreistages 74/2002, vom 11.09.2002).

 

Umfangreiche bundesweite gesetzliche Änderungen im Rahmen der Novellierung des SGB VIII hatten insbesondere Ende 2008 Auswirkungen auf die Kindertagesbetreuung und waren in die in Arbeit befindliche Bedarfsplanung aufzunehmen. Einen Schwerpunkt bildete dabei die Prüfung der Notwendigkeit eines möglichen Ausbaubedarfes von Plätzen in der Kindertagesbetreuung in Umsetzung des unbedingten Rechtsanspruches für Kinder unter 3 Jahren sowie für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr ab 1. August 2013.

 

Gemäß § 12 Abs.3, Satz 2 KitaG weist der Bedarfsplan die Einrichtungen aus, die zur Erfüllung des Rechtsanspruchs gemäß § 1 KitaG als erforderlich erachtet werden. So wurden bisher die Erforderlichkeit, die tatsächliche Inanspruchnahme und das Wunsch- und Wahlrecht gemäß § 5 SGB VIII als Kriterien zur Aufnahme in den Bedarfsplan  überprüft. Darüber hinaus ist künftig  die Realisierung des Förderauftrages gemäß § 3 KitaG sowie der §§ 22 und 22a SGB VIII zu beachten. Daher wurden die Prüfkriterien  des Landkreises zur Aufnahme und zum Verbleib im Bedarfsplan der veränderten Gesetzeslage angepasst.

 

Mit dem Ziel einer mittelfristigen Planung, die tendenzielle Entwicklungen in der Kindertagesbetreuung nachhaltig berücksichtigt,  wurde der Bestand an Einrichtungen und Angeboten festgestellt sowie ein prognostischer Bedarf an Einrichtungen und Betreuungsplätzen bis zum Jahr 2013 und darüber hinaus ermittelt. Im Mittelpunkt  des Bedarfsplanes steht die zielgerichtete Fortsetzung des bereits im vorhergehenden Planungszeitraum begonnenen qualitativen Ausbaus der Kindertagesbetreuung.

 

Zur Steuerung des gesamten Planungsprozesses wurde eine Planungsgruppe bestehend aus Trägervertretern der Einrichtungen, Kita – Leiterinnen, Tagepflegepersonen sowie Mitgliedern des Unterausschusses Jugendhilfeplanung gebildet und in die Erarbeitung der Fortschreibung des Bedarfsplanes einbezogen, u.a. bei der

-       Befragung zur Umsetzung der Empfehlungen in Kindertagesstätten,

-       Überarbeitung der Kriterien zum Verbleib und zur Aufnahme von Einrichtungen in den Bedarfsplan,

-       Erarbeitung eines Leitbildes zur Kindertagesbetreuung im Landkreis Oder- Spree,

-       Erarbeitung von Qualitätsbausteinen für die Arbeit in Kindertagesstätten zur Umsetzung des Leitbildes für Kindertagesbetreuung.

 

Der Bedarfsplan wurde gemäß § 12 Abs.3 KitaG im Benehmen mit den Trägern der freien Jugendhilfe und den Kommunen aufgestellt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

 

 

 

 

Anlagen: