Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt den
vorliegenden Bedarfsplan zur Kindertagesbetreuung im Landkreis Oder-Spree –
Fortschreibung 2009-2013
Sachdarstellung:
Grundlage
des Bedarfsplanes zur Kindertagesbetreuung des Landkreises Oder-Spree ist die
gesetzliche Verpflichtung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe
zur Jugendhilfeplanung gemäß §§ 79, 80 SGB VIII SGB VIII i.V.m. § 12 Abs.3
KitaG.
Der
vorliegende Bedarfsplan ist eine Fortschreibung des Bedarfsplanes zur
Kindertagesbetreuung 2002 (Beschlussvorlage des Kreistages 74/2002, vom
11.09.2002).
Umfangreiche
bundesweite gesetzliche Änderungen im Rahmen der Novellierung des SGB VIII
hatten insbesondere Ende 2008 Auswirkungen auf die Kindertagesbetreuung und
waren in die in Arbeit befindliche Bedarfsplanung aufzunehmen. Einen
Schwerpunkt bildete dabei die Prüfung der Notwendigkeit eines möglichen
Ausbaubedarfes von Plätzen in der Kindertagesbetreuung in Umsetzung des
unbedingten Rechtsanspruches für Kinder unter 3 Jahren sowie für Kinder ab dem
vollendeten ersten Lebensjahr ab 1. August 2013.
Gemäß
§ 12 Abs.3, Satz 2 KitaG weist der Bedarfsplan die Einrichtungen aus, die zur
Erfüllung des Rechtsanspruchs gemäß § 1 KitaG als erforderlich erachtet werden.
So wurden bisher die Erforderlichkeit, die tatsächliche Inanspruchnahme und das
Wunsch- und Wahlrecht gemäß § 5 SGB VIII als Kriterien zur Aufnahme in den
Bedarfsplan überprüft. Darüber hinaus
ist künftig die Realisierung des
Förderauftrages gemäß § 3 KitaG sowie der §§ 22 und 22a SGB VIII zu beachten.
Daher wurden die Prüfkriterien des
Landkreises zur Aufnahme und zum Verbleib im Bedarfsplan der veränderten
Gesetzeslage angepasst.
Mit
dem Ziel einer mittelfristigen Planung, die tendenzielle Entwicklungen in der
Kindertagesbetreuung nachhaltig berücksichtigt,
wurde der Bestand an Einrichtungen und Angeboten festgestellt sowie ein
prognostischer Bedarf an Einrichtungen und Betreuungsplätzen bis zum Jahr 2013
und darüber hinaus ermittelt. Im Mittelpunkt
des Bedarfsplanes steht die zielgerichtete Fortsetzung des bereits im
vorhergehenden Planungszeitraum begonnenen qualitativen Ausbaus der
Kindertagesbetreuung.
Zur
Steuerung des gesamten Planungsprozesses wurde eine Planungsgruppe bestehend
aus Trägervertretern der Einrichtungen, Kita – Leiterinnen, Tagepflegepersonen
sowie Mitgliedern des Unterausschusses Jugendhilfeplanung gebildet und in die
Erarbeitung der Fortschreibung des Bedarfsplanes einbezogen, u.a. bei der
-
Befragung zur
Umsetzung der Empfehlungen in Kindertagesstätten,
-
Überarbeitung der
Kriterien zum Verbleib und zur Aufnahme von Einrichtungen in den Bedarfsplan,
-
Erarbeitung eines
Leitbildes zur Kindertagesbetreuung im Landkreis Oder- Spree,
-
Erarbeitung von
Qualitätsbausteinen für die Arbeit in Kindertagesstätten zur Umsetzung des
Leitbildes für Kindertagesbetreuung.
Der
Bedarfsplan wurde gemäß § 12 Abs.3 KitaG im Benehmen mit den Trägern der freien
Jugendhilfe und den Kommunen aufgestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen: