Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag beschließt:
1.
die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2008 des Eigenbetriebes
„Kommunales
Wirtschaftsunternehmen Entsorgung“ mit
Lagebericht,
2.
den in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Jahresverlust im
hoheitlichen
Betrieb in Höhe von 501.191,07 € mit der
Gewinnrücklage in diesem Bereich zu
verrechnen und den Jahresüberschuss im
Betrieb gewerblicher Art in Höhe von
16.035,01 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Sachdarstellung:
Der Kreistag beschließt gem. § 7 Nr. 4 der
Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden vom 26.März 2009 (GVBl. II S.150)
über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und die
Ergebnisverwendung für das Wirtschaftsjahr 2008.
Für die Entlastung der Werkleitung ist gem. § 7 Nr.
5 EigV i.V.m. § 33 Abs. 1 EigV ein getrennter Beschluss zu fassen.
Die Bilanz zum 31.12.2008 wurde durch den vom
Kommunalen Prüfungsamt des Innen-ministeriums des Landes Brandenburg
beauftragten Wirtschaftsprüfer Dirk Peter Wilding, Schöneiche geprüft.
Das Kommunale Prüfungsamt übergab den
Jahresabschlussbericht 2008 mit dem Vermerk, dass keine eigenen Feststellungen
(§32 Abs. 3 Satz 3 EigV) zum erteilten Bestätigungsvermerk des
Wirtschaftsprüfers getroffen wurden und auf eine Erörterung des Prüfungsergebnisses
in einer Schlussbesprechung verzichtet wird.
Im Wirtschaftsjahr 2008 wurde im hoheitlichen
Betrieb ein Jahresverlust in Höhe von 501.191,07 € und im Betrieb gewerblicher
Art ein Jahresüberschuss in Höhe von
16.035,01 € erwirtschaftet. Per Saldo ist laut
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ein Jahresverlust in Höhe von 485.156,06 € zu
verzeichnen. Die Behandlung des
Jahresergebnisses soll getrennt nach der Entstehung eines Verlustes oder
Überschusses im jeweiligen Betrieb erfolgen; d.h., der Jahresverlust im
hoheitlichen Betrieb wird mit den in der Bilanz ausgewiesenen Gewinnvortrag (2.460.615,79
€) in diesem Bereich verrechnet und der Jahresüber-schuss im Betrieb
gewerblicher Art auf neue Rechnung vorgetragen.
Analog zum letzten Wirtschaftsjahr resultiert der
Verlust im hoheitlichen Bereich aus
Mindererlösen sowohl bei den Ziehungs- und Benutzungsgebühren als auch
bei den Gebühren der Abfallentsorgungsanlagen.
Aus dem Deponiebetrieb wurden deutlich geringere
Umsatzerlöse erzielt, die sowohl auf Preis- als auch auf Mengenabweichungen
gegenüber Planung und Kalkulation beruhen. Durch die gesetzliche Verpflichtung
zur Behandlung und Verwertung von Abfällen stehen immer weniger
deponierungsfähige Abfälle zur Verfügung.
In Folge dessen hat durch den Wettbewerb unter den
einzelnen Deponiebetreibern ein Preisverfall für deponierungsfähige Abfälle
eingesetzt, der durch fehlende Andienungspflicht von Abfällen und bestehenden
Preisdruck verstärkt wurde.
Deshalb konnte der Eigenbetrieb die in der
Benutzungsgebührensatzung festgesetzten Deponierungsgebühren, insbesondere für
Großanlieferungen, nicht realisieren. Der Werkleiter hat gemäß § 3
Benutzungsgebührensatzung für Großanlieferungen von der Möglichkeit Gebrauch
gemacht, Preisnachlässe bzw. Sonderpreise zu gewähren.
Die Restabfallbehandlungsanlage (RABA) Niederlehme
konnte trotz rückläufiger Abfallmengen bei den Zweckverbandsmitgliedern
wirtschaftlich ausgelastet werden, so dass der Eigenbetrieb keine Umlagen für
Mindermengen an den Zweckverband zahlen musste.
Finanzielle
Auswirkungen: nein
Anlagen:
-Lagebericht
zum Wirtschaftsjahr 2008
-Bestätigungsvermerk
des Wirtschaftsprüfers zum Jahresabschluss 2008
-Bilanz
zum 31.12.2008
-Gewinn-
und Verlustrechnung zum 31.12.2008