Betreff
Beschlussfassung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses mit Lagebericht und die Verwendung des Jahresergebnisses für das Wirtschaftsjahr 2008
Vorlage
048/2009
Aktenzeichen
Amt 20, Fr.Schulze
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt:

 

1. die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2008 des Eigenbetriebes „Kommunales  

    Wirtschaftsunternehmen Entsorgung“ mit Lagebericht,

 

2. den in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Jahresverlust im hoheitlichen

    Betrieb in Höhe von 501.191,07 € mit der Gewinnrücklage in diesem Bereich zu

    verrechnen und den Jahresüberschuss im Betrieb gewerblicher Art in Höhe von

   16.035,01 € auf neue Rechnung vorzutragen.

 

 

 

Sachdarstellung:

 

Der Kreistag beschließt gem. § 7 Nr. 4 der Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden vom 26.März 2009 (GVBl. II S.150) über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung für das Wirtschaftsjahr 2008.    

Für die Entlastung der Werkleitung ist gem. § 7 Nr. 5 EigV i.V.m. § 33 Abs. 1 EigV ein getrennter Beschluss zu fassen.

 

Die Bilanz zum 31.12.2008 wurde durch den vom Kommunalen Prüfungsamt des Innen-ministeriums des Landes Brandenburg beauftragten Wirtschaftsprüfer Dirk Peter Wilding, Schöneiche geprüft.

 

Das Kommunale Prüfungsamt übergab den Jahresabschlussbericht 2008 mit dem Vermerk, dass keine eigenen Feststellungen (§32 Abs. 3 Satz 3 EigV) zum erteilten Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers getroffen wurden und auf eine Erörterung des Prüfungsergebnisses in einer Schlussbesprechung verzichtet wird.

 

Im Wirtschaftsjahr 2008 wurde im hoheitlichen Betrieb ein Jahresverlust in Höhe von 501.191,07 € und im Betrieb gewerblicher Art ein Jahresüberschuss in Höhe von

16.035,01 € erwirtschaftet. Per Saldo ist laut Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ein Jahresverlust in Höhe von 485.156,06 € zu verzeichnen. Die Behandlung des  Jahresergebnisses soll getrennt nach der Entstehung eines Verlustes oder Überschusses im jeweiligen Betrieb erfolgen; d.h., der Jahresverlust im hoheitlichen Betrieb wird mit den in der Bilanz ausgewiesenen Gewinnvortrag (2.460.615,79 €) in diesem Bereich verrechnet und der Jahresüber-schuss im Betrieb gewerblicher Art auf neue Rechnung vorgetragen.

 

 

 

Analog zum letzten Wirtschaftsjahr resultiert der Verlust im hoheitlichen Bereich aus   Mindererlösen sowohl bei den Ziehungs- und Benutzungsgebühren als auch bei den Gebühren der Abfallentsorgungsanlagen.

 

Aus dem Deponiebetrieb wurden deutlich geringere Umsatzerlöse erzielt, die sowohl auf Preis- als auch auf Mengenabweichungen gegenüber Planung und Kalkulation beruhen. Durch die gesetzliche Verpflichtung zur Behandlung und Verwertung von Abfällen stehen immer weniger deponierungsfähige Abfälle zur Verfügung.

In Folge dessen hat durch den Wettbewerb unter den einzelnen Deponiebetreibern ein Preisverfall für deponierungsfähige Abfälle eingesetzt, der durch fehlende Andienungspflicht von Abfällen und bestehenden Preisdruck verstärkt wurde.

Deshalb konnte der Eigenbetrieb die in der Benutzungsgebührensatzung festgesetzten Deponierungsgebühren, insbesondere für Großanlieferungen, nicht realisieren. Der Werkleiter hat gemäß § 3 Benutzungsgebührensatzung für Großanlieferungen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Preisnachlässe bzw. Sonderpreise zu gewähren.

 

Die Restabfallbehandlungsanlage (RABA) Niederlehme konnte trotz rückläufiger Abfallmengen bei den Zweckverbandsmitgliedern wirtschaftlich ausgelastet werden, so dass der Eigenbetrieb keine Umlagen für Mindermengen an den Zweckverband zahlen musste.   

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                       nein

 

Anlagen:

-Lagebericht zum Wirtschaftsjahr 2008

-Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers zum Jahresabschluss 2008

-Bilanz zum 31.12.2008

-Gewinn- und Verlustrechnung zum 31.12.2008