Betreff
Beschluss zur Berufung der Mitglieder des Naturschutzbeirates des Landkreises Oder-Spree
Vorlage
027/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss beauftragt den Landrat, die nachfolgend aufgeführten Bürger als ehrenamtlich tätige Mitglieder in den Naturschutzbeirat des Landkreises zu berufen:

 

-          Bernhard Baumann

-          Mike Dittrich

-          Anja Grabs

-          Ralf Hartwig

-          Bernd Heuer

-          Dr. Siegfried Schulz

-          Edgar Wolf

 

Sachdarstellung:

 

Zur Vertretung der Belange von Naturschutz und Landschaftspflege und zur wissenschaftlichen und fachlichen Beratung der unteren Naturschutzbehörde sind gemäß

§ 62 (1) BbgNatSchG Naturschutzbeiräte zu bilden. Gemäß § 62 (2) BbgNatSchG sind durch den Landrat auf der Grundlage eines Beschlusses des Kreisausschusses 7 ehrenamtlich tätige Mitglieder für die Dauer von 5 Jahren in den Beirat der unteren Naturschutzbehörde zu berufen.

 

Der Naturschutzbeirat soll gem. § 62 (1)

 

  1. die Naturschutzbehörde durch Vorschläge und Anregungen fachlich unterstützen;
  2. Fehlentwicklungen in Natur und Landschaft entgegenwirken;
  3. der Öffentlichkeit die Absichten und Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege vermitteln.

 

Der Beirat ist in die Vorbereitung aller wichtigen Entscheidungen und Maßnahmen der unteren Naturschutzbehörde, insbesondere von Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen, einzubeziehen.

 

Gemäß § 62 (2) sind in den Naturschutzbeirat Bürger zu berufen, die im Naturschutz und in der Landschaftspflege besonders fachkundig und erfahren sind (siehe Anlage).

 

In der Naturschutzbeiräteverordnung (NSchBV) vom 25.11.2004 (GVBl. II/04 S. 891) des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz ist eine Amtszeit von fünf Jahren festgelegt.

 

Die Amtszeit des jetzigen Naturschutzbeirates endete am 25. April 2010.

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen: Ja

 

Den Mitgliedern des Naturschutzbeirates stehen gem. § 3 Naturschutzbeiräteverordnung eine Entschädigung in Form des Sitzungsgeldes und die Erstattung der Fahrkosten entsprechend Bundesreisekostengesetz zu.

 

Der Haushaltsplan 2010 enthält unter dem Produkt 55410 und dem Produktsachkonto 54211

1.500 € für die Finanzierung.

 

 

Stellungnahme der Kämmerei:

 

Die erforderlichen Aufwendungen für die Mitglieder des Naturschutzbeirates sind Bestandteil des Planentwurfes 2010.

Anlage:

Kandidaten des Naturschutzbeirates Oder-Spree