Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die
Gebührensatzung der Volkshochschule des Landkreises Oder-Spree.
Sachdarstellung:
Die letzte Änderung der
Gebührensatzung der Volkshochschule des Landkreises Oder-Spree erfolgte zum 1.
August 2007. Die Erarbeitung einer neuen Gebührensatzung wurde auf Grund veränderter
Rahmenbedingungen notwendig.
In der beruflichen
Weiterbildung wird es für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer immer wichtiger,
den Wissenszuwachs bzw. den Wissensstand durch Prüfungen und Zertifikate zu dokumentieren.
Die Volkshochschulen verfügen über modular aufgebaute Kursangebote, die die
Möglichkeit bieten, bundes- und europaweit anerkannte Prüfungen abzulegen.
Prüfungszentralen des
Deutschen Volkshochschulverbandes wurden ausgebaut, um Prüfungsordnungen,
Durchführungsbestimmungen, vorhandene Prüfungsangebote und Musterprüfungen zu
aktualisieren und neue Angebote zu erstellen. Damit können Volkshochschulen
deutschlandweit als zentrale Anlaufstelle für die Beratung und Abnahme von
bundesweit einheitlichen Prüfungen dienen. Es ist für jede Volkshochschule ein
Imagefaktor, Prüfungsstandort zu sein. Kurse mit der Möglichkeit einer Prüfung
können besser beworben werden und haben einen positiveren Einfluss auf die
Anzahl der Teilnehmer. Die Volkshochschule Oder-Spree ist bestrebt, das
Prüfungsangebot auszubauen.
Die Prüfungsgebühren werden
von der jeweiligen Prüfungszentrale kalkuliert und zentral festgesetzt (Beispiele:
siehe Anlage 3).
Die Vernetzung des
Verwaltungsprogramms mit der Homepage der Volkshochschule zieht Änderungen im
Anmeldesystem nach sich, die in den vorliegenden Satzungsentwurf aufgenommen
wurden.
Des Weiteren wurden im
vorliegenden Satzungsentwurf Aussagen zu den Teilnehmerzahlen verändert.
Entsprechend der Satzung der Volkshochschule werden Veranstaltungen und Kurse
in der Regel nicht unter 10 Teilnehmern begonnen. In der Praxis beginnen viele
Kurse mit mehr als 10 Teilnehmern, durch Quereinsteiger enden Kurse mitunter
mit mehr Teilnehmern als sie begonnen haben. Besondere Kurse und auch Kurse in
der kleinsten Regionalstelle in Beeskow müssen oftmals mit weniger als 10
Teilnehmern beginnen, weil die Nachfrage, mitunter bedingt durch längere Fahrwege,
geringer ist. Eine starre Anwendung der Zahl von mindestens 10 Teilnehmern
würde zu Benachteiligungen führen.
In den Jahresergebnissen
wird deutlich, dass im Durchschnitt mindestens 10 Teilnehmer in jedem Kurs
angemeldet waren. Das heißt, höher frequentierte Kurse mit mehr als 10
Teilnehmern liefern den Ausgleich für Kurse, die unter der
Mindestteilnehmerzahl liegen.
Finanzielle Auswirkungen:
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt
sind keine finanziellen Auswirkungen ersichtlich. Durch die Zertifizierung der
Volkshochschule als Prüfungsstandort könnten sich die Teilnehmerzahlen in
Zukunft erhöhen und damit verbunden auch die Einnahmen.
Anlagen:
Vergleich gegenwärtig
gültige Gebührensatzung und Entwurf
Entwurf neue Gebührensatzung
Beispiel Prüfungszentralen