Betreff
Gebührensatzung der Volkshochschule des Landkreises Oder-Spree
Vorlage
030/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Gebührensatzung der Volkshochschule des Landkreises Oder-Spree.

Sachdarstellung:

 

Die letzte Änderung der Gebührensatzung der Volkshochschule des Landkreises Oder-Spree erfolgte zum 1. August 2007. Die Erarbeitung einer neuen Gebührensatzung wurde auf Grund veränderter Rahmenbedingungen notwendig.

 

In der beruflichen Weiterbildung wird es für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer immer wichtiger, den Wissenszuwachs bzw. den Wissensstand durch Prüfungen und Zertifikate zu dokumentieren. Die Volkshochschulen verfügen über modular aufgebaute Kursangebote, die die Möglichkeit bieten, bundes- und europaweit anerkannte Prüfungen abzulegen.

 

Prüfungszentralen des Deutschen Volkshochschulverbandes wurden ausgebaut, um Prüfungsordnungen, Durchführungsbestimmungen, vorhandene Prüfungsangebote und Musterprüfungen zu aktualisieren und neue Angebote zu erstellen. Damit können Volkshochschulen deutschlandweit als zentrale Anlaufstelle für die Beratung und Abnahme von bundesweit einheitlichen Prüfungen dienen. Es ist für jede Volkshochschule ein Imagefaktor, Prüfungsstandort zu sein. Kurse mit der Möglichkeit einer Prüfung können besser beworben werden und haben einen positiveren Einfluss auf die Anzahl der Teilnehmer. Die Volkshochschule Oder-Spree ist bestrebt, das Prüfungsangebot auszubauen.

 

Die Prüfungsgebühren werden von der jeweiligen Prüfungszentrale kalkuliert und zentral festgesetzt (Beispiele: siehe Anlage 3).

 

Die Vernetzung des Verwaltungsprogramms mit der Homepage der Volkshochschule zieht Änderungen im Anmeldesystem nach sich, die in den vorliegenden Satzungsentwurf aufgenommen wurden.

 

Des Weiteren wurden im vorliegenden Satzungsentwurf Aussagen zu den Teilnehmerzahlen verändert. Entsprechend der Satzung der Volkshochschule werden Veranstaltungen und Kurse in der Regel nicht unter 10 Teilnehmern begonnen. In der Praxis beginnen viele Kurse mit mehr als 10 Teilnehmern, durch Quereinsteiger enden Kurse mitunter mit mehr Teilnehmern als sie begonnen haben. Besondere Kurse und auch Kurse in der kleinsten Regionalstelle in Beeskow müssen oftmals mit weniger als 10 Teilnehmern beginnen, weil die Nachfrage, mitunter bedingt durch längere Fahrwege, geringer ist. Eine starre Anwendung der Zahl von mindestens 10 Teilnehmern würde zu Benachteiligungen führen.

 

In den Jahresergebnissen wird deutlich, dass im Durchschnitt mindestens 10 Teilnehmer in jedem Kurs angemeldet waren. Das heißt, höher frequentierte Kurse mit mehr als 10 Teilnehmern liefern den Ausgleich für Kurse, die unter der Mindestteilnehmerzahl liegen.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind keine finanziellen Auswirkungen ersichtlich. Durch die Zertifizierung der Volkshochschule als Prüfungsstandort könnten sich die Teilnehmerzahlen in Zukunft erhöhen und damit verbunden auch die Einnahmen.

Anlagen:

Vergleich gegenwärtig gültige Gebührensatzung und Entwurf

Entwurf neue Gebührensatzung

Beispiel Prüfungszentralen