Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt
-
die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2010
-
der Landrat berichtet über die Erfüllung des Haushaltsplanes 2010
per 30.06.2010, 30.09.2010 und 31.12.2010
- die Satzung zum
Wirtschaftsplan des „Rettungsdienst - Eigenbetrieb des Landkreises Oder-
Spree“ für das Wirtschaftsjahr 2010
- die Satzung zum
Wirtschaftsplan des „Kommunalen Wirtschaftsunternehmens Entsorgung“ für
das Wirtschaftsjahr 2010
Sachdarstellung:
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit
Haushaltsplan 2010 wurde am 08. 02. 2010 durch den Landrat festgestellt. Die
öffentliche Bekanntmachung gemäß § 129 Kommunalverfassung des Landes
Brandenburg erfolgte am 05. 03. 2010 im Amtsblatt Nr. 4 des Landkreises Oder-Spree.
Dieser Entwurf der Haushaltssatzung war mit
seinen Anlagen an sieben Tagen öffentlich auszulegen.
Die öffentliche Auslegung erfolgte im
Zeitraum vom 08. 03. 2010 bis 16. 03. 2010. Gegen den Entwurf können
kreisangehörige Gemeinden innerhalb einer Frist von einem Monat nach Beginn der
Auslegung Einwendungen erheben. Fristablauf für Einwendungen war der 07. 04.
2010.
Der Landkreis Oder-Spree erhielt eine
Stellungnahme bzw. Einwendungen zum
Planentwurf 2010 von der Stadt Eisenhüttenstadt.
Anliegen war die Entlastung der Stadt
Eisenhüttenstadt/der Kommunen des Landkreises durch die Senkung der
Kreisumlage. Die Verwaltung empfiehlt
dem Kreistag mit der BV 031/2010 den Einwendungen nicht stattzugeben.
Am 03. März 2010 wurde der Haushaltsplanentwurf
2010 den Kämmereileitern/innen der Ämter und kreisangehörigen Städte und
Gemeinden übergeben und mit ihnen beraten.
Darüber hinaus wurde der Haushaltsplanentwurf
2010 auf der Bürgermeister- und Amtsdirektorentagung am 17. März 2010 erläutert
und zur Diskussion gestellt.
Auf beiden Beratungen wurde der Wunsch nach
Senkung der Kreisumlage deutlich; dazu sollte der LOS Konsolidierungsmaßnahmen
durchführen.
Da der Zeitraum zwischen Feststellung des
Planentwurfs 2010 am 08. 02. 2010 und Beschlussfassung am 23. 06. 2010 recht
groß ist, wurden die Fachämter aufgefordert, wesentliche Veränderungen an die
Kämmerei zu melden.
Die Veränderungen bei Erträgen und
Aufwendungen sind in der Anlage 1 dargestellt und begründet. Sie führen zu
einer Verringerung des Fehlbedarfs im Planentwurf 2010 von 7.547.100 € auf
5.595.800 € (Verringerung um 1.951.300 €.)
Hauptursache für diese positive Entwicklung
ist eine höhere Kostenerstattung durch das Land für die stationäre und
teilstationäre Eingliederungshilfe, die stationäre Grundsicherung und Hilfe zur
Pflege (Novellierung SGB XII). Die Neuregelung der Finanzierung fällt für den
Landkreis Oder-Spree im Vergleich zum Jahr 2009 (Finanzierung über
Schlüsselzuweisungen) um 4,8 Mio € „günstiger“ aus.
Dagegen ergeben sich Mehraufwendungen beim
Straßenwinterdienst und der Straßenunterhaltung sowie bei der Heimerziehung.
Zusätzlicher Finanzbedarf für Investitionen
(siehe Anlage 2) entsteht durch den Neubau einer Rettungswache in Woltersdorf.
Der Neubau ist notwendig, da der Landkreis
Märkisch-Oderland die Vereinbarung mit dem Landkreis Oder-Spree zur
gegenseitigen Hilfe im Rettungsdienst zum 31. 12. 2010 gekündigt hat.
Die Baumaßnahme umfasst einen
Gesamtwertumfang von 249.200 €, davon 205.000 € Baukosten und 44.200 € für den
Grundstückserwerb. In den Planentwurf 2010 wurden Auszahlungen für
Investitionen in Höhe von 144.200 € und eine Verpflichtungsermächtigung von
105.000 € eingestellt.
Die Investitionskosten werden über
Mietkosten, die Bestandteil der Rettungsdienstgebühren sind, refinanziert.
Zwecks Erfüllung der gesetzlich
vorgeschriebenen Hilfsfrist ist der Bau weiterer Rettungswachen erforderlich
und zwar in
- Brieskow-Finkenheerd
- Weichensdorf
Die Baukosten werden auf 205.000 € pro
Rettungswache geschätzt. Dazu kommen noch die Kosten für den Grunderwerb. Der
Bau der Rettungswachen ist in den Planentwurf 2011 des LOS aufzunehmen bzw. in
den Wirtschaftsplan 2011 des Eigenbetriebes Rettungsdienst einzustellen.