Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt,
Herrn Michael Buhrke, geb. 04.12.1960, ab 01.07.2010 als Dezernenten für
Finanzen, Ordnung und Innenverwaltung zu bestellen. Die Dezernentenstelle ist
mit der Besoldungsgruppe A 16 ausgewiesen. Mit der Bestellung ist eine
Beförderung verbunden.
Sachdarstellung:
Das Dezernat II ist seit dem
Ausscheiden von Herrn Dr. Fehse vakant. Herr Buhrke ist Jurist und als Leiter
des Amtes für Personal und Recht der Kreisverwaltung bisher mit zentralen
Querschnittsaufgaben in der Kreisverwaltung betraut. Führungsaufgaben nimmt
Herr Buhrke bereits seit Anfang 1994 war.
Zu seinem heutigen Aufgabenbereich
gehören insbesondere das Rechtsamt, Personal und Organisation und die
Kommunalaufsicht. Insbesondere im letzten Aufgabenbereich hat Herr Buhrke
langjährige Erfahrungen mit dem alten und neuen Haushaltsrecht gesammelt. Die
Überprüfung und gegebenenfalls Genehmigung der Haushalte der kreisangehörigen
Gemeinden erfolgt nach denselben Maßstäben, wie sie auch für den Kreishaushalt
gelten. Die sehr guten Beurteilungen der Fach- und Führungskompetenz sowie der
Einsatzbereitschaft durch die Vorgesetzten in der Vergangenheit bieten die
Gewähr, dass auch die weiteren Aufgaben mit dem gleichen Engagement
wahrgenommen werden. Auf Grund der langjährigen einschlägigen Berufstätigkeit
hat Herr Buhrke gute Kontakte sowohl in die kreisangehörigen Städte und Gemeinden
als auch zu den Landesbehörden.
Herr Buhrke ist Beamter. Mit
der Bestellung zum Dezernenten ist eine Beförderung vom Kreisrechtsdirektor(A
15) zum Leitenden Kreisrechtsdirektor (A
16) verbunden. Eine Ernennung kann erfolgen, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Finanzielle Auswirkungen:
Ja.
Unterschied zwischen den Besoldungsgruppen A 15 und A 16 ab Zeitpunkt der
Beförderung.
Die
Stelle ist als Dezernentenstelle im Stellenplan ausgewiesen, die
Personalausgaben sind geplant.