Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag beschließt:
1.
die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2009 des Eigenbetriebes
„Kommunales
Wirtschaftsunternehmen Entsorgung“ mit
Lagebericht,
2.
den in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Jahresverlust im
hoheitlichen
Betrieb in Höhe von 882.364,44 € mit den
Gewinnrücklagen in diesem Bereich zu
verrechnen und den Jahresüberschuss im
Betrieb gewerblicher Art in Höhe von
14.257,98 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Sachdarstellung:
Der
Kreistag beschließt gem. § 7 Nr. 4 der Verordnung über die Eigenbetriebe der
Gemeinden vom 26.März 2009 (GVBl. II/09 ,S.150) über die Feststellung des
geprüften Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung für das Wirtschaftsjahr
2009.
Der
Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31.12.2009 wurde durch den vom
Kommunalen Prüfungsamt des Innenministeriums des Landes Brandenburg
beauftragten Wirtschaftsprüfer Dirk Peter Wilding, Schöneiche geprüft.
Im
Wirtschaftsjahr 2009 wurden im hoheitlichen Betrieb ein Jahresverlust in Höhe
von 882.364,44 € und im Betrieb gewerblicher Art ein Jahresüberschuss in Höhe
von
14.257,98
€ erwirtschaftet. Per Saldo ist laut Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ein
Jahresverlust in Höhe von 868.106,46 € zu verzeichnen. Die Behandlung des Jahresergebnisses soll getrennt nach der
Entstehung eines Verlustes oder Überschusses im jeweiligen Betrieb erfolgen;
d.h., der Jahresverlust im hoheitlichen Betrieb wird mit den in der Bilanz
ausgewiesenen Gewinnvorträgen in diesem Bereich verrechnet und der Jahresüber-schuss
im Betrieb gewerblicher Art auf neue Rechnung vorgetragen.
Analog
zum letzten Wirtschaftsjahr resultieren die Verluste im hoheitlichen Bereich
zum größten Teil aus Mindererlösen bei den Gebühren der
Abfallentsorgungsanlagen.
Aus
dem Deponiebetrieb wurden deutlich geringere Umsatzerlöse erzielt, die sowohl
auf Preis- als auch auf Mengenabweichungen gegenüber Planung und Kalkulation
beruhen. Das KWU benötigt zur endgültigen Profilierung von Deponiekörpern,
insbesondere für die Deponie „Alte Ziegelei“, Abfälle, die noch zur Ablagerung
zugelassen sind. Durch die gesetzliche Verpflichtung zur Behandlung und
Verwertung von Abfällen stehen jedoch immer weniger deponierungsfähige Abfälle
zur Verfügung.
In
Folge dessen hat durch den Wettbewerb unter den einzelnen Deponiebetreibern ein
Preisverfall für deponierungsfähige Abfälle eingesetzt, der durch fehlende
Andienungspflicht von Abfällen und bestehenden Preisdruck verstärkt wurde.
Deshalb
konnte der Eigenbetrieb die in der Benutzungsgebührensatzung festgesetzten
Deponierungsgebühren, insbesondere für Großanlieferungen, nicht realisieren.
Der Werkleiter hat gemäß § 3 Benutzungsgebührensatzung für Großanlieferungen
von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Preisnachlässe bzw. Sonderpreise zu
gewähren.
Darüber
hinaus ist das negative Betriebsergebnis auch auf Mindererlöse bei der
PPK-Vermarktung zurückzuführen. Diese Mindererlöse sind
jedoch auf Grund vertraglicher Übergangsregelungen von variablen
Vermarktungserlösen zu Mindestvermarktungserlösen zeitlich begrenzt. In 2010/2011
wird wieder mit höheren Vermarktungserlösen gerechnet, da die
Übergangsregelungen dann ausgelaufen sind.
Die
Restabfallbehandlungsanlage (RABA) Niederlehme konnte trotz rückläufiger
Abfallmengen bei den Zweckverbandsmitgliedern wirtschaftlich ausgelastet
werden, so dass der Eigenbetrieb keine Umlagen für Mindermengen an den
Zweckverband zahlen musste.
Finanzielle
Auswirkungen: keine
Anlagen:
-Lagebericht
zum Wirtschaftsjahr 2009
-Bestätigungsvermerk
des Wirtschaftsprüfers zum Jahresabschluss 2009
-Bilanz
zum 31.12.2009
-Gewinn-
und Verlustrechnung zum 31.12.2009