Betreff
Beschlussfassung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Eigenbetriebes "Kommunale Wirtschaftsunternehmen Entsorgung (KWU)" mit Lagebericht und die Verwendung des Jahresergebnisses für das Wirtschaftsjahr 2009
Vorlage
041/2010
Aktenzeichen
Schu-Fre
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt:

 

1. die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2009 des Eigenbetriebes „Kommunales  

    Wirtschaftsunternehmen Entsorgung“ mit Lagebericht,

 

2. den in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Jahresverlust im hoheitlichen

    Betrieb in Höhe von 882.364,44 € mit den Gewinnrücklagen in diesem Bereich zu

    verrechnen und den Jahresüberschuss im Betrieb gewerblicher Art in Höhe von

   14.257,98 € auf neue Rechnung vorzutragen.

 

 

Sachdarstellung:

 

Der Kreistag beschließt gem. § 7 Nr. 4 der Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden vom 26.März 2009 (GVBl. II/09 ,S.150) über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung für das Wirtschaftsjahr 2009.    

 

Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31.12.2009 wurde durch den vom Kommunalen Prüfungsamt des Innenministeriums des Landes Brandenburg beauftragten Wirtschaftsprüfer Dirk Peter Wilding, Schöneiche geprüft.

 

Im Wirtschaftsjahr 2009 wurden im hoheitlichen Betrieb ein Jahresverlust in Höhe von 882.364,44 € und im Betrieb gewerblicher Art ein Jahresüberschuss in Höhe von

14.257,98 € erwirtschaftet. Per Saldo ist laut Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ein Jahresverlust in Höhe von 868.106,46 € zu verzeichnen. Die Behandlung des  Jahresergebnisses soll getrennt nach der Entstehung eines Verlustes oder Überschusses im jeweiligen Betrieb erfolgen; d.h., der Jahresverlust im hoheitlichen Betrieb wird mit den in der Bilanz ausgewiesenen Gewinnvorträgen in diesem Bereich verrechnet und der Jahresüber-schuss im Betrieb gewerblicher Art auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Analog zum letzten Wirtschaftsjahr resultieren die Verluste im hoheitlichen Bereich zum größten Teil aus Mindererlösen bei den Gebühren der Abfallentsorgungsanlagen.

 

Aus dem Deponiebetrieb wurden deutlich geringere Umsatzerlöse erzielt, die sowohl auf Preis- als auch auf Mengenabweichungen gegenüber Planung und Kalkulation beruhen. Das KWU benötigt zur endgültigen Profilierung von Deponiekörpern, insbesondere für die Deponie „Alte Ziegelei“, Abfälle, die noch zur Ablagerung zugelassen sind. Durch die gesetzliche Verpflichtung zur Behandlung und Verwertung von Abfällen stehen jedoch immer weniger deponierungsfähige Abfälle zur Verfügung.

In Folge dessen hat durch den Wettbewerb unter den einzelnen Deponiebetreibern ein Preisverfall für deponierungsfähige Abfälle eingesetzt, der durch fehlende Andienungspflicht von Abfällen und bestehenden Preisdruck verstärkt wurde.

Deshalb konnte der Eigenbetrieb die in der Benutzungsgebührensatzung festgesetzten Deponierungsgebühren, insbesondere für Großanlieferungen, nicht realisieren. Der Werkleiter hat gemäß § 3 Benutzungsgebührensatzung für Großanlieferungen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Preisnachlässe bzw. Sonderpreise zu gewähren.

 

Darüber hinaus ist das negative Betriebsergebnis auch auf Mindererlöse bei der

PPK-Vermarktung  zurückzuführen. Diese Mindererlöse sind jedoch auf Grund vertraglicher Übergangsregelungen von variablen Vermarktungserlösen zu Mindestvermarktungserlösen zeitlich begrenzt. In 2010/2011 wird wieder mit höheren Vermarktungserlösen gerechnet, da die Übergangsregelungen dann ausgelaufen sind.  

 

Die Restabfallbehandlungsanlage (RABA) Niederlehme konnte trotz rückläufiger Abfallmengen bei den Zweckverbandsmitgliedern wirtschaftlich ausgelastet werden, so dass der Eigenbetrieb keine Umlagen für Mindermengen an den Zweckverband zahlen musste.   

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:               keine

 

Anlagen:

 

-Lagebericht zum Wirtschaftsjahr 2009

-Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers zum Jahresabschluss 2009

-Bilanz zum 31.12.2009

-Gewinn- und Verlustrechnung zum 31.12.2009