Betreff
ÖPNV-Investitionsplan für das Jahr 2011 des Landkreises Oder-Spree zur Förderung von Investitionen in Infrastrukturmaßnahmen des ÖPNV in den Gemeinden und Städten des Landkreises und von Fahrzeugen des ÖPNV
Vorlage
050/2010
Aktenzeichen
He-Fre
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt entsprechend des 3. Gesetzes zur Änderung des ÖPNV-Gesetzes vom 18.12.2006 in seiner gültigen Fassung und der ÖPNV-Finanzierungsverordnung (ÖPNVFV) des  Landes Brandenburg, zuletzt geändert durch die zweite Verordnung zur Änderung der ÖPNVFV vom 31.8.2007  sowie der Richtlinie des Landkreises Oder-Spree zur Förderung von Investitionen in Infrastrukturmaßnahmen des ÖPNV in den Gemeinden und Städten des Landkreises und von Fahrzeugen des ÖPNV vom 22.2.2005 und dem Zuwendungsbescheid des Landes Brandenburg vom 29.07.2010 den ÖPNV-Investitionsplan des Landkreises Oder-Spree für das Jahr 2011  (Anlage ) und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.

 

 

 

 

Sachdarstellung:

 

Nach der o.g. Gesetzgebung zum ÖPNVG sowie der dazu erlassenen ÖPNV-Finanzierungsverordnung ist der Landkreis für die Mittelbewirtschaftung im investiven Bereich des ÖPNV auch im Jahr 2011 zuständig. Das bedeutet, dass durch den Landkreis Fördermittel an Gemeinden und Verkehrsunternehmen für  Investitionsmaßnahmen anteilmäßig bewilligt werden ( z. Bsp. Erwerb von Bussen; Infrastruktur Straßenbahn; Haltestellenanlagen; Buswendeschleifen; P+R- / B+R-Anlagen).

 

Mindestens 599.759,00 € der nach §10 des o.g. ÖPNVG zugewiesenen Mittel müssen für Investitionen eingesetzt werden. Die Landkreise als Aufgabenträger müssen den zweckgebundenen Einsatz der Mittel gewährleisten.

Der Kreistag am 22.2.2005 hat auf der Basis des gültigen ÖPNV-Gesetzes die Richtlinie zur Vergabe von Investitionsmitteln beschlossen. In der Richtlinie ist im Punkt 4, Abs. 6 bestimmt, dass der Landkreis jährlich einen ÖPNV-Investitionsplan bis zum 30.11. erstellt. Dieser Plan ist die Voraussetzung zur Gewährung von Zuwendungen an Gemeinden, Städte und Verkehrsunternehmen. Mit Beschluss dieses Investitionsplanes wird Planungssicherheit gegenüber den Zuwendungsempfängern gewährleistet.

Die in der Anlage dargestellten ÖPNV-Investitionsmaßnahmen für das Jahr 2011 entsprechen den Fördervoraussetzungen und der Förderhöhe.

Die Gemeinden und Verkehrsunternehmen haben entsprechende Anträge für das Jahr 2011 gestellt. Die darin ausgewiesenen Kostenberechnungen bilden die Grundlage für die Aufstellung des ÖPNV-Investitionsplanes für das Jahr 2011. In der Anlage sind die Maßnahmen, die  Gesamtkosten und die maximale Förderung auf der Basis der Kostenberechnung ausgewiesen. Um den Gemeinden und Verkehrsunternehmen eine Förderung für 2011 in Aussicht zu stellen, bildet der in der Anlage dargestellte ÖPNV-Investitionsplan ein verbindliches Planungsinstrument.

Der ÖPNV-Investitionsplan stellt die Mittelverwendung für das Jahr 2011 dar.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Im Rahmen des jährlichen ÖPNV-Investitionsplanes des Landkreises Oder-Spree.

Stellungnahme der Kämmerei:

Im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2011 ( Finanzplan ) wurden entsprechend der Richtlinie des Landkreises Oder-Spree zur Förderung von Investitionen in Infrastrukturmaßnahmen des ÖPNV in den Gemeinden und Städten des Landkreises und von Fahrzeugen des ÖPNV vom 22.2.2005 Auszahlungen für Haltestellenanlagen, Buswendeschleifen, P+R-/B+R-Anlagen in Höhe von 200.000 €  und für den Erwerb von Bussen und Anlagen in Höhe von 808.000 € eingestellt, die auch mit dem Zuwendungsbescheid des Landes vom 29.07.2010 für das Jahr 2011 finanziell untersetzt sind. Die mit der Gesetzgebung geforderte Mindestquote von 12,05 % für Investitionsmaßnahmen an den Gesamtzuwendungen wird erfüllt.

 

gez. Wellmer

Amtsleiterin