Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt entsprechend des 3. Gesetzes
zur Änderung des ÖPNV-Gesetzes vom 18.12.2006 in seiner gültigen Fassung und
der ÖPNV-Finanzierungsverordnung (ÖPNVFV) des
Landes Brandenburg, zuletzt geändert durch die zweite Verordnung zur
Änderung der ÖPNVFV vom 31.8.2007 sowie
der Richtlinie des Landkreises Oder-Spree zur Förderung von Investitionen in
Infrastrukturmaßnahmen des ÖPNV in den Gemeinden und Städten des Landkreises
und von Fahrzeugen des ÖPNV vom 22.2.2005 und dem Zuwendungsbescheid des Landes
Brandenburg vom 29.07.2010 den ÖPNV-Investitionsplan des Landkreises Oder-Spree
für das Jahr 2011 (Anlage ) und
beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.
Sachdarstellung:
Nach der o.g. Gesetzgebung zum ÖPNVG sowie der dazu erlassenen
ÖPNV-Finanzierungsverordnung ist der Landkreis für die Mittelbewirtschaftung im
investiven Bereich des ÖPNV auch im Jahr 2011 zuständig. Das bedeutet, dass
durch den Landkreis Fördermittel an Gemeinden und Verkehrsunternehmen für Investitionsmaßnahmen anteilmäßig bewilligt
werden ( z. Bsp. Erwerb von Bussen; Infrastruktur Straßenbahn;
Haltestellenanlagen; Buswendeschleifen; P+R- / B+R-Anlagen).
Mindestens 599.759,00 € der nach §10 des o.g. ÖPNVG
zugewiesenen Mittel müssen für Investitionen eingesetzt werden. Die Landkreise als
Aufgabenträger müssen den zweckgebundenen Einsatz der Mittel gewährleisten.
Der Kreistag am 22.2.2005 hat auf der Basis des
gültigen ÖPNV-Gesetzes die Richtlinie zur Vergabe von Investitionsmitteln beschlossen.
In der Richtlinie ist im Punkt 4, Abs. 6 bestimmt, dass der Landkreis jährlich
einen ÖPNV-Investitionsplan bis zum 30.11. erstellt. Dieser Plan ist die
Voraussetzung zur Gewährung von Zuwendungen an Gemeinden, Städte und
Verkehrsunternehmen. Mit Beschluss dieses Investitionsplanes wird
Planungssicherheit gegenüber den Zuwendungsempfängern gewährleistet.
Die in der Anlage dargestellten
ÖPNV-Investitionsmaßnahmen für das Jahr 2011 entsprechen den
Fördervoraussetzungen und der Förderhöhe.
Die Gemeinden und Verkehrsunternehmen haben entsprechende
Anträge für das Jahr 2011 gestellt. Die darin ausgewiesenen Kostenberechnungen
bilden die Grundlage für die Aufstellung des ÖPNV-Investitionsplanes für das
Jahr 2011. In der Anlage sind die Maßnahmen, die Gesamtkosten und die maximale Förderung auf
der Basis der Kostenberechnung ausgewiesen. Um den Gemeinden und Verkehrsunternehmen
eine Förderung für 2011 in Aussicht zu stellen, bildet der in der Anlage
dargestellte ÖPNV-Investitionsplan ein verbindliches Planungsinstrument.
Der ÖPNV-Investitionsplan stellt die Mittelverwendung
für das Jahr 2011 dar.
Finanzielle
Auswirkungen:
Im Rahmen des jährlichen ÖPNV-Investitionsplanes
des Landkreises Oder-Spree.
Stellungnahme
der Kämmerei:
Im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2011 (
Finanzplan ) wurden entsprechend der Richtlinie des Landkreises Oder-Spree zur
Förderung von Investitionen in Infrastrukturmaßnahmen des ÖPNV in den Gemeinden
und Städten des Landkreises und von Fahrzeugen des ÖPNV vom 22.2.2005
Auszahlungen für Haltestellenanlagen, Buswendeschleifen, P+R-/B+R-Anlagen in
Höhe von 200.000 € und für den Erwerb
von Bussen und Anlagen in Höhe von 808.000 € eingestellt, die auch mit dem
Zuwendungsbescheid des Landes vom 29.07.2010 für das Jahr 2011 finanziell untersetzt
sind. Die mit der Gesetzgebung geforderte Mindestquote von 12,05 % für
Investitionsmaßnahmen an den Gesamtzuwendungen wird erfüllt.
gez. Wellmer
Amtsleiterin