Betreff
Baubeschluss zum Ausbau der K 6725 von der L 443 in Giesensdorf bis zum Ortseingang Görsdorf b. Beeskow - 1. Bauabschnitt Ortsdurchfahrt Giesensdorf und Ortsverbindung von Giesensdorf nach Wulfersdorf
Vorlage
003/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Vorbereitung und der baulichen Durchführung des grundhaften Ausbaus der K 6725 in der Ortsdurchfahrt Giesensdorf (298 m) und der Ortsverbindung von Giesensdorf nach Wulfersdorf (700 m).

 

 

Sachdarstellung:

 

In Umsetzung des Grundsatzbeschlusses Nr. 026/21/2007 vom 27.06.2007 hat die Verwaltung neben der planerischen Vorbereitung des grundhaften Ausbaus der K 6725 von der

L 443 in Giesensdorf bis zum Ortseingang Görsdorf b. Beeskow am 30.03.2009 einen Fördermittelantrag gemäß der „Richtlinie zur Verwendung von Fördermitteln zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden des Landes Brandenburg“ (Rili KStB Bbg) des MIR an den Landesbetrieb Straßenwesen, Niederlassung Ost, zur Finanzierung der Maßnahme gestellt. Gemäß Aussage des Fördermittelgebers sind in 2011 keine finanziellen Zuwendungen des Landes für den weiteren Ausbau der K 6725 vorgesehen.

 

Nachdem die Ortsdurchfahrt Wulfersdorf in 2010 planmäßig ausgebaut wurde (Verkehrsfreigabe am 25.11.2010), folgt nunmehr im Jahr 2011 die Erneuerung der Fahrbahn zwischen Giesensdorf und Wulfersdorf. Das Vorhaben ist grundsätzlich als prioritär einzuschätzen und soll gemäß dem Haushaltsplanentwurf 2011 ohne Einsatz von Fördermitteln umgesetzt werden.

Die K 6725 ist eine verkehrswichtige Zubringerstraße zum überörtlichen Verkehrsnetz mit Anbindung an die L 443 in Giesensdorf und an die L 422 in Görsdorf b. Beeskow. Von Giesensdorf nach Wulfersdorf hat die K 6725 den Charakter einer zwischengemeindlichen Verbindung und wird lt. dem Ergebnis der Verkehrszählung im Jahr 2010 durch

 

insgesamt                   429 Kfz/ 24 h,

                        davon    21 Lkw  und           

                 4 Wagenläufe des ÖPNV  genutzt.

 

Die momentane Fahrbahnbreite differiert auf der gesamten Trasse zwischen 3,50 m und 4,50 m.

 

Der Baubeginn liegt im Bereich der Ortstafel/OD-Stein Wulfersdorf (Richtung Giesensdorf)

und endet mit der Anbindung an die L 443 in der Ortslage Giesensdorf, so dass die Ausbaulänge insgesamt 998,45 m beträgt. Der grundhafte Ausbau erfolgt im Tiefeinbauverfahren, wobei die vorhandene alte Straßenbefestigung vollständig entfernt und durch neue Trag- und Deckschichten ersetzt wird. Die Fahrbahn wird in Asphaltbauweise ausgeführt. Das Baugrundgutachten weist insbesondere im Bereich des angrenzenden Giesensdorfer Fischteiches nicht tragfähigen Boden mit erheblicher Mächtigkeit aus. Zur Bewältigung der besonders schwierigen Baugrundverhältnisse und zur Reduzierung der Aushubtiefen wird in einzelnen Abschnitten eine schwimmende Gründung auf Geotextilmatratzen realisiert.

Im Weiteren ist folgender Deckenaufbau gemäß der Richtlinie für die Anlage von Straßen Teil Oberbau (RStO) 01 in Bauklasse IV und den Empfehlungen des Baugrundgutachters bei Frostempfindlichkeitsklasse 3 konzipiert:

 

        4 cm                Asphaltbeton

      10 cm                Asphalttragschicht

      15 cm                Schottertragschicht

 >   36 cm               Frostschutzschicht

 >   20 cm               Bodenverbesserung

 

Die Fahrbahnbreite wurde entsprechend der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen

(RASt) 06 mit 5,50 m bestimmt.

 

Durch die Fahrbahnverbreiterung erfolgt eine Flächenneuversiegelung von ca. 950 m².

Darüber hinaus besteht das Erfordernis, 13 Bäume im Randbereich der Straße zu fällen.  

Diese Eingriffe in Natur und Landschaft sind gemäß §10 BbgNatSchG durch hinreichende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu kompensieren. In Abstimmung mit der uNB sind Baum- und Heckenpflanzungen an der Kreisstraße vorzunehmen.

 

Neben der Straßenbaumaßnahme sind auch Verbesserungen an den Entwässerungsein-richtungen der Verkehrsflächen erforderlich. Das auf der Fahrbahn der Ortsverbindungsstraße anfallende Niederschlagswasser wird über einen parallel begleitenden Straßengraben gefasst und über zwei Durchlassbauwerke direkt in die Vorflut (Giesensdorfer Fischteich) eingeleitet. Ebenso ist die Anlage von Rasenmulden zur oberflächennahen Versickerung konzipiert. Bei beidseitig direkt angrenzender Bebauung in der Ortslage Giesensdorf wird das anfallende Oberflächenwasser über Straßenabläufe in einen neu zu verlegenden Regenwasserkanal abgeleitet. Vor Einleitung des Regenwassers in den Giesensdorfer Fischteich wird eine Sedimentationsanlage erforderlich.

 

Die Kreisstraße K 6725 kreuzen außerhalb der Ortsdurchfahrt zwei wasserführende Gräben. Einer der vorhandenen Durchlässe muss aufgrund baulicher Mängel vollständig erneuert werden.

 

Die Kreisverwaltung beabsichtigt mit der Gemeinde Tauche eine Vereinbarung zur planerischen Vorbereitung eines straßenbegleitenden gemeindlichen Gehweges (210 m) zu schließen. Die erstmalige Herstellung des Gehweges plant die Gemeinde in Eigenleistung im Jahr 2014.

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen: ja

 

Nach dem grundhaften Ausbau der Kreisstraße in der Ortsdurchfahrt Giesensdorf und der Ortsverbindung zwischen Giesensdorf und Wulfersdorf bedarf die Fahrbahn in den folgenden zehn Jahren keiner erheblichen Instandsetzungsmaßnahmen.

Die K 6725 ist zur Abstufung vorgesehen. Die materielle Einstandspflicht ist durch den Ausbau der Ortsdurchfahrt Giesensdorf und der Ortsverbindung Giesensdorf - Wulfersdorf erfüllt.

Die jährlich erforderlichen Unterhaltungsaufwendungen werden sich durch die Herstellung von offenen und geschlossenen Anlagen zur Ableitung des Oberflächenwassers und durch die Verbreiterung der Fahrbahn erhöhen, wobei sich die Aufwendungen für die Unterhaltung der Fahrbahn verringern.

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme

nach Kostenschätzung des

Amtes 61,  Stand 2010

 

Bau                        793.000,-€

Planung                   72.000,-€

 

veranschlagt im Planentwurf 2011

 

Bau                       793.000,- €

Planung                  72.000,- €

Produktsachkonto

 

 

 

 

 

 

 

 

54210.7852251010

Investitionszuwendungen

 

 

 

 

 

 

 

 

keine

 

 

 

 

Stellungnahme der Kämmerei:

 

Die unter Punkt  „Finanzielle Auswirkungen“ ausgewiesenen Bau- und Planungskosten für den Ausbau der K 6725 wurden durch das Amt für Kreisentwicklung für das Haushaltsjahr 2011 angemeldet und in den Planentwurf 2011 aufgenommen.

Der Planentwurf für das Haushaltsjahr 2011 befindet sich noch in der Erarbeitung.

Nach jetzigem Erarbeitungsstand weist der Planentwurf bei der Finanzierung investiver Maßnahmen eine Unterdeckung von rd. 3,2 Mio € aus.

Für den Ausbau der K 6725 ist keine Förderung durch das Land vorgesehen.

Der Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung mit der Gemeinde Tauche zur Finanzierung der Planungskosten liegt der Kämmerei zur Abstimmung vor.

 

 

 

gez. Wellmer

Amtsleiterin

 

 

 

 

 

 

Anlagen:

Kartenauszug