Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der
weiteren Vorbereitung und der baulichen Durchführung des grundhaften Ausbaus
der K 6725 in der Ortsdurchfahrt Giesensdorf (298 m) und der Ortsverbindung von
Giesensdorf nach Wulfersdorf (700 m).
Sachdarstellung:
In Umsetzung des
Grundsatzbeschlusses Nr. 026/21/2007 vom 27.06.2007 hat die Verwaltung neben
der planerischen Vorbereitung des grundhaften Ausbaus der K 6725 von der
L
443 in Giesensdorf bis zum Ortseingang Görsdorf b. Beeskow am 30.03.2009 einen
Fördermittelantrag gemäß der „Richtlinie zur Verwendung
von Fördermitteln zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden des
Landes Brandenburg“ (Rili KStB Bbg) des MIR an
den Landesbetrieb Straßenwesen, Niederlassung Ost, zur Finanzierung der
Maßnahme gestellt. Gemäß Aussage des Fördermittelgebers sind in 2011 keine finanziellen Zuwendungen
des Landes für den weiteren Ausbau der K 6725 vorgesehen.
Nachdem
die Ortsdurchfahrt Wulfersdorf in 2010 planmäßig ausgebaut wurde
(Verkehrsfreigabe am 25.11.2010), folgt nunmehr im Jahr 2011 die Erneuerung der
Fahrbahn zwischen Giesensdorf und Wulfersdorf. Das Vorhaben ist grundsätzlich
als prioritär einzuschätzen und soll gemäß dem Haushaltsplanentwurf 2011 ohne
Einsatz von Fördermitteln umgesetzt werden.
Die K 6725
ist eine verkehrswichtige Zubringerstraße zum überörtlichen Verkehrsnetz mit
Anbindung an die L 443 in Giesensdorf und an die L 422 in Görsdorf b. Beeskow.
Von Giesensdorf nach Wulfersdorf hat die K 6725 den Charakter einer
zwischengemeindlichen Verbindung und wird lt. dem Ergebnis der Verkehrszählung
im Jahr 2010 durch
insgesamt 429
Kfz/ 24 h,
davon 21
Lkw und
4 Wagenläufe des ÖPNV genutzt.
Die
momentane Fahrbahnbreite differiert auf der gesamten Trasse zwischen 3,50 m und
4,50 m.
Der
Baubeginn liegt im Bereich der Ortstafel/OD-Stein Wulfersdorf (Richtung
Giesensdorf)
und
endet mit der Anbindung an die L 443 in der Ortslage Giesensdorf, so dass die Ausbaulänge insgesamt 998,45 m beträgt.
Der grundhafte Ausbau erfolgt im Tiefeinbauverfahren, wobei die vorhandene alte
Straßenbefestigung vollständig entfernt und durch neue Trag- und Deckschichten
ersetzt wird. Die Fahrbahn wird in Asphaltbauweise ausgeführt. Das Baugrundgutachten
weist insbesondere im Bereich des angrenzenden Giesensdorfer Fischteiches nicht
tragfähigen Boden mit erheblicher Mächtigkeit aus. Zur Bewältigung der besonders
schwierigen Baugrundverhältnisse und zur Reduzierung der Aushubtiefen wird in
einzelnen Abschnitten eine schwimmende Gründung auf Geotextilmatratzen
realisiert.
Im Weiteren ist folgender
Deckenaufbau gemäß der Richtlinie für die Anlage von Straßen Teil Oberbau
(RStO) 01 in Bauklasse IV und den Empfehlungen des Baugrundgutachters bei
Frostempfindlichkeitsklasse 3 konzipiert:
4 cm Asphaltbeton
10 cm Asphalttragschicht
15
cm Schottertragschicht
>
36 cm Frostschutzschicht
>
20 cm Bodenverbesserung
Die Fahrbahnbreite wurde
entsprechend der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen
(RASt) 06 mit 5,50 m
bestimmt.
Durch die
Fahrbahnverbreiterung erfolgt eine Flächenneuversiegelung von ca. 950 m².
Darüber hinaus besteht das
Erfordernis, 13 Bäume im Randbereich der Straße zu fällen.
Diese Eingriffe in Natur und
Landschaft sind gemäß §10 BbgNatSchG durch hinreichende Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen zu kompensieren. In Abstimmung mit der uNB sind Baum- und
Heckenpflanzungen an der Kreisstraße vorzunehmen.
Neben der Straßenbaumaßnahme
sind auch Verbesserungen an den Entwässerungsein-richtungen der Verkehrsflächen
erforderlich. Das
auf der Fahrbahn der Ortsverbindungsstraße anfallende Niederschlagswasser wird
über einen parallel begleitenden Straßengraben gefasst und über zwei
Durchlassbauwerke direkt in die Vorflut (Giesensdorfer Fischteich) eingeleitet.
Ebenso ist die Anlage von Rasenmulden zur oberflächennahen Versickerung konzipiert.
Bei beidseitig direkt angrenzender
Bebauung in der Ortslage Giesensdorf wird das anfallende Oberflächenwasser über
Straßenabläufe in einen neu zu verlegenden Regenwasserkanal abgeleitet. Vor
Einleitung des Regenwassers in den Giesensdorfer Fischteich wird eine
Sedimentationsanlage erforderlich.
Die Kreisstraße K 6725 kreuzen
außerhalb der Ortsdurchfahrt zwei wasserführende Gräben. Einer der vorhandenen Durchlässe
muss aufgrund baulicher Mängel vollständig erneuert werden.
Die Kreisverwaltung
beabsichtigt mit der Gemeinde Tauche eine Vereinbarung zur planerischen
Vorbereitung eines straßenbegleitenden gemeindlichen Gehweges (210 m) zu schließen.
Die erstmalige Herstellung des Gehweges plant die Gemeinde in Eigenleistung im
Jahr 2014.
Finanzielle Auswirkungen: ja
Nach dem grundhaften Ausbau der Kreisstraße in der
Ortsdurchfahrt Giesensdorf und der Ortsverbindung zwischen Giesensdorf und
Wulfersdorf bedarf die Fahrbahn in den folgenden zehn Jahren keiner erheblichen
Instandsetzungsmaßnahmen.
Die K 6725 ist zur Abstufung vorgesehen. Die
materielle Einstandspflicht ist durch den Ausbau der Ortsdurchfahrt Giesensdorf
und der Ortsverbindung Giesensdorf - Wulfersdorf erfüllt.
Die jährlich erforderlichen
Unterhaltungsaufwendungen werden sich durch die Herstellung von offenen und
geschlossenen Anlagen zur Ableitung des Oberflächenwassers und durch die
Verbreiterung der Fahrbahn erhöhen, wobei sich die Aufwendungen für die
Unterhaltung der Fahrbahn verringern.
Gesamtkosten der Maßnahme
nach Kostenschätzung des Amtes 61, Stand 2010 Bau 793.000,-€ Planung 72.000,-€ veranschlagt im Planentwurf 2011 Bau 793.000,- € Planung 72.000,- € |
Produktsachkonto 54210.7852251010 |
Investitionszuwendungen keine |
Stellungnahme der Kämmerei:
Die
unter Punkt „Finanzielle Auswirkungen“
ausgewiesenen Bau- und Planungskosten für den Ausbau der K 6725 wurden durch
das Amt für Kreisentwicklung für das Haushaltsjahr 2011 angemeldet und in den
Planentwurf 2011 aufgenommen.
Der
Planentwurf für das Haushaltsjahr 2011 befindet sich noch in der Erarbeitung.
Nach
jetzigem Erarbeitungsstand weist der Planentwurf bei der Finanzierung
investiver Maßnahmen eine Unterdeckung von rd. 3,2 Mio € aus.
Für
den Ausbau der K 6725 ist keine Förderung durch das Land vorgesehen.
Der
Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung mit der Gemeinde Tauche zur Finanzierung
der Planungskosten liegt der Kämmerei zur Abstimmung vor.
gez.
Wellmer
Amtsleiterin
Anlagen:
Kartenauszug