Beschlussvorschlag:
Der Kreistag bestätigt die Fortschreibung des
Jugendförderplanes für den Zeitraum 2011 – 2014 als Arbeitsgrundlage und
Bestandteil der Jugendhilfeplanung sowie als Untersetzung zum
Haushaltsplan
Sachdarstellung:
Der Gesetzgeber regelt mit dem Gesetz zur Änderung
des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch –Kinder-
und Jugendhilfe- § 24 die jährliche
Erstellung eines Jugendförderplanes für das laufende Jahr sowie für drei
weitere Haushaltsjahre durch den Landkreis als örtlicher Träger der
Jugendhilfe. Der Jugendförderplan ist mit der Verabschiedung des jeweiligen
Haushaltsplanes zu beschließen. Der vorliegende Plan ist eine Fortschreibung
des Jugendförderplanes
2010 – 2013. Im Mittelpunkt steht die
Weiterentwicklung der Angebote der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit sowie
der Jugendberufshilfe.
im Rahmen des Haushaltsplanes
Anlagen:
Jugendförderplan 2011 –
2014 - Fortschreibung -