Betreff
Grundsatz- und Baubeschluss zum Ausbau der K 6714 Abschnitt 10 von Reudnitz nach Krügersdorf
Vorlage
010/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Vorbereitung und der baulichen Durchführung des grundhaften Ausbaus der K 6714 Abschnitt 10 zwischen dem Ortsausgang Reudnitz und dem Anschluss an die B 246 in Krügersdorf, Länge: 2.877 m.

 

Sachdarstellung:

Die Kreisstraße K 6714 weist erhebliche punktuelle und linienförmige Aufwölbungen, Setzungen und Risse auf. Hauptursache für das Auftreten der Fahrbahnschäden war die hohe Verkehrsbelastung im Zuge der Aufnahme des Umleitungsverkehres während des grundhaften Ausbaus der Bundesstraße B 168 - zwischen Friedland und Beeskow (Auftraggeber: Landesbetrieb Straßenwesen, NL. Ost). Durch den Landesbetrieb wurden zwar nach Abschluss der Ausbauarbeiten an der B 168, die durch den Umleitungsverkehr verursachten, unmittelbar sichtbaren Schäden (Kantenabbrüche) an der Kreisstraße behoben, jedoch kann der Mangel bezogen auf die Tragfähigkeit des Fahrbahnunterbaus der Kreisstraße erst mit der nunmehr geplanten Tragfähigkeitserhöhung beseitigt werden. Weitere gravierende Schäden verursacht das Einwachsen von Wurzeln des Bewuchses im Straßenrandbereich bzw. angrenzender Waldbäume in die Fahrbahn.

 

Die K 6714 zwischen den Ortsteilen Reudnitz (Stadt Friedland) und Krügersdorf (Stadt Beeskow) ist eine verkehrswichtige Zubringerstraße zum überörtlichen Verkehrsnetz (B246, L 435). Die Verkehrsentwicklung ist den folgenden Daten zu entnehmen:

 

                         23.05.1995                  08.09.1999              18.11.2003            12.05.2010               

insgesamt           444 Kfz/24 h                691 Kfz/ 24 h            792 Kfz/24 h          707 Kfz/24 h 

davon    LKW         66  LKW                     53 Lkw                    149 LKW               111 LKW      

         ÖPNV        12 Wagenläufe         12 Wagenl.                 8 Wagenl.             6 Wagenl.       

 

Die derzeitige Fahrbahnbreite differiert zwischen 5,00 m und 5,50 m. Aufgrund der Nutzung der Kreisstraße durch den ÖPNV-Verkehr wäre nach den anerkannten Regeln der Technik eine Fahrbahnregelbreite von 6,50 m erforderlich.

 

 

Auf der Basis der festgestellten Gesamtverkehrsbelegung der Kreisstraße ist es fachlich vertretbar, die künftige Fahrbahnbreite auf 6,00 m zu mindern.

 

Der Bauanfang befindet sich unmittelbar an der Ortstafel Reudnitz und endet im Einmün-dungsbereich der B 246 in der Ortslage Krügersdorf. Die Ausbaulänge beträgt insgesamt 2.877 m. An den Entwässerungseinrichtungen der Straße werden keine Änderungen vorgenommen. Das Oberflächenwasser wird vorwiegend in die begrünten Seitenbereiche abgeführt bzw. versickert in Rasenmulden.

 

Die Verbreiterung der Straße um ca. 0,50 bis 1,00 m erfolgt im Tiefeinbauverfahren, wobei die vorhandene Bankettbefestigung vorher vollständig entfernt und anschließend durch neue Tragschichten für die Fahrbahn ersetzt wird.

Die Tragfähigkeitserhöhung auf der vorhandenen Fahrbahn wird im Hocheinbau in Asphaltbauweise ausgeführt. Folgender Deckenaufbau ist gemäß der Richtlinie für die Anlage von Straßen Teil Oberbau (RStO) 01 in Bauklasse IV und den Empfehlungen des Baugrundgutachters konzipiert:

 

    Verbreiterungsstreifen                                     Tragfähigkeitserhöhung

       4 cm         Asphaltbeton                                              4 cm Asphaltbeton

     10 cm          Asphalttragschicht                                 > 8 cm Asphalttragschichtausgleich auf

   15 cm        Schottertragschicht                                                vorhandenen Straßenaufbau

      41 cm         Frostschutzschicht       

 

Die Fahrbahnverbreiterung geht mit einer Flächenneuversiegelung von ca. 2.800 m² einher.

Dieser Eingriff in Natur und Landschaft ist gemäß §10 BbgNatSchG durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu kompensieren. In Abstimmung mit der uNB sind Linden als Ersatz-pflanzung, in Fortführung der Baumreihenneupflanzung an der K 6722 (zwischen Birkholz und Groß Rietz) vorzunehmen.

Zum Schutz vor erneutem Einwachsen von Wurzeln aus dem Feld- und Waldbereich in die Fahrbahn wird abschnittsweise eine Wurzelschutzfolie in den Bankettbereich eingebracht.

 

 

Finanzielle Auswirkungen: ja

 

Nach dem grundhaften Ausbau der Kreisstraße K 6714 Abschnitt 10 zwischen Reudnitz und Krügersdorf bedarf die Fahrbahn in den nächstfolgenden zehn Jahren keiner erheblichen Instandsetzungsmaßnahmen mehr. Die jährlich erforderlichen Unterhaltungsaufwendungen werden sich durch die Verbreiterung der Fahrbahn um ca. 2.800 m² nicht signifikant erhöhen.

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme entsprechend der Kostenberechnung des SG KIS vom

Juni 2010

 

Bau                        468.800,-€

Planung                   48.600,-€

 

Gesamt                 517.400,- €

 

veranschlagt im Haushalt

 

in 2010                   25.000,- €

in 2011                 492.400,- €

 

gesamt                 517.400,- €

 

Objektbezogene Zuwendungen

 

 

 

 

 

 

 

 

veranschlagt im Haushalt 2011

 

 

 

 

Zuweisung v. Land                0,- €      

 

 

 

Stellungnahme der Kämmerei:

 

Die unter Punkt  „Finanzielle Auswirkungen“ ausgewiesenen Bau- und Planungskosten für den Ausbau der K 6714, Abschnitt 10 wurden durch das Amt für Kreisentwicklung für das Haushaltsjahr 2011 angemeldet und in den Planentwurf 2011 aufgenommen.

Der Planentwurf wird am 9. Februar 2011 in den Kreistag eingebracht und an die Abgeordneten übergeben.

Für den Ausbau der K 6714 ist keine Förderung durch das Land vorgesehen.

 

 

 

 

gez. Wellmer

Amtsleiterin

 

 

 

 

Anlagen:

Kartenauszug