Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag beschließt die Auflösung der Heinrich-Heine-Oberschule in Eisenhüttenstadt
zum Schuljahr 2011/12.
Sachdarstellung:
Der
Landkreis Oder-Spree ist Träger der Heinrich-Heine-Oberschule in Eisenhüttenstadt.
Gemäß § 99 Abs. 2 des Brandenburgischen Schulgesetzes beschließt der
Schulträger über die Errichtung, Änderung und Auflösung einer Schule. Die
Schulkonferenz der Heinrich-Heine-Oberschule hat in ihrer Sitzung am 30.09.2010
einstimmig beschlossen, dass die Schule am Anmeldeverfahren zur Einrichtung von
7. Klassen im Schuljahr 2011/12 nicht mehr teilnehmen wird. Schon im laufenden
Schuljahr war die Einrichtung von 7. Klassen nur durch die Umverteilung von
Anmeldungen für die Gesamtschule möglich.
Für
die folgenden Schuljahre wäre eine entsprechende Unsicherheit des Erreichens
der notwendigen Zahl der Anmeldungen für die Eingangsklassen weiterhin zu
erwarten. Im Interesse einer sicheren Perspektive für die Schülerinnen und
Schüler ist die Schulkonferenz zu dieser Entscheidung gekommen.
Die
Schülerinnen und Schüler der Oberschule werden ab dem neuen Schuljahr 2011/12
der Gesamtschule Eisenhüttenstadt zugeordnet und können hier ihre schulische
Laufbahn fortsetzen, ohne dass ihnen Nachteile entstehen. Der Beschluss des
Kreistages ist auf der Grundlage des § 104 Abs. 2 dem Ministerium für Bildung,
Jugend und Sport als oberster Schulaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Auflösung der Oberschule
führt nicht zu einer finanziellen Entlastung des Landkreises, da die Kapazitätserweiterung
der Gesamtschule (s. Beschlussvorlage 013/2011) durch einen Ergänzungsbau notwendig
wird. Bis zur Fertigstellung des Ergänzungsbaus findet die Beschulung für die
Klassen, die im Schulgebäude der Gesamtschule nicht untergebracht werden
können, weiter am Schulstandort im Diesterwegring statt.
Stellungnahme der Kämmerei:
Die
Auflösung der Heinrich-Heine-Oberschule Eisenhüttenstadt und die damit
verbundene Erweiterung der Zügigkeit der Gesamtschule Eisenhüttenstadt kann nur
mit einem erheblichen Investitionsaufwand für einen Anbau realisiert werden.
Lt. Kostenschätzung des Sachgebietes Gebäudemanagement von Anfang März 2011 ist
mit Gesamtkosten für diese Investition in Höhe von 2.678.000 € zu rechnen,
darunter Baukosten i. H. v. 2.195.000 €.
Der
Haushaltsplan 2011enthält für diese Maßnahme Planungskosten in Höhe von 120.000
€. Die mittelfristige Finanzplanung weist für die Jahre 2014/2015 Baukosten in
Höhe von 1.900.000 € aus. Diese Mittel sind somit nicht ausreichend. Außerdem
muss die Maßnahme zeitlich vorgezogen werden.
Für
die Finanzierung investiver Maßnahmen, einschließlich großer
Instandsetzungsmaßnahmen und die Beschaffung beweglichen Anlagevermögens (über
Festwertkonten im Ergebnishaushalt) stehen dem Landkreis lt. mittelfristiger
Finanzplanung ca. 7,0 Mio € an investiven Schlüsselzuweisungen jährlich zur
Verfügung. Zweckgebundene Fördermittel für Investitionen im Bildungsbereich
sind nicht zu erwarten. Somit muss diese Maßnahme aus „Eigenmitteln“
(= investive Schlüsselzuweisungen) des Landkreises finanziert werden. Auf Grund
der begrenzten Finanzausstattung für Investitionen ist eine Prioritätensetzung
bei der inhaltlichen und zeitlichen Realisierung notwendiger investiver
Maßnahmen unumgänglich. Erhält diese Maßnahme eine obere Priorität, so müssen
andere Maßnahmen zurückgestellt/verschoben werden.
gez.
Wellmer