Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Gebührensatzung für den Rettungsdienst 2011 (siehe Anlage 1)

 

 

Sachdarstellung:

 

 

Gesetzliche Grundlage für die Gebührensatzung Rettungsdienst ist das Brandenburgische Rettungsdienstgesetz (BbgRettG) vom 14.07.2008. Entsprechend § 6 Abs. 1 BbgRettG sind die Landkreise und kreisfreien Städte Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes.

Die Finanzierung des Rettungsdienstes erfolgt nach § 17 Abs. 1 BbgRettG durch die Erhebung von Benutzungsgebühren. Diese werden durch die Träger des Rettungsdienstes auf Grundlage einer Kosten- und Leistungsrechnung ermittelt und als Gebühren durch Satzung festgestellt. Basis der Ermittlung der Gebühren ist die zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden Brandenburgs und der Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Krankenkassen im Land Brandenburg (ARGE) vereinbarte Kosten- und Leistungsrechnung (KLR).  Die KLR für das Jahr 2011 (Anlage 2) wurde Anfang März  der ARGE zur Stellungnahme übergeben. Die ARGE hat heute per E-Mail übermittelt, dass sie sich nicht gegen den Erlass einer Satzung wenden wird, da grundlegende Einwendungen gegen die KLR nicht erhoben werden.

Der Satzungstext entspricht der Gebührensatzung vom 01.01.2010.

Geändert haben sich natürlich die Bezugsdaten und die Gebührensätze. Letztere waren wegen erzielter Mehreinnahmen in der zurückliegenden Kalkulationsperiode entsprechend der gesetzlichen Grundlagen gegenüber den Krankenkassen abzusenken. Für diesen Ausgleich wurden im Jahresabschluss 2009 des Eigenbetriebes Rettungsdienst die hierfür notwendigen Rückstellungen vorgenommen.

 

 

 

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1     Gebührensatzung für den Rettungsdienst LOS 2011

Anlage 2     KLR 2011

Anlage 3     Gebührenberechnungsmatrix zur KLR 2011