Betreff
Fusion der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte des Landkreises Oder-Spree sowie der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) und Einrichtung einer gemeinsamen Geschäftsstelle.
Vorlage
022/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt mit der Stadt Frankfurt (0der) die Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses beim Ministerium des Innern des Landes Brandenburg zu beantragen und stimmt der hierzu erforderlichen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu. (s. Anlage)

 

Sachdarstellung:

 

Nach der Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte des Landes Brandenburg (BbgGAV vom 12. Mai 2010, GVBL Teil II – Nr. 27 vom 28. Mai 2010) besteht für benachbarte Kreise und kreisfreie Städte auf deren Antrag hin die Möglichkeit, für ihre Gebiete einen gemeinsamen Gutachterausschuss zu bilden.

Die betroffenen Gebietskörperschaften haben dem Antrag an das Ministerium des Innern eine Vereinbarung beizufügen, die insbesondere den Sitz der gemeinsamen Geschäftsstelle, die Ausstattung der Geschäftsstelle mit Personal und Sachmitteln und die Aufteilung der Kosten regelt (§ 16 BbgGAV).

Der Landkreis Oder-Spree und die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) beabsichtigen die Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses zu beantragen. (Beschlussfassung der  Stadtverordnetenver-sammlung Ff0 am 10.11.2011). Der Sitz seiner Geschäftsstelle soll in der Katasterbehörde/Kataster- und Vermessungsamt des Landkreises Oder-Spree in Beeskow, Spreeinsel 1, eingerichtet werden.

 

Begründung der Fusion:

 

Durch die Zusammenlegung der Gutachterausschüsse werden Doppelstrukturen abgebaut. Hierdurch frei werdende Kapazitäten werden für die Sacharbeit benötigt. Einerseits sehen sich die Mitarbeiter in den Geschäftsstellen immer neuen und komplexeren Aufgaben gegenüber, andererseits sind entsprechende Neueinstellungen bis auf Weiteres nicht möglich. Durch die Fusion kann das vorhandene Personal effektiver eingesetzt und spezialisiert werden. Ebenso von Vorteil ist der Umstand, dass der Gutachterausschuss durch die Zusammenführung der Kaufpreissammlungen LOS und Ff0 auch auf eine breitere Datenbasis zurückgreifen kann. Dies erhöht die Qualität der entsprechenden Auswertungen für die Bodenrichtwertermittlung und den Grundstücksmarktbericht.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:  ja

 

 

Stellungnahme der Kämmerei:

 

Die Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses mit der Stadt Frankfurt/Oder wird befürwortet. Es ergeben sich keine Belastungen für den Haushalt des Landkreises, da von der Stadt Frankfurt/Oder kein Personal an den Landkreis übergeht. Durch die Absicherung der Aufgabenwahrnehmung innerhalb der im Stellenplan enthaltenen Stellen des Kataster- und Vermessungsamtes ergibt sich eine Entlastung bei den Personalaufwendungen.

 

 

Wellmer

Amtsleiterin

Anlage:

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung