Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt mit der Stadt
Frankfurt (0der) die Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses beim
Ministerium des Innern des Landes Brandenburg zu beantragen und stimmt der hierzu
erforderlichen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu. (s. Anlage)
Sachdarstellung:
Nach der Verordnung
über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte des Landes Brandenburg
(BbgGAV vom 12. Mai 2010, GVBL Teil II – Nr. 27 vom 28. Mai 2010) besteht für
benachbarte Kreise und kreisfreie Städte auf deren Antrag hin die Möglichkeit,
für ihre Gebiete einen gemeinsamen Gutachterausschuss zu bilden.
Die betroffenen
Gebietskörperschaften haben dem Antrag an das Ministerium des Innern eine
Vereinbarung beizufügen, die insbesondere den Sitz der gemeinsamen
Geschäftsstelle, die Ausstattung der Geschäftsstelle mit Personal und
Sachmitteln und die Aufteilung der Kosten regelt (§ 16 BbgGAV).
Der Landkreis
Oder-Spree und die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) beabsichtigen die Bildung
eines gemeinsamen Gutachterausschusses zu beantragen. (Beschlussfassung
der Stadtverordnetenver-sammlung Ff0 am
10.11.2011). Der Sitz seiner Geschäftsstelle soll in der Katasterbehörde/Kataster-
und Vermessungsamt des Landkreises Oder-Spree in Beeskow, Spreeinsel 1, eingerichtet
werden.
Begründung der
Fusion:
Durch die
Zusammenlegung der Gutachterausschüsse werden Doppelstrukturen abgebaut.
Hierdurch frei werdende Kapazitäten werden für die Sacharbeit benötigt.
Einerseits sehen sich die Mitarbeiter in den Geschäftsstellen immer neuen und
komplexeren Aufgaben gegenüber, andererseits sind entsprechende Neueinstellungen
bis auf Weiteres nicht möglich. Durch die Fusion kann das vorhandene Personal
effektiver eingesetzt und spezialisiert werden. Ebenso von Vorteil ist der
Umstand, dass der Gutachterausschuss durch die Zusammenführung der
Kaufpreissammlungen LOS und Ff0 auch auf eine breitere Datenbasis zurückgreifen
kann. Dies erhöht die Qualität der entsprechenden Auswertungen für die
Bodenrichtwertermittlung und den Grundstücksmarktbericht.
Finanzielle
Auswirkungen: ja
Stellungnahme der Kämmerei:
Die
Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses mit der Stadt Frankfurt/Oder
wird befürwortet. Es ergeben sich keine Belastungen für den Haushalt des
Landkreises, da von der Stadt Frankfurt/Oder kein Personal an den Landkreis
übergeht. Durch die Absicherung der Aufgabenwahrnehmung innerhalb der im
Stellenplan enthaltenen Stellen des Kataster- und Vermessungsamtes ergibt sich
eine Entlastung bei den Personalaufwendungen.
Wellmer
Amtsleiterin
Anlage:
Öffentlich-rechtliche
Vereinbarung