Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag beschließt:
1.
die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2010 des Eigenbetriebes
„Rettungsdienst“ mit Lagebericht,
2.
den ausgewiesenen Jahresgewinn in Höhe von 27.250,86 € zur Tilgung des
Verlustvortrages einzusetzen.
Sachdarstellung:
Der
Kreistag beschließt gem. § 7 Nr. 4 der Verordnung über die Eigenbetriebe der
Gemeinden vom 26.März 2009 (GVBl. II S.150) über die Feststellung des geprüften
Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung für das Wirtschaftsjahr 2010.
Die
Bilanz zum 31.12.2010 wurde durch die vom Kommunalen Prüfungsamt des
Innen-ministeriums des Landes Brandenburg beauftragte Wirtschaftsprüfungs- und
Steuerberatungskanzlei Dirk Peter Wilding, Schöneiche geprüft.
Für
das Wirtschaftsjahr 2010 wird in der Gewinn- und Verlustrechnung ein Jahresgewinn
in Höhe von 27.250,86 € ausgewiesen, obwohl auch in diesem Wirtschaftsjahr
Kosten entstanden sind, die von den Krankenkassen nicht übernommen wurden
(Forderungs-ausfälle, Vollstreckungskosten). Diese nicht abrechenbaren Kosten
konnten auf Grund der Zahlung des Kostenunterdeckungsausgleichs für 2008 durch
die Krankenkassen und der Erzielung sonstiger Erträge ausgeglichen werden. Der
Jahresgewinn soll zur Tilgung der Verluste aus Vorjahren (- 47.200,19 €)
verwendet werden.
finanzielle
Auswirkungen: nein
Anlagen:
-Lagebericht
zum Wirtschaftsjahr 2010
-Bestätigungsvermerk
des Wirtschaftsprüfers zum Jahresabschluss 2010
-Bilanz
zum 31.12.2010
-Gewinn-
und Verlustrechnung zum 31.12.2010