Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Vorbereitung und der
baulichen Durchführung des Ausbaus der K 6735, Abschnitt 20 von der L 384 bis
zur Einmündung der
K
6736 (Vorwerk Wilmersdorf), einschließlich der Ortslage Wilmersdorf, auf einer Länge
von 2.265 m.
Sachdarstellung:
In Umsetzung des
Grundsatzbeschlusses Nr. 020/26/2008 vom 25.06.2008 hat die Verwaltung neben
der planerischen Vorbereitung des Ausbaus der K 6735 von Falkenberg (L 38) bis
Wilmersdorf (L 348) Abschnitte 10 und 20 am 10.03.2009 einen Fördermittelantrag
gemäß der „Richtlinie zur Verwendung von
Fördermitteln zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden des
Landes Brandenburg“ (Rili KStB Bbg) an den Landesbetrieb Straßenwesen,
Niederlassung Ost, zur Finanzierung der Maßnahme gestellt.
Mit Zuwendungsbescheid vom 19.11.2011 wurden finanzielle Mittel für den Ausbau der Ortsdurchfahrt
Wilmersdorf der K 6735 Abschnitt 20 (1. BA) bewilligt. Die bauliche Realisierung
der OD Wilmersdorf
(1. BA) ist nunmehr
für 2012 geplant.
Für die freie
Strecke (2. BA) sind Fördermittel für 2012/2013 avisiert.
Die K 6735 ist eine verkehrswichtige Zubringerstraße zum überörtlichen
Straßennetz mit Anbindung an die L 38 in Falkenberg und an die L 384 in
Wilmersdorf und verbleibt nach § 3 Abs. 3 BbgStrG in der Straßengruppe der
Kreisstraßen.
Die befestigte Fahrbahnbreite differiert derzeit zwischen 3,50 m und
4,80 m.
Im Ergebnis der Verkehrszählung (Stand: November 2011) wurde folgende
Verkehrsbelegung festgestellt:
insgesamt 459 Kfz/ 24 h,
davon 28
Lkw und
16 Wagenläufe des
ÖPNV.
Die Erneuerung der Fahrbahn in der Ortslage Wilmersdorf soll als
grundhafter Ausbau im Tiefeinbauverfahren im Sinne der RStO 01 in Bauklasse IV
und die freie Strecke als Erneuerung im Hocheinbau ausgeführt werden. Die
Fahrbahn wird in Asphaltbauweise hergestellt. Folgender Deckenaufbau ist
konzipiert:
Ortsdurchfahrt Wilmersdorf Ortsverbindung
Wilmersdorf - Vorwerk Wilmersdorf
4cm Asphaltbeton 4cm
Asphaltbeton
10cm Asphalttragschicht 10cm Asphalttragschicht
15cm Schottertragschicht 15cm Schottertragschicht auf
21cm Frostschutzschicht vorhandener Fahrbahnbefestigung und
in beidseitiger Fahrbahnverbreiterung 21cm Frostschutzschicht in beidseitiger
Fahrbahnverbreiterung
Die Fahrbahnbreite wird entsprechend der RASt 06 im Regelfall innerorts
5,50 m (plus 2 x 0,32 m Pflasterrinne) und im Bereich der freien Strecke 6,00 m
betragen.
Neben der
Fahrbahnerneuerung sind Anlagen für die Entwässerung der Verkehrsflächen erforderlich.
Im Zuge des Straßenausbaus in der Ortslage ist die Ableitung des Oberflächenwassers in
Pflasterrinnen über Straßenabläufe in einen herzustellenden Kanal geplant. Als
Vorflut sollen vorhandene Gräben sowie ein Teich genutzt werden.
Entlang der im Hocheinbau
zu erneuernden freien Strecke werden Straßenmulden für die Fassung des über das
Quergefälle der Fahrbahn ablaufenden Oberflächenwassers angelegt. Zur Begrenzung
der Flächeninanspruchnahme werden bei vorgesehenem Dachgefälle beidseitig 1 m
breite Mulden, bei Einseitgefälle 1,50 m breite Mulden angeordnet.
Im Auftrag der Gemeinde Madlitz-Wilmersdorf wird im Zuge der
Fahrbahnerneuerung die Instandsetzung des straßenbegleitenden Gehweges in der
Ortslage Wilmersdorf realisiert. Hierzu
haben der Landkreis und die Gemeinde Madlitz-Wilmersdorf eine Vereinbarung zur
Durchführung einer Gemeinschaftsmaßnahme abgeschlossen.
Die künftige Fahrbahnbreite von 6,00 m sowie
die Anlage bzw. Sanierung des Gehweges in Wilmersdorf haben eine
Neuversiegelung von circa 2.090 m² zur Folge. Darüber hinaus sind im
Randbereich der Straße 5 Bäume in der Ortslage und 24 Bäume an der freien Strecke
zu fällen.
Die Eingriffe in Natur und Landschaft als
Folge der Straßenbaumaßnahme werden in Abstimmung mit der unteren
Naturschutzbehörde durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Pflanzung von 29
Bäumen, Beteiligung an der Errichtung von Amphibienleiteinrichtungen, am
ottergerechten Ersatzneubau von vier Durchlässen sowie an der Öffnung zweier
verrohrter Gräben) kompensiert. Zur Entlastung des Kreishaushaltes wurden für
die Anlage von Amphibienleiteinrichtungen Finanzhilfen bei der Stiftung
NaturSchutzFonds Brandenburg und dem Landesamt für ländliche Entwicklung,
Landwirtschaft und Flurneuordnung beantragt. Die Zuwendungsbescheide werden für
2012 in Aussicht gestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
ja
Durch
die Erneuerung der Straße einschließlich der Nebenanlagen wird der
erforderliche Instandhaltungsaufwand am gesamten Straßenkörper in den folgenden
zehn Jahren minimiert. Der jährlich erforderliche Unterhaltungsbedarf (z.B.
Mäh- und Reinigungsarbeiten, Winterdienst, Herstellen von Lichtraumprofil etc.)
reduziert sich geringfügig, wobei sich Unterhaltungsaufwen-dungen für den Regenwasserkanal,
die Amphibienleiteinrichtungen und die Durchlässe ergeben.
Gesamtkosten der Maßnahme
entsprechend der Kosten-berechnung des Amtes 61 Stand 2011 Bau 1.302.800,- € Planung 126.400,- € Gesamt 1.429.200,- € Veranschlagung im Haushalt bisher investiert 65.500,- € Haushaltplanung 2012 Finanzplan 2012 506.200.- €
Finanzplan 2013
857.500,- € |
Produktsachkonto 54210.7852352010 54210.7852352010 54210.6811352010 54210.6812352010 54210.6811352010 54210.6818352010 54210.7852352010 54210.6811352010 54210.6811352010 54210.6818352010 |
Investitionszuwendungen Landeszuweisungen 691.600,- € Landeszuweisungen
ILE 137.500,- € Zuweisung
Gemeinde 33.000,- € Sonstige
Zuweisungen 54.500,- € Gesamt 916.600,- € Land (20 2) 291.700,00 € Gemeinde (2012) 33.000,00 € ILE (2012) 9.200,00 € Stiftung NSF Bbg (2012) 3.600,00 € Land (2013) 399.900,00 € ILE 013) 128.300,00 € Stiftung NSF Bbg (2013) 50.900,00 € |
Stellungnahme der
Kämmerei:
Der
unter dem Punkt „Finanzielle Auswirkungen“ genannte Finanzbedarf in Höhe von
1.429.200
€ für die Jahre 2012 und 2013 wurde vom Fachamt als Mittelbedarf angemeldet und
in den Haushaltsplanentwurf 2012
eingestellt. Für die Maßnahme sind Zuweisungen Dritter in Höhe von 916.600 €
vorgesehen, so dass der Landkreis aus den investiven Schlüsselzuweisungen noch
512.600 € zur Deckung des Finanzbedarfs zur Verfügung stellen muss.
Die
Instandsetzung des straßenbegleitenden Gehweges in der Ortslage Wilmersdorf
wird durch die Gemeinde finanziert; der dem LOS zu erstattende Anteil beträgt
33.000 €.
gez.
Wellmer
Amtsleiterin
Anlage:
Kartenauszug
mit Trassendarstellung