Betreff
Baubeschluss zum Ausbau der K 6735 Abschnitt 20 in 2 Bauabschnitten 1. Bauabschnitt: Ortsdurchfahrt Wilmersdorf = 525 m 2. Bauabschnitt: freie Strecke vom Ortsausgang Wilmersdorf bis Einmündung K 6736 (Vorwerk Wilmersdorf) = 1.740 m
Vorlage
001/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Vorbereitung und der baulichen Durchführung des Ausbaus der K 6735, Abschnitt 20 von der L 384 bis zur Einmündung der

K 6736 (Vorwerk Wilmersdorf), einschließlich der Ortslage Wilmersdorf, auf einer Länge von 2.265 m.

 

Sachdarstellung:

In Umsetzung des Grundsatzbeschlusses Nr. 020/26/2008 vom 25.06.2008 hat die Verwaltung neben der planerischen Vorbereitung des Ausbaus der K 6735 von Falkenberg (L 38) bis Wilmersdorf (L 348) Abschnitte 10 und 20 am 10.03.2009 einen Fördermittelantrag gemäß der „Richtlinie zur Verwendung von Fördermitteln zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden des Landes Brandenburg“ (Rili KStB Bbg) an den Landesbetrieb Straßenwesen, Niederlassung Ost, zur Finanzierung der Maßnahme gestellt.

 

Mit Zuwendungsbescheid vom 19.11.2011 wurden finanzielle Mittel für den Ausbau der Ortsdurchfahrt Wilmersdorf der K 6735 Abschnitt 20 (1. BA) bewilligt. Die bauliche Realisierung der OD Wilmersdorf

(1. BA) ist nunmehr für 2012 geplant.

Für die freie Strecke (2. BA) sind Fördermittel für 2012/2013 avisiert.

 

Die K 6735 ist eine verkehrswichtige Zubringerstraße zum überörtlichen Straßennetz mit Anbindung an die L 38 in Falkenberg und an die L 384 in Wilmersdorf und verbleibt nach § 3 Abs. 3 BbgStrG in der Straßengruppe der Kreisstraßen.

Die befestigte Fahrbahnbreite differiert derzeit zwischen 3,50 m und 4,80 m.

 

Im Ergebnis der Verkehrszählung (Stand: November 2011) wurde folgende Verkehrsbelegung festgestellt:

 

insgesamt                    459 Kfz/ 24 h,

                   davon           28 Lkw und

                          16 Wagenläufe des ÖPNV.

 

Die Erneuerung der Fahrbahn in der Ortslage Wilmersdorf soll als grundhafter Ausbau im Tiefeinbauverfahren im Sinne der RStO 01 in Bauklasse IV und die freie Strecke als Erneuerung im Hocheinbau ausgeführt werden. Die Fahrbahn wird in Asphaltbauweise hergestellt. Folgender Deckenaufbau ist konzipiert:

 

Ortsdurchfahrt Wilmersdorf                     Ortsverbindung Wilmersdorf - Vorwerk Wilmersdorf                      

  4cm    Asphaltbeton                                         4cm   Asphaltbeton                                             

10cm    Asphalttragschicht                               10cm    Asphalttragschicht                                  

15cm    Schottertragschicht                              15cm    Schottertragschicht auf                

21cm    Frostschutzschicht                                          vorhandener Fahrbahnbefestigung und

                                                                                  in beidseitiger Fahrbahnverbreiterung                                                                                            21cm   Frostschutzschicht in beidseitiger

                                                                                  Fahrbahnverbreiterung

           

Die Fahrbahnbreite wird entsprechend der RASt 06 im Regelfall innerorts 5,50 m (plus 2 x 0,32 m Pflasterrinne) und im Bereich der freien Strecke 6,00 m betragen.

 

Neben der Fahrbahnerneuerung sind Anlagen für die Entwässerung der Verkehrsflächen erforderlich. Im Zuge des Straßenausbaus in der Ortslage ist die Ableitung des Oberflächenwassers in Pflasterrinnen über Straßenabläufe in einen herzustellenden Kanal geplant. Als Vorflut sollen vorhandene Gräben sowie ein Teich genutzt werden.

Entlang der im Hocheinbau zu erneuernden freien Strecke werden Straßenmulden für die Fassung des über das Quergefälle der Fahrbahn ablaufenden Oberflächenwassers angelegt. Zur Begrenzung der Flächeninanspruchnahme werden bei vorgesehenem Dachgefälle beidseitig 1 m breite Mulden, bei Einseitgefälle 1,50 m breite Mulden angeordnet.

 

Im Auftrag der Gemeinde Madlitz-Wilmersdorf wird im Zuge der Fahrbahnerneuerung die Instandsetzung des straßenbegleitenden Gehweges in der Ortslage Wilmersdorf realisiert. Hierzu haben der Landkreis und die Gemeinde Madlitz-Wilmersdorf eine Vereinbarung zur Durchführung einer Gemeinschaftsmaßnahme abgeschlossen.

 

Die künftige Fahrbahnbreite von 6,00 m sowie die Anlage bzw. Sanierung des Gehweges in Wilmersdorf haben eine Neuversiegelung von circa 2.090 m² zur Folge. Darüber hinaus sind im Randbereich der Straße 5 Bäume in der Ortslage und 24 Bäume an der freien Strecke zu fällen.

 

Die Eingriffe in Natur und Landschaft als Folge der Straßenbaumaßnahme werden in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Pflanzung von 29 Bäumen, Beteiligung an der Errichtung von Amphibienleiteinrichtungen, am ottergerechten Ersatzneubau von vier Durchlässen sowie an der Öffnung zweier verrohrter Gräben) kompensiert. Zur Entlastung des Kreishaushaltes wurden für die Anlage von Amphibienleiteinrichtungen Finanzhilfen bei der Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg und dem Landesamt für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung beantragt. Die Zuwendungsbescheide werden für 2012 in Aussicht gestellt.

 

Finanzielle Auswirkungen: ja

 

Durch die Erneuerung der Straße einschließlich der Nebenanlagen wird der erforderliche Instandhaltungsaufwand am gesamten Straßenkörper in den folgenden zehn Jahren minimiert. Der jährlich erforderliche Unterhaltungsbedarf (z.B. Mäh- und Reinigungsarbeiten, Winterdienst, Herstellen von Lichtraumprofil etc.) reduziert sich geringfügig, wobei sich Unterhaltungsaufwen-dungen für den Regenwasserkanal, die Amphibienleiteinrichtungen und die Durchlässe ergeben.

 

Gesamtkosten der Maßnahme entsprechend der Kosten-berechnung des Amtes 61

Stand 2011

 

Bau                            1.302.800,- €

Planung                         126.400,- €

 

 

Gesamt                        1.429.200,- €

 

 

Veranschlagung im Haushalt

 

bisher investiert                  65.500,- €

 

Haushaltplanung 2012

Finanzplan 2012          506.200.- €

 

 

 

 

 

Finanzplan 2013         857.500,- €

 

 

Produktsachkonto

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

54210.7852352010

 

 

54210.7852352010

54210.6811352010

54210.6812352010

54210.6811352010

54210.6818352010

 

54210.7852352010

54210.6811352010

54210.6811352010

54210.6818352010

Investitionszuwendungen

 

 

 

 

Landeszuweisungen            691.600,- €

Landeszuweisungen ILE      137.500,- €

Zuweisung Gemeinde            33.000,- €

Sonstige Zuweisungen           54.500,- €

Gesamt                                916.600,-

 

 

 

 

 

 

 

 

Land (20 2)                      291.700,00 €  Gemeinde (2012)               33.000,00 €

 ILE (2012)                          9.200,00 €

Stiftung NSF Bbg (2012)      3.600,00 €

 

 

Land (2013)                      399.900,00 € 

 ILE  013)                         128.300,00 €

Stiftung NSF Bbg  (2013)     50.900,00 €

 

 

Stellungnahme der Kämmerei:

 

Der unter dem Punkt „Finanzielle Auswirkungen“ genannte Finanzbedarf in Höhe von

1.429.200 € für die Jahre 2012 und 2013 wurde vom Fachamt als Mittelbedarf angemeldet und in den Haushaltsplanentwurf  2012 eingestellt. Für die Maßnahme sind Zuweisungen Dritter in Höhe von 916.600 € vorgesehen, so dass der Landkreis aus den investiven Schlüsselzuweisungen noch 512.600 € zur Deckung des Finanzbedarfs zur Verfügung stellen muss. 

Die Instandsetzung des straßenbegleitenden Gehweges in der Ortslage Wilmersdorf wird durch die Gemeinde finanziert; der dem LOS zu erstattende Anteil beträgt 33.000 €.

 

gez. Wellmer

Amtsleiterin

 

 

 

 

 

 

Anlage:

Kartenauszug mit Trassendarstellung