Betreff
Jugendförderplan 2012-2015
Vorlage
003/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag bestätigt die Fortschreibung des Jugendförderplanes für den Zeitraum

2012 – 2015 als Arbeitsgrundlage und Bestandteil der Jugendhilfeplanung sowie als Untersetzung zum Haushaltsplan

Sachdarstellung:

 

Der Gesetzgeber regelt mit dem Gesetz zur Änderung des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe -  § 24 die jährliche Erstellung eines Jugendförderplanes für das laufende Jahr sowie für drei weitere Haushaltsjahre durch den Landkreis als örtlicher Träger der Jugendhilfe. Der Jugendförderplan ist mit der Verabschiedung des jeweiligen Haushaltsplanes zu beschließen. Der vorliegende Plan ist eine Fortschreibung des Jugendförderplanes

2011 – 2014. Im Mittelpunkt steht die Weiterentwicklung der Angebote der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit sowie der Jugendberufshilfe.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

im Rahmen des Haushaltsplanes

 

 

Anlagen:

 

Jugendförderplan 2012 – 2015  - Fortschreibung -