Beschlussvorschlag:
Der Kreistag bestätigt die Fortschreibung des
Jugendförderplanes für den Zeitraum
2012 – 2015 als
Arbeitsgrundlage und Bestandteil der Jugendhilfeplanung sowie als Untersetzung
zum Haushaltsplan
Sachdarstellung:
Der Gesetzgeber regelt mit dem Gesetz
zur Änderung des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches
Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe -
§ 24 die jährliche Erstellung eines Jugendförderplanes für das laufende
Jahr sowie für drei weitere Haushaltsjahre durch den Landkreis als örtlicher Träger
der Jugendhilfe. Der Jugendförderplan ist mit der Verabschiedung des jeweiligen
Haushaltsplanes zu beschließen. Der vorliegende Plan ist eine Fortschreibung
des Jugendförderplanes
2011 – 2014. Im Mittelpunkt steht die
Weiterentwicklung der Angebote der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit sowie
der Jugendberufshilfe.
Finanzielle
Auswirkungen
im Rahmen des Haushaltsplanes
Anlagen:
Jugendförderplan
2012 – 2015 - Fortschreibung -