Beschlussvorschlag:
Der Kreistag
beschließt die „Richtlinie zur Personalkostenförderung des
Landkreises Oder- Spree über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von
Personalkosten von sozialpädagogischen Fachkräften in der Jugendarbeit und
Jugendsozialarbeit“ ab 01.01.2013
Sachdarstellung:
Der Landkreis Oder- Spree
gewährt nach Maßgabe des § 74 SGB VIII, der Satzung des Jugendamtes, der
haushaltsrechtlichen Beschlüsse des Kreistages und auf der Grundlage o.g.
Richtlinie Zuwendungen zur Förderung von
Personalkosten von sozialpädagogischen Fachkräften in der Jugendarbeit und
Jugendsozialarbeit.
Die
Richtlinie trifft konkrete Regelungen zur Umsetzung des
Personalstellenprogramms des Landkreises zur Förderung der Personalstellen der
sozialpädagogischen Fachkräfte in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit in
der jeweiligen Förderetappe (Beschlüsse des Kreisausschusses Nr. 48/2005 vom
31.08.2005, Nr. 026/2008 vom 25.06.2008,
Nr. 023/2011 vom 07.09.2011)
Die
Änderungen der Richtlinie beziehen sich im Wesentlichen auf das
Berechnungsverfahren zur Ermittlung der Zuwendungshöhe. Des Weiteren wird
die Bindung der Fördermittel an die
konkrete Qualifikation der Fachkräfte festgeschrieben.
Das derzeitige Berechnungsverfahren nach geltender
Richtlinie umfasst eine Regelfinanzierung in Höhe von 19.620 € pro Jahr für
eine Vollzeitstelle zuzüglich eines Anteils von 50 % einer tariflichen
Steigerung gegenüber den Personalkosten der einzelnen Stelle im Jahr 2002. Eine
Restfinanzierung durch die Anstellungsträger muss gesichert sein. Dieses
Verfahren hatte zum Ziel, die Anstellungsträger zu motivieren, ihre Fachkräfte
tarifgerecht zu bezahlen.
Inzwischen
haben die Anstellungsträger im Landkreis die leistungsgerechte Bezahlung ihrer
Fachkräfte fast flächendeckend realisiert. Eine Berechnung des zusätzlichen
Anteils auf der Grundlage von Personalkosten aus dem Jahre 2002 ist nicht mehr
zeitgemäß. Mit dem neuen Verfahren soll auch eine deutliche
Verwaltungsvereinfachung erreicht werden.
Im Jahr 2012 fördert der Landkreis die Personalkosten aller
Stellen auf der Grundlage individueller Förderungskonditionen mit durchschnittlich
59 %, davon freie Träger mit 62 % und öffentliche Träger mit 53 %.
Ab 01.01.2013 wird das Förderverfahren auf die
aktuellen Erfordernisse angepasst.
Zuwendungsfähig sind die tatsächlichen Personalkosten der jeweiligen Stelle bis
zur Höhe einer vergleichbaren Vergütung nach dem TVöD/Beschäftigte im Sozial-
und Erziehungsdienst. Die Zuwendung beträgt
nach den Bestimmungen der veränderten Richtlinie ab 2013 für freie
Träger 64 % und für kommunale Träger 55 % der zuwendungsfähigen Personalkosten
jeder einzelnen Stelle.
Grundsätzlich ist das System zur Förderung so zu gestalten,
dass kein Anstellungsträger in Folge der Regelungen der veränderten Richtlinie
geringere Zuwendungen erhält. Unter der Maßgabe der Vereinheitlichung von
bisher individuellen Förderungskonditionen und dem Bestandsschutz für die
Förderung der Personalstellen (Bestandsschutz = Förderung auf dem Niveau des
Vorjahres), ergeben sich Mehrausgaben. Diese betragen voraussichtlich ab 2013
89.000 €.
Stellungnahme der Kämmerei:
Die
Richtlinie soll ab 01. 01. 2013 in Kraft treten. Somit ergeben sich erst ab
2013 finanzielle Auswirkungen.
Der
Bedarf für die Personalkostenförderung für das Jahr 2013 ist bei der
Aufstellung des Planentwurfs 2013 zu ermitteln und zu beantragen. Der Mehrbedarf ist u. a. von
der Ist-Besetzung beim Personalstellenprogramm abhängig.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Umsetzung des Beschlusses erfolgt im Rahmen der zu planenden
Haushaltsmittel im Produkt 36210.53121 und 36210.53181 unter Berücksichtigung
eines möglichen Mehrbedarfes in Höhe von 89.000 €.
Anlagen:
„Richtlinie zur Personalkostenförderung des Landkreises
Oder- Spree über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Personalkosten
von sozialpädagogischen Fachkräften in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit“