Betreff
Änderung der Richtlinie zur Förderung der Personalkosten sozialpädagogischer Fachkräfte in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit im Landkreis Oder-Spree vom 29.11.2005
Vorlage
004/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die „Richtlinie zur Personalkostenförderung des Landkreises Oder- Spree über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Personalkosten von sozialpädagogischen Fachkräften in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit“ ab 01.01.2013

 

Sachdarstellung:

Der Landkreis Oder- Spree gewährt nach Maßgabe des § 74 SGB VIII, der Satzung des Jugendamtes, der haushaltsrechtlichen Beschlüsse des Kreistages und auf der Grundlage o.g. Richtlinie Zuwendungen zur Förderung von Personalkosten von sozialpädagogischen Fachkräften in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit.

Die Richtlinie trifft konkrete Regelungen zur Umsetzung des Personalstellenprogramms des Landkreises zur Förderung der Personalstellen der sozialpädagogischen Fachkräfte in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit in der jeweiligen Förderetappe (Beschlüsse des Kreisausschusses Nr. 48/2005 vom 31.08.2005, Nr. 026/2008 vom 25.06.2008, Nr. 023/2011 vom 07.09.2011)

Die Änderungen der Richtlinie beziehen sich im Wesentlichen auf das Berechnungsverfahren zur Ermittlung der Zuwendungshöhe. Des Weiteren wird die  Bindung der Fördermittel an die konkrete Qualifikation der Fachkräfte festgeschrieben.

 

Das derzeitige Berechnungsverfahren nach geltender Richtlinie umfasst eine Regelfinanzierung in Höhe von 19.620 € pro Jahr für eine Vollzeitstelle zuzüglich eines Anteils von 50 % einer tariflichen Steigerung gegenüber den Personalkosten der einzelnen Stelle im Jahr 2002. Eine Restfinanzierung durch die Anstellungsträger muss gesichert sein. Dieses Verfahren  hatte zum Ziel, die  Anstellungsträger zu motivieren, ihre Fachkräfte tarifgerecht zu bezahlen.

Inzwischen haben die Anstellungsträger im Landkreis die leistungsgerechte Bezahlung ihrer Fachkräfte fast flächendeckend realisiert. Eine Berechnung des zusätzlichen Anteils auf der Grundlage von Personalkosten aus dem Jahre 2002 ist nicht mehr zeitgemäß. Mit dem neuen Verfahren soll auch eine deutliche Verwaltungsvereinfachung erreicht werden.

 

Im Jahr 2012 fördert der Landkreis die Personalkosten aller Stellen auf der Grundlage individueller Förderungskonditionen mit durchschnittlich 59 %, davon freie Träger mit 62 % und öffentliche Träger mit 53 %.   

Ab 01.01.2013 wird das Förderverfahren auf die aktuellen Erfordernisse angepasst. Zuwendungsfähig sind die tatsächlichen Personalkosten der jeweiligen Stelle bis zur Höhe einer vergleichbaren Vergütung nach dem TVöD/Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst. Die Zuwendung beträgt  nach den Bestimmungen der veränderten Richtlinie ab 2013 für freie Träger 64 % und für kommunale Träger 55 % der zuwendungsfähigen Personalkosten jeder einzelnen Stelle. 

 

Grundsätzlich ist das System zur Förderung so zu gestalten, dass kein Anstellungsträger in Folge der Regelungen der veränderten Richtlinie geringere Zuwendungen erhält. Unter der Maßgabe der Vereinheitlichung von bisher individuellen Förderungskonditionen und dem Bestandsschutz für die Förderung der Personalstellen (Bestandsschutz = Förderung auf dem Niveau des Vorjahres), ergeben sich Mehrausgaben. Diese betragen voraussichtlich ab 2013 89.000 €. 

 

Stellungnahme der Kämmerei:

Die Richtlinie soll ab 01. 01. 2013 in Kraft treten. Somit ergeben sich erst ab 2013 finanzielle Auswirkungen.

Der Bedarf für die Personalkostenförderung für das Jahr 2013 ist bei der Aufstellung des Planentwurfs 2013 zu ermitteln und  zu beantragen. Der Mehrbedarf ist u. a. von der Ist-Besetzung beim Personalstellenprogramm abhängig.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Umsetzung des Beschlusses erfolgt im Rahmen der zu planenden Haushaltsmittel im Produkt 36210.53121 und 36210.53181 unter Berücksichtigung eines möglichen Mehrbedarfes in Höhe von 89.000 €.

 

Anlagen:

 Richtlinie zur Personalkostenförderung des Landkreises Oder- Spree über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Personalkosten von sozialpädagogischen Fachkräften in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit“