Beschlussvorschlag:
1. Der
Kreistag beschließt auf der Grundlage des § 101 Abs. 2 BbgKVerf (bzw. § 114
Abs. 3 GO) für Prüfungsleistungen des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes des
Landkreises Oder-Spree einen Kostenerstattungsbetrag von 47,90 € je Prüfstunde.
2. Ist für
die Durchführung der Prüfungen die Benutzung von Fahrzeugen erforderlich, wird
ein Erstattungsbetrag von 0,32 € je gefahrenen Kilometer erhoben.
3. Bei einem
höheren Bedarf an Berichtsexemplaren, der über den Umfang von fünf Exemplaren
je Prüfung hinausgeht, ist ein Betrag von 7,15 € je Mehrausfertigung zu
erstatten.
4. Die in den
Nummern 1 bis 3 enthaltenen Erstattungsbeträge treten am Tag nach der
Veröffentlichung dieses Beschlusses in Kraft. Gleichzeitig tritt der
Beschluss-Nr. 008/11/2010 vom 24. März 2010, veröffentlicht im Amtsblatt für
den Landkreis Oder-Spree vom 12. Mai 2010, außer Kraft.
Sachdarstellung:
In Gemeinden, die kein Rechnungsprüfungsamt
eingerichtet haben und sich nicht eines anderen Rechnungsprüfungsamtes
bedienen, obliegen dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises (RPA) gemäß § 101
Abs. 2 BbgKVerf
- die
örtliche Prüfung gemäß § 102 BbgKVerf und
- die
Prüfung des Entwurfs der Eröffnungsbilanz gemäß § 85 BbgKVerf
auf Kosten der Gemeinde.
Bis zur
Umstellung auf die kommunale Doppik obliegt dem RPA gemäß § 114 Abs. 3 GO
-
die Prüfung im Rahmen des § 113 Abs. 1 GO
auf Kosten der Gemeinde.
Die zu
erstattenden Kosten werden auf Grundlage des § 28 Abs. 2 Nr. 9 i. V. m. § 131
BbgKVerf durch Beschluss des Kreistages festgesetzt.
Mit dem
Beschluss erfolgt eine Anpassung der Erstattungssätze an die aktuelle Kostenentwicklung
im Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt des Landkreises Oder-Spree. Die Erstattungssätze
wurden anhand der erwarteten Kosten im Jahr 2012 kalkuliert.
ja Produkt 11141
Konto 4482100000
Der
Erstattungssatz von 47,90 €/Prüfstunde bedeutet eine Erhöhung um 1,30
€/Prüfstunde bzw. 2,79 Prozent. Bei einem voraussichtlichen Leistungsumfang von
6.300 erstattungsfähigen Prüfstunden würde sich ein Mehrertrag von 8.200 €
ergeben.
Die Höhe
des Erstattungssatzes resultiert aus den Tarif- und Besoldungsanpassungen im
Zeitraum von 2011 bis 2012, einem veränderten Ansatz für die Sachkosten sowie
einer höheren Jahresarbeitsleistung infolge geringerer Ausfallzeiten.
Der
Erstattungsbetrag für die Fahrtkosten erhöht sich um 9 Cent/km auf 32 Cent/km.
Bei einer Jahresleistung von 5.000 gefahrenen Kilometern ergibt sich ein
Mehrertrag von 450 €.
Die
Ergebnisse der Prüfungen sind in einem Bericht darzustellen. Bei der Prüfung
von Eröffnungsbilanzen, Jahres- und Gesamtabschlüssen ist der Bericht zum Teil
sehr umfangreich und als geschütztes Dokument in gebundener Form zu fertigen.
Das erfordert im Vergleich zu den bisherigen Prüfungen von Jahresrechnungen
einen höheren Zeit- und Materialaufwand. Für den unterschiedlichen Bedarf an
bereitzustellenden Berichtsexemplaren ist eine differenzierte Kostenabrechnung
erforderlich. Werden mehr als fünf Exemplare benötigt, sind die für den
zusätzlichen Herstellungsaufwand anfallenden Kosten zu erstatten. Dafür wurde
ein Betrag von 7,15 €/Mehrausfertigung ermittelt.
Stellungnahme der Kämmerei
vom 28.02.2012
Festsetzung der
Kostenerstattung für Leistungen des RPA des LOS
Der
Haushaltsplan 2012 (Entwurf) sieht Erträge aus Kostenerstattungen für die
Durchführung von Prüfungen in Städten und Gemeinden des Landkreises,
wie z.B. Jahresabschlüssen und Eröffnungsbilanzen in Höhe von 150.000 € vor.
Damit werden die im Rahmen der Kalkulation ermittelten Gesamtkosten des
Rechnungsprüfungsamtes (912.568 €) zu einem Anteil von 16,4 % gedeckt.
Gemäß
den Jahresrechnungen 2008 -2011 konnten in den zurückliegenden Jahren
folgende Erträge aus Kostenerstattungen realisiert werden:
Jahr |
Erträge per 31.12. |
2008 |
98.229,80 € |
2009 |
99.940,75 € |
2010 |
79.644,49 € |
2011 |
95.557,26 € |
gez.
Wellmer
Anlagen:
Siehe Anlage