Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Vorbereitung und der baulichen Durchführung des Ausbaus der
K 6744 von der L 412 in Wendisch Rietz bis zur Kreuzung in der Ortslage
Dahmsdorf auf einer Länge von 2.160 m.
Sachdarstellung:
In
Umsetzung des Grundsatzbeschlusses Nr. 044/19/2011 vom 30.11.2011 hat die
Verwaltung die planerische Vorbereitung des Ausbaus der K 6744 von Wendisch
Rietz nach Dahmsdorf kontinuierlich fortgeführt.
Die
K 6744 ist eine verkehrswichtige Zubringerstraße zum überörtlichen Straßennetz
mit Anbindung an die L 412 in Wendisch Rietz sowie an die K 6749 und K 6750 in
Reichenwalde.
Im
Ergebnis der Verkehrszählungen wurde folgende verkehrliche Nutzung
festgestellt:
2009 631 Kfz/ 24 h, davon 19 Lkw und 9 Wagenläufe
des ÖPNV
2010 851 Kfz/ 24 h, davon 42 Lkw und 6
Wagenläufe des ÖPNV
2011 702 Kfz/ 24 h, davon 27 Lkw und 6
Wagenläufe des ÖPNV
Die
Erneuerung der Fahrbahn ist als grundhafter Ausbau im Tiefeinbauverfahren gemäß
der RStO 01 (Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von
Verkehrsflächen in der Fassung von 2001) in Bauklasse IV vorgesehen. Die
Fahrbahn wird in Asphaltbauweise hergestellt.
Folgender Straßenaufbau ist Bestandteil
Projektdokumentation des mit der Planung beauftragten Ingenieurbüros Kultus
& Partner aus Rauen:
4cm
Asphaltbeton
10cm Asphalttragschicht
15cm Schottertragschicht
21cm Frostschutzschicht
Der Straßenausbau erfolgt in einer
Fahrbahnbreite von 6,00 m und gewährleistet damit
den uneingeschränkten Begegnungsfall von
Linienbussen und LKW-Verkehr.
Neben dem Straßenausbau sind Einrichtungen für die
Entwässerung der Verkehrsflächen erforderlich. Entlang der freien Strecke ist
abschnittsweise die Anlage von Straßenmulden zur Fassung des Oberflächenwassers
vorgesehen.
Innerhalb der Ortslage werden die Niederschläge in
die begrünten Seitenbereiche abgeleitet bzw. in anzulegende Mulden versickert.
Bei beidseitig direkt angrenzender Bebauung ist die Ableitung des
Oberflächenwassers mittels einer Betonpflasterpendelrinne und Straßenabläufen
in einen
220 m langen Entwässerungskanal DN 250 bzw. DN 300
vorgesehen. Als Vorflut dient ein Versickerungsbecken, welches auf einem
gemeindeeigenen Flurstück in Wendisch Rietz neu angelegt wird und das
Oberflächenwasser der Fahrbahn vollständig aufnehmen soll.
Im Auftrag der Gemeinden Wendisch Rietz und
Reichenwalde wird ein straßenbegleitender Gehweg im Zuge des Straßenausbaus in
der Ortslage Wendisch Rietz neu errichtet bzw. in der Ortslage Dahmsdorf
instandgesetzt. Hierzu schließt der Landkreis mit dem Amt Scharmützelsee eine
Vereinbarung zur Durchführung einer Gemeinschaftsmaßnahme.
Die Fahrbahnverbreiterung
sowie die Neuanlage des 745 m langen Gehweges in Wendisch Rietz haben eine
Flächenversiegelung von ca. 3.000 m² zur Folge. Baumfällungen werden im
Waldbereich sowie für die Herstellung des Versickerungsbeckens in der Ortslage
Wendisch Rietz erforderlich. Darüber hinaus ist aus Gründen der Baufreiheit
Strauchwerk zu roden.
Diese Eingriffe in Natur
und Landschaft als Folge der Straßenbaumaßnahme werden nach Abstimmung mit der
unteren Naturschutzbehörde ausgeglichen und durch standortbezogene Ausgleichs-
und Ersatzmaßnahmen parallel zum Straßenkörper kompensiert. Dazu erfolgt eine
detaillierte Abstimmung mit dem Amt
Scharmützelsee und dem Landesbetrieb Forst Brandenburg.
Die K 6744 ist nach § 3
Abs. 3 BbgStrG unter die Einstufungsmerkmale einer Kreisstraße zu subsumieren
und verbleibt in dieser Straßengruppe.
Finanzielle
Auswirkungen: ja
Durch
die Erneuerung der Straße wird der erforderliche Instandsetzungsaufwand am gesamten
Straßenkörper in den folgenden zehn Jahren erheblich minimiert. Die jährlich
erforderlichen Unterhaltungsmaßnahmen (z.B. Mäh- und Reinigungsarbeiten,
Winterdienst, Herstellen von Lichtraumprofil etc.) reduzieren sich geringfügig.
Gesamtkosten der Maßnahme
entsprechend der Kostenberechnung Bau 925.000,- € Planung 100.000,- € Beantragte
Veranschlagung im Finanzplan 2012
Ansatz 985.000,00 € bisher
Invest 40.000,00 € gesamt
Invest 1.025.000,00 € |
Produktsachkonto 54210.7852441010 54210.6812441010 |
Investitionszuwendungen
Gemeinde (2012) 90.000,00 € |
Stellungnahme
der Kämmerei:
Die unter
Punkt „Finanzielle Auswirkungen“
ausgewiesenen Bau- und Planungskosten für den Ausbau der K 6744 wurden durch
das Amt für Kreisentwicklung für das Haushaltsjahr 2012 angemeldet und in den
Haushaltsplanentwurf 2012 aufgenommen.
Der
Haushaltsplan soll am 18.4.2012 durch den Kreistag beschlossen werden.
Weiterhin wurde
die Einzahlung eines Gemeindeanteils in Höhe von 90.000 € für den
straßenbegleitenden Gehwegbau an der K 6744 in den Haushaltsplanentwurf für
2012 eingestellt.
Eine Förderung
durch das Land ist für den Ausbau der K 6744 nicht vorgesehen.
gez. Wellmer
Amtsleiterin
Landrat / Dezernent
Anlage:__
Kartenauszug