Betreff
Baubeschluss zum Ausbau der K 6744, von der Station 0+050 in Wendisch Rietz bis zur Kreuzung Station 2+210 in der Ortslage Dahmsdorf, Baulänge 2.160 m
Vorlage
018/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Vorbereitung  und der baulichen Durchführung des Ausbaus der K 6744 von der L 412 in Wendisch Rietz bis zur Kreuzung in der Ortslage Dahmsdorf auf einer Länge von 2.160 m.

 

Sachdarstellung:

 

In Umsetzung des Grundsatzbeschlusses Nr. 044/19/2011 vom 30.11.2011 hat die Verwaltung die planerische Vorbereitung des Ausbaus der K 6744 von Wendisch Rietz nach Dahmsdorf kontinuierlich fortgeführt.

 

Die K 6744 ist eine verkehrswichtige Zubringerstraße zum überörtlichen Straßennetz mit Anbindung an die L 412 in Wendisch Rietz sowie an die K 6749 und K 6750 in Reichenwalde.

 

Im Ergebnis der Verkehrszählungen wurde folgende verkehrliche Nutzung festgestellt:

 

2009    631 Kfz/ 24 h, davon 19 Lkw und 9 Wagenläufe des ÖPNV

2010    851 Kfz/ 24 h, davon 42 Lkw und 6 Wagenläufe des ÖPNV

2011    702 Kfz/ 24 h, davon 27 Lkw und 6 Wagenläufe des ÖPNV

 

Die Erneuerung der Fahrbahn ist als grundhafter Ausbau im Tiefeinbauverfahren gemäß der RStO 01 (Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen in der Fassung von 2001) in Bauklasse IV vorgesehen. Die Fahrbahn wird in Asphaltbauweise hergestellt.

 

Folgender Straßenaufbau ist Bestandteil Projektdokumentation des mit der Planung beauftragten Ingenieurbüros Kultus & Partner aus Rauen:

 

    4cm      Asphaltbeton                                               

10cm      Asphalttragschicht                        

15cm     Schottertragschicht                                                                                                                                                                

21cm      Frostschutzschicht

 

            Der Straßenausbau erfolgt in einer Fahrbahnbreite von 6,00 m und gewährleistet damit

            den uneingeschränkten Begegnungsfall von Linienbussen und LKW-Verkehr.

 

Neben dem Straßenausbau sind Einrichtungen für die Entwässerung der Verkehrsflächen erforderlich. Entlang der freien Strecke ist abschnittsweise die Anlage von Straßenmulden zur Fassung des Oberflächenwassers vorgesehen.

 

Innerhalb der Ortslage werden die Niederschläge in die begrünten Seitenbereiche abgeleitet bzw. in anzulegende Mulden versickert. Bei beidseitig direkt angrenzender Bebauung ist die Ableitung des Oberflächenwassers mittels einer Betonpflasterpendelrinne und Straßenabläufen in einen

220 m langen Entwässerungskanal DN 250 bzw. DN 300 vorgesehen. Als Vorflut dient ein Versickerungsbecken, welches auf einem gemeindeeigenen Flurstück in Wendisch Rietz neu angelegt wird und das Oberflächenwasser der Fahrbahn vollständig aufnehmen soll.

 

Im Auftrag der Gemeinden Wendisch Rietz und Reichenwalde wird ein straßenbegleitender Gehweg im Zuge des Straßenausbaus in der Ortslage Wendisch Rietz neu errichtet bzw. in der Ortslage Dahmsdorf instandgesetzt. Hierzu schließt der Landkreis mit dem Amt Scharmützelsee eine Vereinbarung zur Durchführung einer Gemeinschaftsmaßnahme.

 

 

 

 

 

Die Fahrbahnverbreiterung sowie die Neuanlage des 745 m langen Gehweges in Wendisch Rietz haben eine Flächenversiegelung von ca. 3.000 m² zur Folge. Baumfällungen werden im Waldbereich sowie für die Herstellung des Versickerungsbeckens in der Ortslage Wendisch Rietz erforderlich. Darüber hinaus ist aus Gründen der Baufreiheit Strauchwerk zu roden.

 

Diese Eingriffe in Natur und Landschaft als Folge der Straßenbaumaßnahme werden nach Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde ausgeglichen und durch standortbezogene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen parallel zum Straßenkörper kompensiert. Dazu erfolgt eine detaillierte  Abstimmung mit dem Amt Scharmützelsee und dem Landesbetrieb Forst Brandenburg.

 

Die K 6744 ist nach § 3 Abs. 3 BbgStrG unter die Einstufungsmerkmale einer Kreisstraße zu subsumieren und verbleibt in dieser Straßengruppe.

 

Finanzielle Auswirkungen: ja

                

Durch die Erneuerung der Straße wird der erforderliche Instandsetzungsaufwand am gesamten Straßenkörper in den folgenden zehn Jahren erheblich minimiert. Die jährlich erforderlichen Unterhaltungsmaßnahmen (z.B. Mäh- und Reinigungsarbeiten, Winterdienst, Herstellen von Lichtraumprofil etc.) reduzieren sich geringfügig.

 

Gesamtkosten der Maßnahme entsprechend der Kostenberechnung

 

Bau                             925.000,- €

Planung                      100.000,- €

 

Beantragte Veranschlagung

im Finanzplan 2012

 

Ansatz                      985.000,00 €

bisher Invest               40.000,00 €

gesamt Invest        1.025.000,00 €          

Produktsachkonto

 

     

 

 

 

 

 

 

    

 

 

54210.7852441010

 

54210.6812441010

 

Investitionszuwendungen

 

 

 

 

 

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              

                      

 

 

 

 

 

 

 

Gemeinde (2012)               90.000,00 €

 

 

Stellungnahme der Kämmerei:

 

Die unter Punkt  „Finanzielle Auswirkungen“ ausgewiesenen Bau- und Planungskosten für den Ausbau der K 6744 wurden durch das Amt für Kreisentwicklung für das Haushaltsjahr 2012 angemeldet und in den Haushaltsplanentwurf 2012 aufgenommen.

Der Haushaltsplan soll am 18.4.2012 durch den Kreistag beschlossen werden.

 

Weiterhin wurde die Einzahlung eines Gemeindeanteils in Höhe von 90.000 € für den straßenbegleitenden Gehwegbau an der K 6744 in den Haushaltsplanentwurf für 2012 eingestellt.

 

Eine Förderung durch das Land ist für den Ausbau der K 6744 nicht vorgesehen.

 

 

gez. Wellmer

Amtsleiterin

 

 

 

 

 

Landrat / Dezernent

 

Anlage:__

Kartenauszug