Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt,
den Landrat des Landkreises Oder-Spree für das Haushaltsjahr 2008 zu entlasten.
Sachdarstellung:
Der
Kreistag beschließt gemäß § 82 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes
Brandenburg über die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten. Verweigert der
Kreistag die Entlastung oder spricht er diese mit Einschränkungen aus, so hat
er dafür die Gründe anzugeben.
Mit
der Beschlussvorlage 025/2012 hat der
Kreistag den geprüften Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2008 beschlossen.
Die Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes hat zu keinen Einwendungen geführt; der
uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt.
Das
Rechnungsprüfungsamt hat festgestellt, dass der Jahresabschluss 2008 ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schulden-,
Ertrags- und Finanzlage des Landkreises Oder – Spree vermittelt.