Betreff
Grundsatz- und Baubeschluss zur Komplettierung des Spreeradweges durch Lückenschluss zwischen der Fluthbrücke Briesen (Mark) und dem Dehmsee Berkenbrück im Amt Odervorland
Vorlage
028/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der baulichen Schließung der Netzlücke des Spreeradweges (touristischer Fernradweg) zwischen der Fluthbrücke Briesen (Mark) und dem Dehmsee Berkenbrück auf einer Länge von 5.391 m.

 

Sachdarstellung:

 

Der als touristischer Fernradweg eingestufte Spreeradweg ist ein Gemeinschaftsprojekt der Bundesländer Sachsen, Berlin und Brandenburg. Die Schließung von  Lücken im Fernradwegenetz ist gemäß der Evaluierung der Handlungsempfehlungen des Radtourismus im Land Brandenburg nach wie vor ein prioritäres Ziel der Landesregierung und wird im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ mit finanziellen Mitteln unterstützt.

 

Bereits in den vergangenen Jahren hat der Landkreis Oder-Spree zur Verbesserung der touristischen Erschließung des Kreisgebietes das Radwanderwegenetz auf der Grundlage einer integrierten Radwegenetzkonzeption umfangreich ausgebaut.

 

Der Radwegabschnitt wird derzeit intensiv durch den touristischen Radverkehr, darüber hinaus aber auch durch forstwirtschaftlichen Verkehr genutzt. Er weist zumeist unbefestigte, abschnittsweise auch mit Betonspurplatten bzw. Recyclingmaterial befestigte Teilbereiche auf.

 

Laut Antragstellung vom 08.09.2011 wurden dem Landkreis Oder-Spree per Zuwendungsbescheid vom 12.04.2012 durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) eine Projektförderung in Höhe von 440.200,00 € bewilligt. Das Vorhaben ist nunmehr im Zeitraum vom 01.08.2012 bis 31.05.2013 baulich umzusetzen.

Baulastträger des o.g. Radwegabschnittes sind die Gemeinden Briesen (Mark) und Berkenbrück. Eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Amt Odervorland und den Gemeinden regelt die Vorbereitung, die Fördermittelbeantragung als auch die Durchführung des Bauvorhabens.

 

Der Ausbau erfolgt auf einer Länge von 5.391 m und in einer Ausbaubreite von 3,00 m. Der Fahrbahnaufbau ist entsprechend den Ausführungsunterlagen des Ingenieurbüros ALTUS GmbH aus Frankfurt/Oder unter Beachtung der Trinkwassergewinnungsgebiete für das Wasserwerk Briesen, Zone III und III A, wie folgt konzipiert:

 

  3 cm     Asphaltbeton                                         

  8 cm     Asphalttragschicht                                

25 cm      Naturschottertragschicht

                                                                                                                                                                 

Kreuzungen und Einmündungen von forstwirtschaftlichen Gestellwegen werden zum Kantenschutz der Radfahrbahn mit Tiefborden versehen. Das Oberflächenwasser wird flächig in die Seitenbereiche abgeführt.

 

Mit den Grundstückseigentümern, dem Landesbetrieb Forst Brandenburg (in der Gemeinde Briesen (Mark)) und der Komturei Lietzen (in der Gemeinde Berkenbrück), wurden die Verfügbarkeit der Grundstücke für die Dauer der Fördermittelzweckbindung von 15 Jahren und die Nutzung des Radweges auch durch forstwirtschaftlichen Verkehr mit Gestattungsverträgen gesichert. Eine Verlängerungsoption gewährleistet den Fortbestand der abgeschlossenen Verträge.

 

Die Eingriffe in Natur und Landschaft als Folge der Baumaßnahme sind entsprechend dem Bescheid der unteren Naturschutzbehörde vom 13.02.2012 durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Abstimmung mit der Komturei Lietzen und dem Landesbetrieb Forst Brandenburg mit waldverbessernden Maßnahmen (Unterpflanzungen) zu kompensieren. Darüber hinaus wird im NSG Mahlheide (Gemeinde Siehdichum) ein hochwertiger Kiefernflechtenstandort durch Abplaggen wiederhergestellt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Der Landkreis Oder-Spree finanziert den erforderlichen Eigenanteil für das geförderte Bauvorhaben.

Die Folgekosten tragen die Gemeinden Briesen (Mark) und Berkenbrück, da sie Baulastträger des Radwegabschnittes zwischen der Fluthbrücke und dem Dehmsee sind.               

                

 

Gesamtkosten der Maßnahme entsprechend der Kostenberechnung

 

Bau                           1.168.263,25 €

Planung                         44.707,16 €

Gesamt                     1.212.943,41 €

 

 

 

Veranschlagung im HH-Plan 2012

Ergebnishaushalt

Ansatz

 

Ansatz                         1.208.800,00 €

bisher bereitgestellt         28.600,00 €

Gesamt                       1.237.400,00 € 

 

Finanzhaushalt

Ansatz

 

Ansatz                        1.208.800,00 €

bisher bereitgestellt         28.600,00 €

Gesamt                       1.237.400,00 € 

 

        

Produktsachkonto

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

54210.4141000220

 

54210.5221000220

 

 

 

 

54210.6141000220

 

54210.7221000220

 

Zuwendungen der ILB

 

 

 

 

                                    440.200,00 €

            (lt. Zuwendungsbescheid vom

             12.04.2012 in 2013)                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    

                      

 

         

                                      491.800,00 €

 

 

 

 

 

 

                                    491.800,00 €

 

 

Stellungnahme der Kämmerei:

 

Für den Bau des Spreeradwegs zwischen Fluthbrücke Briesen (Mark) und Dehmsee

Berkenbrück im Amt Odervorland wurde vom Amt für Kreisentwicklung für das Haushaltsjahr 2012 ein Finanzbedarf in Höhe von 1.208.800 € angemeldet und in den Haushaltsplan aufgenommen. Des Weiteren wurden finanzielle Zuwendungen des Landes Brandenburg in Höhe von 491.800 € in den Haushaltsplan eingestellt. Der Haushaltsplan wurde am 18.4.2012 durch den Kreistag beschlossen.

 

Nach Vorliegen des Zuwendungsbescheides vom 12.4.2012 ist festzustellen, dass die Förderung geringer ausfallen wird als im Haushaltsplan veranschlagt. Demzufolge erhöht sich der Eigenanteil des Landkreises, der aus den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln aufgebracht werden kann.  

 

 

 

 

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Landrat   / Dezernent

Anlage:

Kartenauszug