Betreff
Genehmigung einer Eilentscheidung für eine außerplanmäßige Auszahlung als Investitionszuschuss an einen Dritten
Vorlage
031/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag genehmigt die Eilentscheidung (Anlage) gemäß § 58 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf).

 

Sachdarstellung:

 

Für den Bezug des zum 01.05.2012 vom Landkreis angemieteten Bürogebäudes BahnhofCenter, Am Bahnhof 1, 15517 Fürstenwalde (ehemaliger NCC-Turm) wurde mit Datum vom  19.03.2012/28.03.2012 mit dem Eigentümer ein anteiliger Zuschuss zu den Kosten für die vom Landkreis geforderten baulichen und technischen Veränderungen in Höhe von 313.570 € vereinbart.

Dieser Baukostenzuschuss vermindert die anderenfalls zu zahlende Netto-Kaltmiete um

ca. 0,33 €/m² und Monat.. Bei vorzeitiger  Auflösung des Mietvertrages ist durch den Vermieter der noch nicht „abgewohnte Teil“ des Zuschusses an den Mieter zurückzuzahlen.

 

Die vom Landkreis geforderten baulichen und technischen Veränderungen  wurden im Wesentlichen bis zum 02.05.2012 durch den Vermieter durchgeführt und abgeschlossen.

Die 1. Abschlagrechnung zum Baukostenzuschuss liegt dem Landkreis zur Zahlung vor.

 

Eine rechtzeitige Vorlage zur Beschlussfassung über die außerplanmäßige Auszahlung für den Baukostenzuschuss konnte bis zur letzten Kreistagssitzung am 18.04.2012 nicht mehr erstellt werden. Die nächste ordentliche Sitzung des Kreistages findet am 20.06.2012 statt.

Zur Vermeidung eines Zahlungsverzuges für die vorliegende Abschlagsrechnung und die in Kürze zu erwartende Schlussrechnung war die Eilentscheidung  nach §58 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) erforderlich.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Für das Haushaltsjahr 2012  ergibt sich die Notwendigkeit einer außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 313.570 € als aktivierbaren Zuschuss für Investitionen an einen privaten Dritten

Deckungsquelle:

Rücklagen aus Überschüssen des Landkreises

 

Stellungnahme der Kämmerei:

 

Die außerplanmäßige Auszahlung ist unabweisbar. Die Deckung ist gewährleistet, da die Haushaltsjahre 2008/2009 mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen werden konnten und die liquiden Mittel vorhanden sind.

 

gez. Hariett Wellmer

Amtsleiterin

 

Anlagen:

 

Eilentscheidung nach § 58 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)