Beschlussvorschlag:
Der Kreistag des
Landkreises Oder-Spree beschließt die 1. Änderungssatzung der Satzung des
Landkreises Oder-Spree über die Abfallentsorgung - Abfallentsorgungssatzung -
vom 19.09.2012 (Anlage)
Sachdarstellung:
Mit
dem vorliegenden Entwurf der 1. Änderungssatzung (AES) des Landkreises
Oder-Spree soll der § 29 - Modellversuche der AES vom 30.11.2011 - wie in der Anlage dargestellt – neu gefasst
werden.
Das
neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), welches am 01.06.2012 in Kraft trat,
schreibt ab 2015 die Getrenntsammlung insbesondere von Bioabfällen vor. Das
KWU-Entsorgung beabsichtigt aus diesem Grund einen Modellversuch gemäß § 29 der zurzeit gültigen AES durchzuführen,
mit dem ermittelt werden soll, in welcher Form bzw. unter welchen Bedingungen eine
haushaltsnahe Grünabfallsammlung im Landkreis Oder-Spree eingeführt werden
kann.
Über
die Abfallentsorgungssatzung sind nach § 8 Absatz 2 des Brandenburgischen
Abfall- und Bodenschutzgesetzes Art und Weise, Ort und Zeit der Überlassung von
Abfällen zu regeln. Weiterhin kann die Satzung für bestimmte Entsorgungsgebiete
oder –bereiche die Durchführung befristeter Versuche vorsehen. Mit der
vorgelegten Satzungsänderung wird diesem Umstand Rechnung getragen.
Grünabfälle
werden gegenwärtig und auch zukünftig im Bringsystem
auf allen Abfallklein-mengenannahmen (AKA) im Landkreis angenommen. Sie werden
dem Stoffkreislauf durch Kompostierung wieder zugeführt.
Grünabfälle und Küchenabfälle werden unter dem Oberbegriff
Bioabfälle zusammengefasst.
Grünabfälle
fallen bei der Bewirtschaftung von Gärten an.
Küchenabfälle,
die bis 2010 über die Biotonne separat erfasst wurden, können technologisch
hervorragend in der Restabfallbehandlungsanlage des ZAB behandelt werden. Aus
diesem Grund werden sie im Landkreis Oder-Spree gemeinsam mit dem Restmüll
erfasst und entsorgt. Neben dieser Entsorgungsmöglichkeit soll ein
haushaltsnahes Holsystem für
Grünabfälle etabliert werden.
Der
Modellversuch soll in seiner ersten Phase räumlich auf die Orte Erkner,
Schöneiche, Wolters-dorf und Grünheide (Mark) (ohne Ortsteile) begrenzt werden
(Oktober 2012 bis Dezember 2013).
In
Abhängigkeit der Ergebnisse sollen in einer zweiten Phase (2014) sukzessive die
anderen sammelwürdigen Bereiche im Landkreis Oder-Spree in das Sammelsystem eingebunden
werden.
Über
eine straßenweise Grünabfallsack- und
Strauchwerkbündelsammlung vor den Grundstücken sollen signifikant mehr
Grünabfälle im Landkreis erfasst werden, bei einer gleich-zeitigen Verbesserung
des Serviceangebotes durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
Daneben
wird mit dem Modellversuch bezweckt, die AKA in Erkner zu entlasten. Hier
wurden allein im Jahr 2011 Grünabfallmengen mit 1.230 Tonnen angenommen. Diese
Menge entspricht rund einem Drittel der im gesamten Landkreis angenommenen
Menge.
Anlehnend
an die Erfahrungen aus den benachbarten Landkreisen Teltow-Fläming und
Dahme-Spreewald sollen perforierte Grünabfallsäcke aus Kunststoff Verwendung
finden, die nicht schwerer als 20 kg sein sollen, da sie sonst reißen und für
die Müllwerker nicht mehr händelbar sind. Eingesammelt werden sollen diese
durch die KWU-eigenen Mitarbeiter mit einem Müllfahr-zeug. Dazu werden
gesonderte Straßentouren zusammengestellt. Durch eine Ausschreibung wurden zwei
Kompostanlagen ermittelt und gebunden, die in der Lage sind, die Grünabfälle in
Säcken bzw. mit Banderolen versehen anzunehmen und ordnungsgemäß zu verwerten.
Die
haushaltsnahe Sammlung soll nicht kontinuierlich sondern dem Bedarf angepasst temporär erfolgen. In den Monaten
Dezember, Januar und Februar werden keine Sammeltouren angeboten. Von März bis
September soll pro Monat ein Sammeltermin angeboten werden. In den Monaten
Oktober und November sind es je zwei.
Mit
der Grünabfallsammlung soll noch im Oktober 2012 begonnen werden, um bereits
die im Herbst anfallenden Laubmassen separat erfassen zu können. Ab 2013 werden
die Satzungs-regelungen in die noch umfänglicher zu ändernde
Abfallentsorgungssatzung eingebunden.
Die
Satzungsänderung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Damit soll der
schnellstmögliche Verkauf der Grünabfallsäcke und Banderolen gesichert werden.
Gesonderte Veröffentlichungen sind dazu noch vorgesehen.
Finanzielle
Auswirkungen: mit Vorlage der Gebührenkalkulation, siehe Beschlussvorlage 034/2012