Betreff
1. Änderung der Satzung des Landkreises Oder-Spree über die Abfallentsorgung - Abfallentsorgungssatzung -
Vorlage
033/2012
Aktenzeichen
Fre
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag des Landkreises Oder-Spree beschließt die 1. Änderungssatzung der Satzung des Landkreises Oder-Spree über die Abfallentsorgung - Abfallentsorgungssatzung - vom 19.09.2012 (Anlage)

Sachdarstellung:

 

Mit dem vorliegenden Entwurf der 1. Änderungssatzung (AES) des Landkreises Oder-Spree soll der § 29 - Modellversuche der AES vom 30.11.2011  - wie in der Anlage dargestellt – neu gefasst werden.

 

Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), welches am 01.06.2012 in Kraft trat, schreibt ab 2015 die Getrenntsammlung insbesondere von Bioabfällen vor. Das KWU-Entsorgung beabsichtigt aus diesem Grund einen Modellversuch gemäß § 29 der zurzeit gültigen AES durchzuführen, mit dem ermittelt werden soll, in welcher Form bzw. unter welchen Bedingungen eine haushaltsnahe Grünabfallsammlung im Landkreis Oder-Spree eingeführt werden kann.

 

Über die Abfallentsorgungssatzung sind nach § 8 Absatz 2 des Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgesetzes Art und Weise, Ort und Zeit der Überlassung von Abfällen zu regeln. Weiterhin kann die Satzung für bestimmte Entsorgungsgebiete oder –bereiche die Durchführung befristeter Versuche vorsehen. Mit der vorgelegten Satzungsänderung wird diesem Umstand Rechnung getragen.

 

Grünabfälle werden gegenwärtig und auch zukünftig im Bringsystem auf allen Abfallklein-mengenannahmen (AKA) im Landkreis angenommen. Sie werden dem Stoffkreislauf durch Kompostierung wieder zugeführt.

 

Grünabfälle und Küchenabfälle werden unter dem Oberbegriff Bioabfälle zusammengefasst.

Grünabfälle fallen bei der Bewirtschaftung von Gärten an.

Küchenabfälle, die bis 2010 über die Biotonne separat erfasst wurden, können technologisch hervorragend in der Restabfallbehandlungsanlage des ZAB behandelt werden. Aus diesem Grund werden sie im Landkreis Oder-Spree gemeinsam mit dem Restmüll erfasst und entsorgt. Neben dieser Entsorgungsmöglichkeit soll ein haushaltsnahes Holsystem für Grünabfälle etabliert werden.

 

Der Modellversuch soll in seiner ersten Phase räumlich auf die Orte Erkner, Schöneiche, Wolters-dorf und Grünheide (Mark) (ohne Ortsteile) begrenzt werden (Oktober 2012 bis Dezember 2013).

In Abhängigkeit der Ergebnisse sollen in einer zweiten Phase (2014) sukzessive die anderen sammelwürdigen Bereiche im Landkreis Oder-Spree in das Sammelsystem eingebunden werden.

 

Über eine straßenweise Grünabfallsack- und Strauchwerkbündelsammlung vor den Grundstücken sollen signifikant mehr Grünabfälle im Landkreis erfasst werden, bei einer gleich-zeitigen Verbesserung des Serviceangebotes durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

 

 

 

Daneben wird mit dem Modellversuch bezweckt, die AKA in Erkner zu entlasten. Hier wurden allein im Jahr 2011 Grünabfallmengen mit 1.230 Tonnen angenommen. Diese Menge entspricht rund einem Drittel der im gesamten Landkreis angenommenen Menge.

 

Anlehnend an die Erfahrungen aus den benachbarten Landkreisen Teltow-Fläming und Dahme-Spreewald sollen perforierte Grünabfallsäcke aus Kunststoff Verwendung finden, die nicht schwerer als 20 kg sein sollen, da sie sonst reißen und für die Müllwerker nicht mehr händelbar sind. Eingesammelt werden sollen diese durch die KWU-eigenen Mitarbeiter mit einem Müllfahr-zeug. Dazu werden gesonderte Straßentouren zusammengestellt. Durch eine Ausschreibung wurden zwei Kompostanlagen ermittelt und gebunden, die in der Lage sind, die Grünabfälle in Säcken bzw. mit Banderolen versehen anzunehmen und ordnungsgemäß zu verwerten.

 

Die haushaltsnahe Sammlung soll nicht kontinuierlich sondern dem Bedarf angepasst temporär erfolgen. In den Monaten Dezember, Januar und Februar werden keine Sammeltouren angeboten. Von März bis September soll pro Monat ein Sammeltermin angeboten werden. In den Monaten Oktober und November sind es je zwei.

 

Mit der Grünabfallsammlung soll noch im Oktober 2012 begonnen werden, um bereits die im Herbst anfallenden Laubmassen separat erfassen zu können. Ab 2013 werden die Satzungs-regelungen in die noch umfänglicher zu ändernde Abfallentsorgungssatzung eingebunden.

 

Die Satzungsänderung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Damit soll der schnellstmögliche Verkauf der Grünabfallsäcke und Banderolen gesichert werden. Gesonderte Veröffentlichungen sind dazu noch vorgesehen.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen: mit Vorlage der Gebührenkalkulation, siehe Beschlussvorlage 034/2012