Betreff
1. Änderung der Satzung des Landkreises Oder-Spree über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung - Abfallgebührensatzung -
Vorlage
034/2012
Aktenzeichen
Fre
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag des Landkreises Oder-Spree beschließt die 1. Änderungssatzung der Satzung des Landkreises Oder-Spree über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung  - Abfallgebührensatzung - vom 19. 09 2012 (Anlage)

 

Sachdarstellung:

 

Mit dem vorliegenden Entwurf der 1. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung (AGS) des Landkreises Oder-Spree wird die AGS vom 30.11.2011 geändert bzw. ergänzt.

 

Im Rahmen des Modellversuches zur Grünabfallsammlung im berlinnahen Raum, siehe BV 033/2012, entstehen ansatzfähige Kosten, für die nach § 9 Absatz 2 Punkt 2 des Branden-burgischen Abfall- und Bodenschutzgesetzes (BbgAbfBodG) Gebühren über die Gebührensatzung zu erheben sind.

 

Aufgrund der vielen unbekannten Faktoren, wie Anzahl der bereitgestellten Säcke/Banderolen, einzusammelnde Menge pro Tour u. a., wird ein Gebührensatz in Höhe von 1,70 €/Grünabfallsack

bzw. 2,00 €/Banderole angenommen. Diese Gebührensätze basieren auf Erfahrungswerten benachbarter Gemeinden und werden als angemessen erachtet. Eine detaillierte Kalkulation ist erst nach den ersten Sammelaktionen möglich. Im Falle einer Kostenunterdeckung können die Kosten eines Modellversuches über die Festgebühren umgelegt werden.

 

Um die Gebühren erheben zu können, müssen beiliegende Ergänzungen in den §§ 4, 5 und 7 vorgenommen werden. Die Gebührensatzung muss neben dem Gebührensatz auch die Bemessungsgrundlage und die Fälligkeit regeln.

 

Die Änderungssatzung soll am Tage nach der Verkündung in Kraft treten, um den schnellst-möglichen Verkauf der Säcke und Banderolen zu ermöglichen. Die erste Sammelaktion soll noch im Oktober 2012 starten, um die Entsorgung des hohen Laubanfalls im Herbst zu sichern.