Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag des Landkreises Oder-Spree beschließt die 1. Änderungssatzung der
Satzung des Landkreises Oder-Spree über die Erhebung von Gebühren für die
Abfallentsorgung - Abfallgebührensatzung
- vom 19. 09 2012 (Anlage)
Sachdarstellung:
Mit
dem vorliegenden Entwurf der 1. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung
(AGS) des Landkreises Oder-Spree wird die AGS vom 30.11.2011 geändert bzw.
ergänzt.
Im
Rahmen des Modellversuches zur Grünabfallsammlung im berlinnahen Raum, siehe BV
033/2012, entstehen ansatzfähige Kosten, für die nach § 9 Absatz 2 Punkt 2 des
Branden-burgischen Abfall- und Bodenschutzgesetzes (BbgAbfBodG) Gebühren über
die Gebührensatzung zu erheben sind.
Aufgrund
der vielen unbekannten Faktoren, wie Anzahl der bereitgestellten
Säcke/Banderolen, einzusammelnde Menge pro Tour u. a., wird ein Gebührensatz in
Höhe von 1,70 €/Grünabfallsack
bzw.
2,00 €/Banderole angenommen. Diese Gebührensätze basieren auf Erfahrungswerten
benachbarter Gemeinden und werden als angemessen erachtet. Eine detaillierte
Kalkulation ist erst nach den ersten Sammelaktionen möglich. Im Falle einer
Kostenunterdeckung können die Kosten eines Modellversuches über die
Festgebühren umgelegt werden.
Um
die Gebühren erheben zu können, müssen beiliegende Ergänzungen in den §§ 4, 5
und 7 vorgenommen werden. Die Gebührensatzung muss neben dem Gebührensatz auch
die Bemessungsgrundlage und die Fälligkeit regeln.
Die
Änderungssatzung soll am Tage nach der Verkündung in Kraft treten, um den
schnellst-möglichen Verkauf der Säcke und Banderolen zu ermöglichen. Die erste
Sammelaktion soll noch im Oktober 2012 starten, um die Entsorgung des hohen
Laubanfalls im Herbst zu sichern.