K 6736, Abschnitt 30 vom Vorwerk Wilmersdorf bis zur Anbindung an die L 384
in 2 Bauabschnitten
1. BA - Ortsdurchfahrt Vorwerk Wilmersdorf = 230 m
2.BA - freie Strecke vom Ortsausgang Vorwerk Wilmersdorf bis zur L 384 = 695 m
Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Vorbereitung und der
baulichen Realisierung des Ausbaus der K 6736, Abschnitt 30 von der K 6735 bis
zur L 384, einschließlich der Ortslage Vorwerk Wilmersdorf, auf einer Länge von
925 m.
Sachdarstellung:
Die K 6736, Abschnitt 30 dient überwiegend dem Verkehr zwischen
Gemeindegebieten und ist auf Grund ihres derzeitigen Ausbauzustandes auf eine
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h beschränkt und für den Lkw-Verkehr
gesperrt (außer für Land- und Forstfahrzeuge).
Ihre befestigte Fahrbahnbreite differiert zwischen 3,80 m und 4,30 m.
Im Ergebnis der Verkehrszählung (Stand: November 2011) wurde folgende
Verkehrsbe-legung festgestellt:
Insgesamt: 133 Kfz/ 24 h, davon 1 Lkw.
Die gesamte bituminöse
Fahrbahn der Straße ist durch Längs- und Querunebenheiten sowie durch
Flickungen und Randabbrüche gekennzeichnet. Der bituminöse Oberbau ist bezogen
auf die Gesamttrasse zwischen 2 cm – 7 cm stark. Darunter befindet sich eine
Tragschicht aus Feldsteinpflaster bzw. Kalksteinschotter. Der vorhandene
Schichtenaufbau ist nicht frostsicher gegründet.
Entwässerungsanlagen
sind in der Ortslage Vorwerk Wilmersdorf nicht vorhanden. Bislang sammelt sich
das anfallende Oberflächenwasser in den Fahrbahnrandbereichen, wo es nur
langsam versickert.
Die Entwässerung auf
der freien Strecke erfolgt über die Bankette in teilweise vorhandene Gräben. Eine
ordnungsgemäße Ableitung des Oberflächenwassers ist auf Grund der am Fahrbahnrand
hoch gewachsenen Bankette nicht gewährleistet.
Die Erneuerung der Fahrbahn in der Ortslage Vorwerk Wilmersdorf soll als
grundhafter Ausbau im Tiefeinbauverfahren im Sinne der RStO 01 in Bauklasse IV
und die freie Strecke als Erneuerung im Hocheinbau ausgeführt werden. Die
Fahrbahn wird in Asphaltbauweise hergestellt. Folgender Deckenaufbau ist
konzipiert:
Ortsdurchfahrt Vorwerk Wilmersdorf
/ Ortsverbindung Vorwerk Wilmersdorf
– L384
4 cm Asphaltbeton 4
cm Asphaltbeton
10 cm Asphalttragschicht 10 cm Asphalttragschicht
26 cm Schottertragschicht 15 cm Schottertragschicht auf
vorhandener Fahrbahnbefestigung und
in beidseitiger Fahrbahnverbreiterung
21 cm
Frostschutzschicht in beidseitiger
Fahrbahnverbreiterung
Die Fahrbahnbreite
wird in beiden Bauabschnitten 5,50 m betragen.
Neben der
Fahrbahnerneuerung sind Einrichtungen für die Entwässerung der Verkehrsflächen
geplant. Im Zuge des Straßenausbaus in der Ortslage ist die Ableitung
des Oberflächenwassers in Pflasterrinnen über Straßenabläufe in einen
herzustellenden Kanal vorgesehen. Als Vorflut soll ein vorhandener Graben
genutzt werden.
Entlang der im
Hocheinbau zu erneuernden freien Strecke ist der Gebrauch vorhandener
straßenbegleitender Entwässerungsgräben sowie die Anlage von ca. 1,50 m breiten
Straßenmulden für die Fassung des über das Quergefälle ablaufenden Oberflächenwassers
erforderlich.
Der vergrößerte Straßenquerschnitt sowie die
Anlage von Grundstückszufahrten
in der Ortslage Vorwerk Wilmersdorf haben eine Neuversiegelung von circa 1.550
m² zur Folge. Darüber hinaus besteht das Erfordernis, 8 Bäume an der freien
Strecke im Randbereich der Straße zu fällen. Die Eingriffe in Natur und
Landschaft als Folge der Straßenbaumaßnahme sind durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
zu kompensieren. In Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde werden 8
Bäume (Verhältnis 1:1) gepflanzt und Feldgehölzhecken angelegt, Totholzschnitte
an markanten straßenbegleitenden Bäumen ausgeführt und artenschutzverbessernde
Maßnahmen an der freien Strecke der K 6736, Abschnitt 30 umgesetzt.
Die Ortsteile Neu Madlitz, Alt Madlitz, Wilmersdorf, Vorwerk Wilmersdorf
und Falkenberg sind über die Buslinie 434, Pillgram - Fürstenwalde/ Spree
angeschlossen. Das Angebot des ÖPNV von Überlandbuslinien mit
Schülerbeförderung wird gegenwärtig über die Landesstraße 384 realisiert. Mit
Fertigstellung des Ausbaus der K 6736 soll der Überlandverkehr über die
Kreisstraßen K 6735 und K 6736 gelenkt werden.
Künftige Wagenläufe ÖPNV auf der K 6736, Abschnitt 30: 16 Wagenläufe/ 24 h
Ebenso wird die Kreisstraße nach dem regelrechten Ausbau für Verkehre
aller Art frei gegeben.
Im Zuge der Fahrbahnerneuerung werden im Auftrag der Gemeinde
Madlitz-Wilmersdorf, vertreten durch das Amt Odervorland, die vorhandenen
Grundstückszufahrten in der Ortsdurchfahrt Vorwerk Wilmersdorf befestigt. Das
Amt Odervorland beabsichtigt dazu, mit
der Kreisverwaltung eine Vereinbarung zur gemeinsamen planerischen
Vorbereitung und baulichen Realisierung der Ortsdurchfahrt Vorwerk Wilmersdorf abzuschließen.
Finanzielle
Auswirkungen: ja
Nach der erfolgten Bedarfsanmeldung durch die Kreisverwaltung im Rahmen
der kommunalen Straßenbauförderung teilte die Bewilligungsbehörde mit, dass
kurz- bis mittelfristig mit der Ausreichung von Fördermitteln für die
Erneuerung der K 6736, Abschnitt 30, nicht zu rechnen ist.
Durch die Erneuerung der Straße einschließlich der Nebenanlagen wird der
erforderliche Instandhaltungsaufwand am gesamten Straßenkörper in den folgenden
zehn Jahren minimiert. Der jährlich erforderliche Unterhaltungsbedarf (z.B.
Mäh- und Reinigungsarbeiten, Winterdienst, Herstellen von Lichtraumprofil etc.)
reduziert sich geringfügig, wobei sich zusätzliche Aufwendungen für die Unterhaltung
des Regenwasserkanals und der Amphibienleiteinrichtugen ergeben.
Die Kreisstraße K 6736 Abschnitt 30
entspricht gemäß § 3, Abs. 4, Pkt. 1 des Brandenburgischen Straßengesetzes
einer Gemeindeverbindungsstraße und ist zur Abstufung vorgesehen. Die materielle
Einstandspflicht des Landkreises wird durch den Ausbau der Ortsdurchfahrt Vorwerk
Wilmersdorf und der Ortsverbindung Vorwerk Wilmersdorf – L 384 erfüllt.
Gesamtkosten der Maßnahme entsprechend der Kostenschät-zung
des SG KIS (Amt 61) vom August 2012 474.000 € Bau 45.400 € Planung |
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Objektbezogene Zuwendung 0,00 € |
Veranschlagung:
entsprechend dem Planentwurf 2013
im Ergebnisplan/ Finanzplan
bisher bereitgestellt: Planung Abschn. 30:
9.400,00 € 2012 Planung Abschn. 30 16.000,00 € 2013 Bau Absch. 30: 474.000,00 € Planung Absch. 30: 20.000,00 € |
Produktsachkonto
54210.7852360010 54210.7852360010 54210.7852360010 54210.7852360010 |
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Stellungnahme
der Kämmerei:
Der unter dem Punkt „Finanzielle Auswirkungen“ genannte Finanzbedarf in
Höhe von 494 T€ für 2013 wurde vom Fachamt als Mittelbedarf angemeldet und in
den Haushaltsplanentwurf 2013
eingestellt. Für die Maßnahme sind keine Zuweisungen Dritter vorgesehen. Der
Landkreis kann die Deckung des Finanzbedarfs aus investiven
Schlüsselzuweisungen sicherstellen.
Wellmer
Amtsleiterin
Kämmerei
Anlage:
Kartenausschnitt