Betreff
Grundsatz- und Baubeschluss zur Vorbereitung und Durchführung der Erneuerung der
K 6736, Abschnitt 30 vom Vorwerk Wilmersdorf bis zur Anbindung an die L 384
in 2 Bauabschnitten
1. BA - Ortsdurchfahrt Vorwerk Wilmersdorf = 230 m
2.BA - freie Strecke vom Ortsausgang Vorwerk Wilmersdorf bis zur L 384 = 695 m
Vorlage
001/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Vorbereitung und der baulichen Realisierung des Ausbaus der K 6736, Abschnitt 30 von der K 6735 bis zur L 384, einschließlich der Ortslage Vorwerk Wilmersdorf, auf einer Länge von 925 m.

 

 

Sachdarstellung:

 

Die K 6736, Abschnitt 30 dient überwiegend dem Verkehr zwischen Gemeindegebieten und ist auf Grund ihres derzeitigen Ausbauzustandes auf eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h beschränkt und für den Lkw-Verkehr gesperrt (außer für Land- und Forstfahrzeuge).

Ihre befestigte Fahrbahnbreite differiert zwischen 3,80 m und 4,30 m.

 

Im Ergebnis der Verkehrszählung (Stand: November 2011) wurde folgende Verkehrsbe-legung festgestellt:

 

Insgesamt:                   133 Kfz/ 24 h, davon 1 Lkw.

 

Die gesamte bituminöse Fahrbahn der Straße ist durch Längs- und Querunebenheiten sowie durch Flickungen und Randabbrüche gekennzeichnet. Der bituminöse Oberbau ist bezogen auf die Gesamttrasse zwischen 2 cm – 7 cm stark. Darunter befindet sich eine Tragschicht aus Feldsteinpflaster bzw. Kalksteinschotter. Der vorhandene Schichtenaufbau ist nicht frostsicher gegründet.

 

Entwässerungsanlagen sind in der Ortslage Vorwerk Wilmersdorf nicht vorhanden. Bislang sammelt sich das anfallende Oberflächenwasser in den Fahrbahnrandbereichen, wo es nur langsam versickert.

Die Entwässerung auf der freien Strecke erfolgt über die Bankette in teilweise vorhandene Gräben. Eine ordnungsgemäße Ableitung des Oberflächenwassers ist auf Grund der am Fahrbahnrand hoch gewachsenen Bankette nicht gewährleistet.

Die Erneuerung der Fahrbahn in der Ortslage Vorwerk Wilmersdorf soll als grundhafter Ausbau im Tiefeinbauverfahren im Sinne der RStO 01 in Bauklasse IV und die freie Strecke als Erneuerung im Hocheinbau ausgeführt werden. Die Fahrbahn wird in Asphaltbauweise hergestellt. Folgender Deckenaufbau ist konzipiert:

 

Ortsdurchfahrt Vorwerk Wilmersdorf    /    Ortsverbindung Vorwerk Wilmersdorf – L384                   

  4 cm   Asphaltbeton                                         4 cm  Asphaltbeton                                             

10 cm   Asphalttragschicht                               10 cm   Asphalttragschicht                                  

26 cm   Schottertragschicht                              15 cm   Schottertragschicht auf      

                                                                                  vorhandener Fahrbahnbefestigung und

                                                                                  in beidseitiger Fahrbahnverbreiterung                                                                                            21 cm  Frostschutzschicht in beidseitiger

                                                                                  Fahrbahnverbreiterung

 

Die Fahrbahnbreite wird in beiden Bauabschnitten 5,50 m betragen.

Neben der Fahrbahnerneuerung sind Einrichtungen für die Entwässerung der Verkehrsflächen geplant. Im Zuge des Straßenausbaus in der Ortslage ist die Ableitung des Oberflächenwassers in Pflasterrinnen über Straßenabläufe in einen herzustellenden Kanal vorgesehen. Als Vorflut soll ein vorhandener Graben genutzt werden.

Entlang der im Hocheinbau zu erneuernden freien Strecke ist der Gebrauch vorhandener straßenbegleitender Entwässerungsgräben sowie die Anlage von ca. 1,50 m breiten Straßenmulden für die Fassung des über das Quergefälle ablaufenden Oberflächenwassers erforderlich.

Der vergrößerte Straßenquerschnitt sowie die Anlage von Grundstückszufahrten in der Ortslage Vorwerk Wilmersdorf haben eine Neuversiegelung von circa 1.550 m² zur Folge. Darüber hinaus besteht das Erfordernis, 8 Bäume an der freien Strecke im Randbereich der Straße zu fällen. Die Eingriffe in Natur und Landschaft als Folge der Straßenbaumaßnahme sind durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu kompensieren. In Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde werden 8 Bäume (Verhältnis 1:1) gepflanzt und Feldgehölzhecken angelegt, Totholzschnitte an markanten straßenbegleitenden Bäumen ausgeführt und artenschutzverbessernde Maßnahmen an der freien Strecke der K 6736, Abschnitt 30 umgesetzt.

 

Die Ortsteile Neu Madlitz, Alt Madlitz, Wilmersdorf, Vorwerk Wilmersdorf und Falkenberg sind über die Buslinie 434, Pillgram - Fürstenwalde/ Spree angeschlossen. Das Angebot des ÖPNV von Überlandbuslinien mit Schülerbeförderung wird gegenwärtig über die Landesstraße 384 realisiert. Mit Fertigstellung des Ausbaus der K 6736 soll der Überlandverkehr über die Kreisstraßen K 6735 und K 6736 gelenkt werden.

 

Künftige Wagenläufe ÖPNV auf der K 6736, Abschnitt 30:  16 Wagenläufe/ 24 h    

           

Ebenso wird die Kreisstraße nach dem regelrechten Ausbau für Verkehre aller Art frei gegeben.

Im Zuge der Fahrbahnerneuerung werden im Auftrag der Gemeinde Madlitz-Wilmersdorf, vertreten durch das Amt Odervorland, die vorhandenen Grundstückszufahrten in der Ortsdurchfahrt Vorwerk Wilmersdorf befestigt. Das Amt Odervorland beabsichtigt dazu, mit

der Kreisverwaltung eine Vereinbarung zur gemeinsamen planerischen Vorbereitung und baulichen Realisierung der Ortsdurchfahrt Vorwerk Wilmersdorf abzuschließen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen: ja

 

Nach der erfolgten Bedarfsanmeldung durch die Kreisverwaltung im Rahmen der kommunalen Straßenbauförderung teilte die Bewilligungsbehörde mit, dass kurz- bis mittelfristig mit der Ausreichung von Fördermitteln für die Erneuerung der K 6736, Abschnitt 30, nicht zu rechnen ist.

Durch die Erneuerung der Straße einschließlich der Nebenanlagen wird der erforderliche Instandhaltungsaufwand am gesamten Straßenkörper in den folgenden zehn Jahren minimiert. Der jährlich erforderliche Unterhaltungsbedarf (z.B. Mäh- und Reinigungsarbeiten, Winterdienst, Herstellen von Lichtraumprofil etc.) reduziert sich geringfügig, wobei sich zusätzliche Aufwendungen für die Unterhaltung des Regenwasserkanals und der Amphibienleiteinrichtugen ergeben.

 

Die Kreisstraße K 6736 Abschnitt 30 entspricht gemäß § 3, Abs. 4, Pkt. 1 des Brandenburgischen Straßengesetzes einer Gemeindeverbindungsstraße und ist zur Abstufung vorgesehen. Die materielle Einstandspflicht des Landkreises wird durch den Ausbau der Ortsdurchfahrt Vorwerk Wilmersdorf und der Ortsverbindung Vorwerk Wilmersdorf – L 384 erfüllt.

    

    

Gesamtkosten der Maßnahme entsprechend der Kostenschät-zung des SG KIS (Amt 61)

vom August 2012

 

474.000 €               Bau

  45.400 €               Planung

 

 

Objektbezogene Zuwendung

 

 

 

 

0,00 €                               

 

 

 

Veranschlagung:

entsprechend dem Planentwurf 2013

 

 

im Ergebnisplan/ Finanzplan

 

bisher bereitgestellt:

 

Planung Abschn. 30:     9.400,00 €

 

2012                    

                         

Planung Abschn. 30    16.000,00 € 

 

2013

                 

Bau Absch. 30:         474.000,00 €

Planung Absch. 30:    20.000,00 €

 

 

 

Produktsachkonto

 

 

 

54210.7852360010

 

 

 

54210.7852360010

 

 

 

54210.7852360010

54210.7852360010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                    

 

 

 

Stellungnahme der Kämmerei:

 

Der unter dem Punkt „Finanzielle Auswirkungen“ genannte Finanzbedarf in Höhe von 494 T€ für 2013 wurde vom Fachamt als Mittelbedarf angemeldet und in den Haushaltsplanentwurf  2013 eingestellt. Für die Maßnahme sind keine Zuweisungen Dritter vorgesehen. Der Landkreis kann die Deckung des Finanzbedarfs aus investiven Schlüsselzuweisungen sicherstellen. 

 

Wellmer

Amtsleiterin Kämmerei

 

Anlage:

Kartenausschnitt