Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der weiteren
planerischen Vorbereitung und der baulichen Realisierung des Ausbaus der K
6737, Abschnitt 10 – OD Hasenfelde auf einer
Länge von 1.130 m.
Sachdarstellung:
Die Kreisstraße K 6737
verbindet die Bundesstraße B 5 mit der Landesstraße L 36 südlich von Heinersdorf
und ist für eine Vielzahl von Verkehrsteilnehmern aus Fürstenwalde (Spree) und
Frankfurt (Oder) eine günstige alternative Verkehrsverbindung zur Autobahn bzw.
zur Landesstraße L 38 (Fürstenwalde (Spree)
- Falkenberg - Briesen (Mark) - Treblin). Darüber hinaus stellt die
Kreisstraße die kürzeste Umleitungsstrecke bei Verkehrsbeschränkungen auf der B
5 und der L 36 dar.
Im Ergebnis der
Verkehrszählungen wurden folgende Verkehrsbelegungen festgestellt:
Zählstelle Stat. 1+900 (zwischen
Hasenfelde und Arensdorf)
Dezember 2009 1.088 Kfz/ 24 h, davon 46 Lkw und 12
Wagenläufe ÖPNV
August
2012 866 Kfz/ 24 h,
davon 65 Lkw und 13 Wagenläufe ÖPNV
Zählstelle
Stat. 3+200 (zwischen Hasenfelde und L37
Steinhöfel)
Mai 2009 1.259 Kfz/ 24 h, davon 89 Lkw und 12 Wagenläufe ÖPNV
August
2012 1.103 Kfz/ 24 h, davon 65 Lkw und 13 Wagenläufe ÖPNV
Bereits der Kreisstraßenbedarfsplan des Landkreises Oder-Spree aus dem
Jahr 1998 wies für die Kreisstraße K 6737 einen mittelfristigen bzw.
vordringlichen Straßenerhaltungsbedarf auf Grund enormer Tragfähigkeitsschäden
der Fahrbahn und der Vielzahl von Kantenab-brüche aus.
Im Jahr 2001 beauftragte der Kreistag die Verwaltung mit dem Grundsatzbeschluss
Nr. 4/16/01 vom 20.02.2001 mit der Vorbereitung des Ausbaus der K 6737.
Daraufhin wurde mit der Verkehrsanlagenplanung der K 6737 begonnen.
Im Jahr 2005 folgte gemäß Baubeschlusses Nr. 76/8/2004 des Kreistages vom
07.12.2004 der Ausbau des Abschnittes Hasenfelde – L 36. Gleichzeitig wurde in
diesem Zeitraum auf dem Abschnitt Hasenfelde – Arensdorf eine Deckenerneuerungsmaßnahme
realisiert.
Mit dem Ausbau der OD Hasenfelde in 2013 soll nunmehr die Erneuerung der
K 6737 fortgesetzt werden.
Die gesamte bituminöse Fahrbahn weist in
der OD Hasenfelde ein umfangreiches Schadensbild mit Längs- und
Querunebenheiten, Flickungen sowie eine Vielzahl von Aufbrüchen und Schlaglöchern
auf.
Die
Fahrbahnbreite differiert zwischen 5,70 m und 6,00 m.
Die Erneuerung
der Fahrbahn in der Ortslage soll als grundhafter Ausbau im Tiefeinbauverfahren
gemäß der RStO 06 für „Dörfliche Hauptstraßen mit Linienbusverkehr“ in
Asphaltbauweise in der Breite von 6,00 m ausgeführt werden.
Folgender
Deckenaufbau ist konzipiert: 4 cm Asphaltbeton
10 cm Asphalttragschicht 15
cm Schottertragschicht
46 cm
Frostschutzschicht
Für die ordnungsgemäße Ableitung des
Oberflächenwassers ist die Erneuerung der verschlissenen Entwässerungsanlagen
erforderlich. Im Zuge des Straßenausbaus ist nunmehr die Ableitung des Oberflächenwassers in Pflasterrinnen
über Straßenabläufe in einen neu herzustellenden Kanal vorgesehen. Als Vorflut
dient künftig ein vorhandener Graben.
Erforderliche straßenbegleitende
Baumfällungen sollen durch Neupflanzungen im Angerbereich der Ortslage
Hasenfelde ausgeglichen werden.
Die Gemeinde Steinhöfel beabsichtigt gleichzeitig
die Erneuerung des Gehweges und der vorhandenen Grundstückszufahrten in der
Ortslage vornehmen zu lassen und wird dazu mit der Kreisverwaltung eine
Vereinbarung zur weiteren gemeinsamen planerischen Vorbereitung und baulichen
Realisierung abschließen.
Nach erfolgter
Bedarfsanmeldung durch die Kreisverwaltung im Rahmen der kommunalen
Straßenbauförderung teilte die Bewilligungsbehörde mit, dass kurz- bis
mittelfristig mit der Ausreichung von Fördermitteln für die Erneuerung der OD
Hasenfelde nicht zu rechnen ist.
Durch die Erneuerung der
Fahrbahn einschließlich der Nebenanlagen wird der erforderliche Instandhaltungsaufwand
am gesamten Straßenkörper in den folgenden zehn Jahren deutlich minimiert. Der
jährlich erforderliche Unterhaltungsbedarf (z.B. Mäh- und Reinigungsarbeiten,
Winterdienst, Herstellen von Lichtraumprofil, Unterhaltung des
Regenwasserkanals etc.) bleibt nahezu konstant.
Die Kreisstraße K 6737
verbleibt nach den aktuellen Regelungen des materiellen Rechts weiterhin in der
Baulast des Landkreises Oder-Spree.
Gesamtkosten der Maßnahme
entsprechend der Kostenschät-zung des SG KIS (Amt 61) Stand 2012
1.279.300 € |
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Objektbezogene Zuwendung 0,00
€ |
Veranschlagung:
entsprechend dem Planentwurf 2013
im
Ergebnisplan/ Finanzplan
bisher bereitgestellt: Planung: 116.600,00 € 2012 Planung: 25.600,00 € 2013
OD Hasenfelde:
600.000,00 € 2014
OD Hasenfelde:
537.100,00 € |
Produktsachkonto 54210.7852371010 54210.7852371010 54210.7852371010 54210.7852371010 |
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Stellungnahme der Kämmerei:
Der unter dem
Punkt „Finanzielle Auswirkungen“ genannte Finanzbedarf in Höhe
von 1.137 T€ für
die Haushaltsjahre 2013 und 2014 wurde vom Fachamt als Mittelbedarf angemeldet
und in den Haushaltsplanentwurf 2013
eingestellt. Für die Maßnahme sind keine Zuweisungen Dritter vorgesehen. Der
Landkreis kann die Deckung des Finanzbedarfs aus investiven Schlüsselzuweisungen
sicherstellen.
Wellmer
Amtsleiterin Kämmerei
Anlagen:
Kartenauszug