Betreff
Vorschlagsliste der Personen für die Wahl ehrenamtlicher Richter für das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Vorlage
002/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Vorschlagsliste zur Wahl der ehrenamtlichen Richter am Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg

 

1.         Frau Elke Gierke, 15848 Friedland

 

2.         Frau Gudrun Koppelow, 15890 Eisenhüttenstadt

 

3.         Herr Klaus Losensky, 15890 Eisenhüttenstadt

 

4.         Frau Katja Mattern, 15864 Diensdorf/Radlow

 

5.         Herr Eberhard Mohn, 15537 Grünheide/Mark

 

6.         Herr Prof. Dr. paed. Hans-Christian Petzoldt, 15517 Fürstenwalde

 

7.         Herr Klaus Schotte, 15517 Briesen

 

8.         Herr Dieter Schulz, 15859 Storkow/Mark

 

Sachdarstellung:

 

Die fünfjährige Amtszeit der ehrenamtlichen Richter am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg endet am 18.08.2013.

 

Der Wahlausschuss hat die Zahl der in die Vorschlagsliste aufzunehmenden Personen für den Landkreis Oder-Spree auf 8 festgesetzt.

 

Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Drittel der anwesenden Mitglieder des Kreistages, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitglieder erforderlich (§ 28 Satz 4 VwGO).

 

Das Verfahren  ist nicht im VwGO geregelt, Es richtet sich hinsichtlich der Förmlichkeit des Beschlusses nach dem Kommunalrecht.

 

Insofern ist der Kreistag in diesem Rahmen weitgehend frei in der Gestaltung der Abstimmung. Das gewählte Verfahren sollte aus Rechtsgründen allen wählbaren Bewerbern die gleiche Chance für die Aufnahme in die Vorschlagsliste einräumen. Es muss aber auch praktikabel sein.

 Eine prinzipiell mögliche Anhörung der Kandidaten dürfte schon aus Zeitgründen nicht durchführbar sein. Zudem dient die Vorschlagsliste dem Wahlausschuss für die Wahl der ehrenamtlichen Richter beim Oberverwaltungsgericht als Vorlage für eine eigenverantwortlich zu treffende Auswahl. Die  Aufnahme in die Liste eröffnet den Kandidaten daher nur eine Wahlchance. Vorgeschlagen wurde daher für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ein Losverfahren unter allen wählbaren Bewerbern. Der Kreisausschuss hat das Losverfahren einstimmig beschlossen

 

Der Kreisausschuss hat durch Losentscheid  die zu benennenden 8 Personen für die Vorschlagsliste ermittelt. Bei diesem Verfahren wurde die Chancengleichheit für  jeden der Bewerber einheitlich gewahrt.

 

Die Übersendung der Vorschlagsliste  zum Oberverwaltungsgericht muss bis zu 15.03.2013 erfolgen.

 

Anlagen:

 

Anlage 1: Schreiben des Oberverwaltungsgerichts

Anlage 2: Auflistung der eingegangenen Bewerbungen für das Oberverwaltungsgericht

Anlage 3: Auszug aus der Verwaltungsgerichtsordnung