Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die
Vorschlagsliste zur Wahl der ehrenamtlichen Richter am Oberverwaltungsgericht
Berlin Brandenburg
1.
Frau Elke Gierke,
15848 Friedland
2.
Frau Gudrun
Koppelow, 15890 Eisenhüttenstadt
3.
Herr Klaus
Losensky, 15890 Eisenhüttenstadt
4.
Frau Katja Mattern,
15864 Diensdorf/Radlow
5.
Herr Eberhard
Mohn, 15537 Grünheide/Mark
6.
Herr Prof. Dr. paed. Hans-Christian Petzoldt, 15517
Fürstenwalde
7.
Herr Klaus
Schotte, 15517 Briesen
8.
Herr Dieter
Schulz, 15859 Storkow/Mark
Sachdarstellung:
Die
fünfjährige Amtszeit der ehrenamtlichen Richter am Oberverwaltungsgericht
Berlin-Brandenburg endet am 18.08.2013.
Der
Wahlausschuss hat die Zahl der in die Vorschlagsliste aufzunehmenden Personen
für den Landkreis Oder-Spree auf 8 festgesetzt.
Für
die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Drittel der
anwesenden Mitglieder des Kreistages, mindestens jedoch die Hälfte der
gesetzlichen Mitglieder erforderlich (§ 28 Satz 4 VwGO).
Das
Verfahren ist nicht im VwGO geregelt, Es
richtet sich hinsichtlich der Förmlichkeit des Beschlusses nach dem
Kommunalrecht.
Insofern
ist der Kreistag in diesem Rahmen weitgehend frei in der Gestaltung der
Abstimmung. Das gewählte Verfahren sollte aus Rechtsgründen allen wählbaren
Bewerbern die gleiche Chance für die Aufnahme in die Vorschlagsliste einräumen.
Es muss aber auch praktikabel sein.
Eine prinzipiell mögliche Anhörung der
Kandidaten dürfte schon aus Zeitgründen nicht durchführbar sein. Zudem dient
die Vorschlagsliste dem Wahlausschuss für die Wahl der ehrenamtlichen Richter
beim Oberverwaltungsgericht als Vorlage für eine eigenverantwortlich zu
treffende Auswahl. Die Aufnahme in die
Liste eröffnet den Kandidaten daher nur eine Wahlchance. Vorgeschlagen wurde
daher für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ein Losverfahren unter allen
wählbaren Bewerbern. Der Kreisausschuss hat das Losverfahren einstimmig
beschlossen
Der
Kreisausschuss hat durch Losentscheid
die zu benennenden 8 Personen für die Vorschlagsliste ermittelt. Bei
diesem Verfahren wurde die Chancengleichheit für jeden der Bewerber einheitlich gewahrt.
Die
Übersendung der Vorschlagsliste zum
Oberverwaltungsgericht muss bis zu 15.03.2013 erfolgen.
Anlagen:
Anlage 1: Schreiben des
Oberverwaltungsgerichts
Anlage 2: Auflistung der
eingegangenen Bewerbungen für das Oberverwaltungsgericht
Anlage 3: Auszug aus der
Verwaltungsgerichtsordnung