Beschlussvorschlag:
Der Kreistag bestätigt die Fortschreibung des
Jugendförderplanes für den Zeitraum 2013 – 2016 als Arbeitsgrundlage und
Bestandteil der Jugendhilfeplanung sowie als Untersetzung zum Haushaltsplan
Sachdarstellung:
Der Gesetzgeber regelt mit dem Gesetz
zur Änderung des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches
Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe -
§ 24 die jährliche Erstellung eines Jugendförderplanes für das laufende
Jahr sowie für drei weitere Haushaltsjahre durch den Landkreis als örtlicher
Träger der Jugendhilfe. Der Jugendförderplan ist mit der Verabschiedung des
jeweiligen Haushaltsplanes zu beschließen.
Der vorliegende Plan ist eine
Fortschreibung des Jugendförderplanes 2012 – 2015. Im Mittelpunkt steht die
Weiterentwicklung der Angebote der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit sowie
der Jugendberufshilfe.
Finanzielle Auswirkungen:
im Rahmen des Haushaltsplanes
Anlagen:
Jugendförderplan 2013 – 2016 - Fortschreibung