Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Richtlinie zur Förderung von Unterstützungsangeboten
für werdende Eltern und Familien mit
Kindern von null bis drei Jahren im Landkreis Oder-Spree.
Sachdarstellung:
In den Schlussfolgerungen des Kinderschutzberichtes 2010
(Kreistagsbeschluss 028/2010) ist im Landkreis Oder-Spree das Ziel erklärt
worden, insbesondere Familien mit Kindern im Alter von 0-3 Jahren mit
besonderem Unterstützungsbedarf frühzeitig mit entsprechenden
niedrigschwelligen Angeboten zu erreichen. Dieses Anliegen verankert der
Gesetzgeber u.a. im Gesetz zur Stärkung
eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz –
BkiSchG), das am 01.01.2012 in Kraft getreten ist.
Mit Verabschiedung dieses Gesetzes ist die
staatliche Gemeinschaft im § 1 des neu gefassten Gesetzes zur Kooperation und
Information im Kinderschutz (KKG) aufgefordert worden, Eltern bei der Wahrnehmung
ihres Erziehungsrechtes und ihrer Erziehungsverantwortung zu unterstützen. Es
soll ein multiprofessionelles Angebot im Hinblick auf die Entwicklung von
Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren für Mütter und Väter sowie
schwangere Frauen und werdende Väter („Frühe Hilfen“) vorgehalten werden. Dieser
Anspruch richtet sich zunächst an alle Akteure der staatlichen Gemeinschaft.
Der örtliche Träger der Jugendhilfe ist zudem
durch das BKiSchG über den geänderten § 16 (3) SGB VIII verpflichtet worden,
Müttern und Vätern sowie schwangeren Frauen und werdenden Vätern Hilfe in Fragen
der Partnerschaft und des Aufbaus elterlicher Erziehungs- und
Beziehungskompetenz anzubieten.
Im Rahmen einer Analyse vorhandener
Unterstützungsangebote zeichnet sich ab, dass es einen Bedarf an
niedrigschwelligen Hilfsangeboten für (werdende) Eltern im Landkreis gibt.
Diese Angebote sollten speziell auf Familien ausgerichtet sein, die über
gewisse Risikofaktoren und Unterstützungsbedarfe verfügen. Im Kontext wirksamen
frühen Helfens ist es dabei wichtig, dass der Zugang zu den Hilfen unterhalb
einer individuellen Prüfung eines Rechtsanspruches auf Hilfen zur Erziehung angesiedelt
ist.
Mit der Richtlinie zur Förderung von Unterstützungsangeboten
für werdende Eltern und Familien mit Kindern von 0-3 Jahren im Landkreis
Oder-Spree werden solche Angebote gefördert, die diese Kriterien inhaltlich
erfüllen. Gefördert werden insbesondere Maßnahmen und Projekte, die das vorhandene
Angebotsspektrum ergänzen und erweitern. Förderfähig sind dem zufolge Maßnahmen
und Projekte, die über vorhandene Regelangebote hinaus installiert werden oder
zu denen kein anderer Leistungsträger vorrangig verpflichtet ist.
Stellungnahme der
Kämmerei:
Der Planentwurf für das Haushaltsjahr 2013 enthält im Produkt 36320 –
Förderung der Erziehung in der Familie einen Ansatz in Höhe von 40.000 € für
die Förderung präventiver Angebote.
gez. Wellmer
Finanzielle Auswirkungen
im
Rahmen des Haushaltsplanes
Anlagen:
Richtlinie
zur Förderung von Unterstützungsangeboten für werdende Eltern und Familien mit Kindern von null bis drei Jahren im
Landkreis Oder-Spree