Betreff
Kreisstraßenbedarfsplan des Landkreises Oder-Spree, Stand: Januar 2012
Vorlage
014/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt den aktualisierten Kreisstraßenbedarfsplan, Stand: Januar 2012 als Handlungsgrundlage für künftige Verwaltungsentscheidungen zur Unterhaltung, Instandsetzung und Erneuerung des Kreisstraßennetzes sowie zur Netzergänzung und Netzregulierung.

 

Sachdarstellung:

Der Kreistag hat mit Beschluss Nr. 116/9/99 vom 21. Dezember 1999 den aus der Straßenverkehrskonzeption des Landkreises Oder-Spree abgeleiteten ersten integrierten Kreisstraßenbedarfsplan als Handlungsgrundlage für künftige Verwaltungsentscheidungen bezogen auf die Unterhaltung, Instandsetzung, Erneuerung und den Ausbau sowie zur Netzergänzung und Umwidmung des Kreisstraßennetzes beschlossen.

 

Die konzeptionelle Planung hat sich bei der Umsetzung der Aufgabenstellung - Schaffung einer den Anforderungen und Standards entsprechenden kreislichen Straßenverkehrsinfra-struktur - außerordentlich bewährt, was Entwicklungsfortschritte belegen.

 

So wurden in den zurückliegenden 12 Jahren 102 km Kreisstraßen ausgebaut, drei Brückenbauwerke errichtet, eine Brücke saniert, 30 km straßenbegleitende Radwege neu angelegt sowie über 3.000 Straßenbäume gepflanzt. Hierfür hat der Landkreis Oder-Spree in Investitionsvolumen in Höhe von 36.210.100,- € umgesetzt. Für die Unterhaltung des Kreisstraßennetzes, der Nebenanlagen und des Zubehörs einschließlich der Pflege des Straßenbegleitgrüns und den Winterdienst wurden darüber hinaus im vorgenannten Zeitraum insgesamt 19.902.400,- € aufgewandt.

Dem materiellen Straßenrecht folgend stufte der Landkreis Oder-Spree 117,633 km Kreisstraßen einschließlich 13,025 km kreisstraßenbegleitende Radwege in die ihrer Verkehrsbedeutung entsprechende Straßengruppe um.

 

Der Landkreis Oder-Spree ist heute mit Blick auf das Gesamtstraßennetz in seinem Territorium (Bundesautobahnen, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) hinreichend erschlossen. Beachtliche Bedeutung bezogen auf die Erschließung in der Fläche

(2.243,20 km²) kommt weiterhin den 31 Kreisstraßen mit einer Netzlänge von 174,665 km einschließlich der 11 Brücken- und 98 Durchlassbauwerke zu.

 

 

Geänderte Ziele der Landesplanung (LEP B-B), die Gemeindestrukturreform, veränderte  materielle Rechtsvorschriften infolge der Angleichung an das europäische Recht sowie Anpassungen straßenrechtlicher Normen und technischer Richtlinien des Straßenbaus und der Straßennetzgestaltung und nicht zuletzt auch der erreichte Stand der Umsetzung der Ziele des 99er Planwerkes erforderten eine Aktualisierung/Anpassung dieses Dokumentes, um den heute gestellten Anforderungen gerecht zu werden und ein zukunftsfähiges Konzept zu entwickeln.

 

Ziel der Kreisverwaltung ist es, im Spannungsfeld zwischen fachlich Wünschenswertem und finanziell Machbarem als auch unter dem Anspruch des Ausbalancierens von Nutzungskonflikten das vorhandene Kreisstraßennetz zu erhalten bzw. zu erneuern, strukturell zu verbessern und verkehrssicherer zu gestalten.

 

Der aktualisierte Kreisstraßenbedarfsplan (KStBP) – Stand 2012, ist das Ergebnis einer intensiven fachlichen Zusammenarbeit der Straßenbaubehörde des Landkreises Oder-Spree mit den Fachämtern der Kreisverwaltung, unterstützt durch das Ingenieurbüro Ansorge & Partner Frankfurter Ingenieurconsult GmbH sowie den Verkehrsplaner/-techniker Dipl.-Ing. Stefan Friedemann.

Im Rahmen der Erarbeitung der Planfassung führte die Verwaltung auch ein umfangreiches externes Beteiligungsverfahren unter Einbeziehung der oberen Landesplanungsbehörde

(GL 5), der oberen Straßenbaubehörde (MIL), des Landesbetriebes Straßenwesen Branden-

burg, der Städte, Gemeinden und Ämter als auch weiterer Träger öffentlicher Belange durch. Die Ergebnisse der Abwägung der eingegangenen Anregungen und Hinweise sind in das Planwerk eingearbeitet worden.

Auf der Grundlage spezieller, fachspezifisch breit gefächerter, methodisch aufwendiger und umfangreicher Teiluntersuchungen definiert der KStBP die Rang- und Reihenfolge des Unterhaltungs-, Instandsetzungs- und Erneuerungsbedarfes einzelner Straßenabschnitte, begründet deren Verkehrsbedeutung im Netz und gibt Aufschluss über bestehende und künftige finanzielle Belastungen des Kreishaushaltes. So sind 34,4 % (ca. 60 km) des gesamten Kreisstraßennetzes dem vordringlichen Bedarf zuzuordnen und damit zeitnah zu erneuern bzw. instand zu setzen. 4,5 % (ca. 8 km) sind bereits vollständig verschlissen (überfällig) und bedürfen unverzüglich einer grundhaften Erneuerung. Damit ist dringlichstes Handlungsfeld der unteren Straßenbaubehörde des LOS – der Werterhalt des kreislichen Infrastrukturvermögens.

 

Der aktualisierte KStBP fügt sich somit als informelle und sektorale Verkehrsplanung fachkompetent in die übergeordneten und parallelen Konzepte (Bundes-/Landesstraßen-bedarfsplan, Nahverkehrsplan des ÖPNV, integriertes Radwegekonzept u.a.m) ein.

Mit ihm (Lang- bzw. Kurzfassung) liegt nunmehr ein konsensfähiges Handlungs- und Finanzierungskonzept zur Entwicklung des Kreisstraßennetzes des Landkreises Oder-Spree vor, mit dem es gelingen wird, den künftigen verkehrspolitischen, baulichen und wirtschaftlichen Anforderungen an das Kreisstraßennetz des Landkreises Oder-Spree gerecht zu werden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Kreisstraßenbedarfsplan dokumentiert u.a. den erforderlichen Finanzbedarf zur qualitätsgerechten Straßenerhaltung (Erneuerung, Instandsetzung und Instandhaltung) mit dem Ziel, das Kreisstraßennetz in einem den regelmäßigen Verkehrsbedürfnissen genügen-den Zustand zu unterhalten, zu erweitern, umzugestalten oder sonst zu verbessern sowie einem Werteverfall des kreislichen Straßeninfrastrukturvermögens nachhaltig vorzubeugen.

 

 

Stellungnahme der Kämmerei:

 

Die Bereitstellung kreislicher Zuschüsse für Investitionen und Instandsetzungen sowie die Unterhaltung des Kreisstraßennetzes ist abhängig von der Finanzausstattung/ Finanzsituation des Landkreises, d.h. insbesondere von der Bereitstellung von zweckgebundenen Fördermitteln und der Höhe der investiven Schlüsselzuweisungen.
Die Bereitstellung von Auszahlungen für Investitionen wird mit dem jährlichen Haushaltsplan durch den Kreistag beschlossen.

Die Einordnung des investiven Finanzbedarfs in die mittelfristige Finanzplanung beginnt mit der Erarbeitung einer Prioritätenliste, die durch den Kreistag zu beschließen ist und die Grundlage für die Aufnahme der Investitionsmaßnahmen in den Haushaltsplan bildet.

In diesem Sinne muss die Aussage in der Beschlussvorlage, dass der Kreisstraßenbedarfs-plan ein „Finanzierungskonzept zur Entwicklung des Kreisstraßennetzes des LOS“ ist und „Aufschluss über bestehende und künftige finanzielle Belastungen des Kreishaushaltes gibt“, gewertet werden.

 

 

gez. Wellmer

 

 

Anlage/Hinweis:

 

-       Kreisstraßenbedarfsplan (KStBP), Stand: 2012

den Vorsitzenden der Fraktionen/Abgeordneten des Kreistages

des Landkreises Oder-Spree am 20.02.2013 übergeben.