Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt den aktualisierten Kreisstraßenbedarfsplan,
Stand: Januar 2012 als Handlungsgrundlage für künftige
Verwaltungsentscheidungen zur Unterhaltung, Instandsetzung und Erneuerung des
Kreisstraßennetzes sowie zur Netzergänzung und Netzregulierung.
Sachdarstellung:
Der Kreistag hat mit Beschluss Nr. 116/9/99 vom 21. Dezember 1999 den
aus der Straßenverkehrskonzeption des Landkreises Oder-Spree abgeleiteten
ersten integrierten Kreisstraßenbedarfsplan als Handlungsgrundlage für künftige
Verwaltungsentscheidungen bezogen auf die Unterhaltung, Instandsetzung,
Erneuerung und den Ausbau sowie zur Netzergänzung und Umwidmung des Kreisstraßennetzes
beschlossen.
Die konzeptionelle Planung hat sich bei der Umsetzung der
Aufgabenstellung - Schaffung einer den Anforderungen und Standards
entsprechenden kreislichen Straßenverkehrsinfra-struktur - außerordentlich
bewährt, was Entwicklungsfortschritte belegen.
So wurden in den zurückliegenden 12 Jahren 102 km Kreisstraßen
ausgebaut, drei Brückenbauwerke errichtet, eine Brücke
saniert, 30 km straßenbegleitende Radwege neu angelegt sowie über 3.000
Straßenbäume gepflanzt. Hierfür hat der Landkreis Oder-Spree in Investitionsvolumen
in Höhe von 36.210.100,- € umgesetzt. Für die Unterhaltung des
Kreisstraßennetzes, der Nebenanlagen und des Zubehörs einschließlich der Pflege
des Straßenbegleitgrüns und den Winterdienst wurden darüber hinaus im
vorgenannten Zeitraum insgesamt 19.902.400,- € aufgewandt.
Dem materiellen Straßenrecht folgend stufte der Landkreis Oder-Spree 117,633 km Kreisstraßen einschließlich 13,025 km
kreisstraßenbegleitende Radwege in die ihrer Verkehrsbedeutung entsprechende
Straßengruppe um.
Der Landkreis Oder-Spree ist heute mit Blick auf das Gesamtstraßennetz
in seinem Territorium (Bundesautobahnen, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen)
hinreichend erschlossen. Beachtliche Bedeutung bezogen auf die Erschließung in
der Fläche
(2.243,20 km²) kommt weiterhin den 31 Kreisstraßen mit einer Netzlänge
von 174,665 km einschließlich der 11 Brücken- und 98 Durchlassbauwerke zu.
Geänderte Ziele der Landesplanung (LEP B-B), die Gemeindestrukturreform,
veränderte materielle Rechtsvorschriften
infolge der Angleichung an das europäische Recht sowie Anpassungen
straßenrechtlicher Normen und technischer Richtlinien des Straßenbaus und der
Straßennetzgestaltung und nicht zuletzt auch der erreichte Stand der Umsetzung
der Ziele des 99er Planwerkes erforderten eine Aktualisierung/Anpassung dieses
Dokumentes, um den heute gestellten Anforderungen gerecht zu werden und ein
zukunftsfähiges Konzept zu entwickeln.
Ziel der Kreisverwaltung ist es, im Spannungsfeld zwischen fachlich
Wünschenswertem und finanziell Machbarem als auch unter dem Anspruch des
Ausbalancierens von Nutzungskonflikten das vorhandene Kreisstraßennetz zu
erhalten bzw. zu erneuern, strukturell zu verbessern und verkehrssicherer zu
gestalten.
Der aktualisierte Kreisstraßenbedarfsplan
(KStBP) – Stand 2012, ist das Ergebnis einer intensiven fachlichen
Zusammenarbeit der Straßenbaubehörde des Landkreises Oder-Spree mit den Fachämtern
der Kreisverwaltung, unterstützt durch das Ingenieurbüro Ansorge & Partner
Frankfurter Ingenieurconsult GmbH sowie den Verkehrsplaner/-techniker
Dipl.-Ing. Stefan Friedemann.
Im Rahmen der Erarbeitung der Planfassung führte die Verwaltung auch ein
umfangreiches externes Beteiligungsverfahren unter Einbeziehung der oberen
Landesplanungsbehörde
(GL 5), der oberen Straßenbaubehörde (MIL), des Landesbetriebes
Straßenwesen Branden-
burg, der Städte, Gemeinden und Ämter als auch weiterer Träger
öffentlicher Belange durch. Die Ergebnisse der Abwägung der eingegangenen
Anregungen und Hinweise sind in das Planwerk eingearbeitet worden.
Auf der Grundlage spezieller, fachspezifisch breit gefächerter,
methodisch aufwendiger und umfangreicher Teiluntersuchungen definiert der KStBP
die Rang- und Reihenfolge des Unterhaltungs-, Instandsetzungs- und
Erneuerungsbedarfes einzelner Straßenabschnitte, begründet deren
Verkehrsbedeutung im Netz und gibt Aufschluss über bestehende und künftige
finanzielle Belastungen des Kreishaushaltes. So sind 34,4 % (ca. 60 km) des
gesamten Kreisstraßennetzes dem vordringlichen Bedarf zuzuordnen und damit
zeitnah zu erneuern bzw. instand zu setzen. 4,5 % (ca. 8 km) sind bereits vollständig verschlissen (überfällig)
und bedürfen unverzüglich einer grundhaften Erneuerung. Damit ist dringlichstes
Handlungsfeld der unteren Straßenbaubehörde des LOS – der Werterhalt des
kreislichen Infrastrukturvermögens.
Der aktualisierte KStBP fügt sich somit als informelle und sektorale
Verkehrsplanung fachkompetent in die übergeordneten und parallelen Konzepte (Bundes-/Landesstraßen-bedarfsplan,
Nahverkehrsplan des ÖPNV, integriertes Radwegekonzept u.a.m) ein.
Mit ihm (Lang- bzw. Kurzfassung) liegt nunmehr ein konsensfähiges
Handlungs- und Finanzierungskonzept zur Entwicklung des Kreisstraßennetzes des
Landkreises Oder-Spree vor, mit dem es gelingen wird, den künftigen
verkehrspolitischen, baulichen und wirtschaftlichen Anforderungen an das
Kreisstraßennetz des Landkreises Oder-Spree gerecht zu werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Kreisstraßenbedarfsplan dokumentiert u.a. den erforderlichen Finanzbedarf
zur qualitätsgerechten Straßenerhaltung (Erneuerung, Instandsetzung und
Instandhaltung) mit dem Ziel, das Kreisstraßennetz in einem den regelmäßigen
Verkehrsbedürfnissen genügen-den Zustand zu unterhalten, zu erweitern,
umzugestalten oder sonst zu verbessern sowie einem Werteverfall des kreislichen
Straßeninfrastrukturvermögens nachhaltig vorzubeugen.
Stellungnahme der Kämmerei:
Die Bereitstellung kreislicher Zuschüsse für Investitionen und Instandsetzungen
sowie die Unterhaltung des Kreisstraßennetzes ist abhängig von der
Finanzausstattung/ Finanzsituation des Landkreises, d.h. insbesondere von der
Bereitstellung von zweckgebundenen Fördermitteln und der Höhe der investiven
Schlüsselzuweisungen.
Die Bereitstellung von Auszahlungen für Investitionen wird mit dem jährlichen
Haushaltsplan durch den Kreistag beschlossen.
Die Einordnung des investiven Finanzbedarfs in die mittelfristige
Finanzplanung beginnt mit der Erarbeitung einer Prioritätenliste, die durch den
Kreistag zu beschließen ist und die Grundlage für die Aufnahme der
Investitionsmaßnahmen in den Haushaltsplan bildet.
In diesem Sinne muss die Aussage in der Beschlussvorlage, dass der Kreisstraßenbedarfs-plan ein „Finanzierungskonzept zur Entwicklung des Kreisstraßennetzes des LOS“ ist und „Aufschluss über bestehende und künftige finanzielle Belastungen des Kreishaushaltes gibt“, gewertet werden.
gez. Wellmer
Anlage/Hinweis:
-
Kreisstraßenbedarfsplan (KStBP), Stand: 2012
den
Vorsitzenden der Fraktionen/Abgeordneten des Kreistages
des
Landkreises Oder-Spree am 20.02.2013 übergeben.