Beschlussvorschlag:
- Der Kreistag beauftragt
die Verwaltung mit der baulichen Realisierung des Vorhabens
Wiedererrichtung der Brücke über die Neiße zwischen Coschen und Zytowan
zum Netzlückenschluss zwischen den Kreisstraßen K 6702 und 1154F.
2. Der Kreistag
erteilt der Verwaltung die Zustimmung, für die Vergabe von
Bauleistungen im Haushaltsjahr 2013
überplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen
in Höhe von 671.400 € einzugehen.
Sachdarstellung:
Der Kreistag des Landkreises Oder-Spree ermächtigte
die Verwaltung mit Grundsatzbeschluss vom
27.Januar 2004 (Beschluss-Nr. 1/2/2004) zur planerischen Vorbereitung
des Bauvorhabens - Wiedererrichtung der Brücke über die Neiße zwischen Coschen
und Zytowan. Ziel ist es, durch die Schaffung einer leistungsfähigen regionalen
Infrastruktur und die Optimierung der grenzüberschreitenden Logistik die
infrastrukturellen Rahmenbedin-
gungen für die Entwicklung der deutsch-polnischen
Grenzregionen der Landkreise Oder-Spree und Krosno Odrzanskie zu verbessern und
dadurch den bislang bestehenden wirt-schaftlichen und touristischen
Standortnachteil aufgrund des fehlenden Grenzüberganges auszugleichen.
Durch die wiederhergestellte Wegeverbindung soll
eine Erleichterung der Begegnung und des Zusammenlebens unmittelbarer Nachbarn
erreicht, als auch die regionalen Wirtschafts-kooperationen, insbesondere
zwischen den Landkreisen Krosno Odrzanskie, Slubice und dem Landkreis
Oder-Spree sowie eine gemeinsame Identitätsfindung gefördert werden.
Die geplante Brücke über die Neiße verbindet die
beiden Kreisstraßen K 6702 (Baulast Landkreis Oder-Spree) und 1154F (Baulast
Landkreis Krosno Odrzanskie) miteinander und stellt nach deren baulicher
Realisierung den bislang einzigen Übergang an der ca. 42 km langen gemeinsamen
Grenze her. Sowohl die Landesregierung (Ministerium für Infrastruktur und
Landwirtschaft, Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten), die
Wojewodschaft Lubuskie als auch die deutsch-polnische Gemischte Kommission
kommunaler Grenzbrücken stimmten der grenzüberschreitenden Verbindung als
Straßenbrücke mit einer Begrenzung auf 7,5 t zu. Die Schaffung der regionalen
Verbindung entspricht der grundsätzlichen Zielstellung des
Landesentwicklungsplanes Berlin-Brandenburg (LEP B-B) der Gemeinsamen
Landesplanungsabteilung (GL).
Das Brückenbauvorhaben ist Bestandteil des
„Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der
Regierung der Republik Polen über den Bau und die Erhaltung von Grenzbrücken in
der Bundesrepublik Deutschland im Zuge von öffentlichen Straßen außerhalb des
Netzes von Bundesfernstraßen in der Republik Polen im Zuge von öffentlichen
Straßen außerhalb des Netzes von Landesstraßen“ vom 21. November 2000, geändert
mit der ersten Verordnung zum Abkommen vom 25. Mai 2012 (Bundesgesetzblatt
Jahrgang 2012 Teil II Nr. 18 S. 554)[ im Weiteren dt.-poln. Abkommen vom 21.
November 2000 genannt].
Zur Sicherung der Finanzierung des
deutsch-polnischen Infrastrukturvorhabens hat die Verwaltung des Landkreises
Oder-Spree (Leadpartner) im Einvernehmen mit dem Landkreis Krosno Odrzanskie
(Partner des LOS) im Rahmen des Operationelles Programms zur
grenz-übergreifende Zusammenarbeit Polen (Wojewodschaft Lubuskie) - Brandenburg
2007 - 2013 am 08.Januar 2010 einen Förderantrag über das Gemeinsame Technische
Sekretariat an die polnische Verwaltungsbehörde, das Ministerium für Regionale
Entwicklung, Department für Territoriale Zusammenarbeit, gestellt. Die
zuwendungsfähigen Projektkosten werden mit 85 % gefördert. Der Eigenanteil des
Landkreises Oder-Spree beträgt 15 %. Bereits am 18.Janaur 2011 stellte der
zuständige Gemeinsame Begleitausschuss die Förderwürdigkeit des Projektes fest.
Nach Artikel 4 Abs. 2 des dt.-poln. Abkommens vom
21. November 2000 und auf Grundlage des EU-Förderprogramms sind zwischen den
Landkreisen Oder-Spree und Krosno Odrzans-kie Vereinbarungen zur
Aufgabenverteilung, zur gemeinsamen Finanzierung, zum Grunder-werb, zur
baulichen Durchführung und zur Erhaltung/Unterhaltung des Brückenbauwerkes
abzuschließen. Die Vereinbarungen sind von beiden Partnern am 11. Juni 2013
unterzeichnet worden.
Nach öffentlicher Bekanntmachung der Vergabe der
Planungsleistungen im Ausschreibungs-blatt Berlin-Brandenburg im Oktober 2011
entschieden sich die Verwaltungen der Landkreise Oder-Spree und Krosno
Odrzanskie im Ergebnis der Auswertung aller fristgerecht eingegangenen
Bewerbungen sowie der am 24.Januar 2012 in Anlehnung an die Vergabeordnung für
freiberufliche Leistungen (VOF 2009) stattgefundenen Vergabegespräche mit drei
Ingenieurbüros für das Büro Pöyry Deutschland GmbH aus Berlin und erteilte
diesem am 30.März 2012 den Planungsauftrag.
Bereits am 21.August 2012 konnte das Ingenieurbüro
die Entwurfsplanung dem Verwal-tungsgremium beider Gebietskörperschaften sowie
Vertretern des Amtes Neuzelle, der Gemeinde Neißemünde und des Ortsteiles
Coschen präsentieren. Im Ergebnis des intern und extern durchgeführten
Beteiligungsverfahrens flossen die Bedenken und Anregungen zahlreicher Träger
öffentlicher Belange nach deren Abwägung in die weitere Planung ein.
Die 101 m lange Brücke, eine zweifeldrige
asymmetrische Verbundbrücke, deren Bauwerks-gestaltung primär durch die beiden
Hauptträger und das Doppelbogensystem in Stahlbau-weise in Form einer „Neißewelle“
geprägt wird (das kleinere Bogenpaar überspannt auf deutscher Seite den
Vorlandbereich der Neiße, das größere Bogenpaar überspannt das Neißeflussbett
in Richtung Polen), ist vorrangig für die Verkehrsarten Pkw und LKW bis 7,5 t
als auch für Radfahrer und Fußgänger konzipiert.
Einsatzfahrzeuge mit hoheitlichen Aufgaben
(Feuerwehr, THW, Polizei, Rettungsdienst) können jedoch bei Unfällen und
Katastrophensituationen sowie bei Rettungseinsätzen die Brücke passieren.
Konstruktive Lösung:
Der Brückenquerschnitt beträgt 13,50 m. Dieser
ergibt sich aus folgenden Nutzungspara-metern:
kombinierter Rad- und Gehweg 2,50 m
Haupt-, Bogen- und Verbindungsträger 1,50 m
Fahrbahn zwischen den Bogenträgern 6,50 m (2 x 3,25 m breiten
Fahrstreifen)
Haupt-, Bogen- und Verbindungsträger 1,50 m
Gehweg 1,50
m
Der auf der Südseite des Überbaus angeordnete
kombinierte Rad- und Gehweg verbindet die bestehenden straßenbegleitenden
Radwege der Kreisstraßen K 6702 und 1154F mitein-ander. Der aus Sicherheitsgründen
angelegte Gehweg auf der Nordseite endet an den Bogenenden der Brücke.
Die Geschwindigkeit für den motorisierten Verkehr
wird auf 50 km/h beschränkt. Damit kann auf die beidseitige Anordnung von
Schutzplanken und somit auf eine weitere Verbreiterung des Überbaus verzichtet
werden. Im Bereich der Anrampungen ist auf der deutschen Seite eine einseitige
Einengung der Gesamtfahrbahnbreite auf 4,75 m und auf der polnischen Seite die
Anlage einer Mittelinsel vorgesehen. Diese Elemente unterstützen die Einhaltung
der angeordneten Fahrgeschwindigkeit mit baulichen Mitteln.
Der Zulassungsbescheid der unteren
Naturschutzbehörde des Landkreises Oder-Spree zur Errichtung und zum Betrieb
der Brücke liegt seit Dezember 2012 vor. Zum Ausgleich von Eingriffen in Natur
und Landschaft sind u.a. die Anlage eines Laichgewässers für Moor-frösche, die
Herstellung von Flachwasserbereichen für die Erdkröte, der Einbau von
Que-rungshilfen für Amphibien, die Errichtung eines Zauneidechsenhabitats, die
Herrichtung einer Feuchtwiese, die Anlage einer Streuobstwiese und die
Pflanzung von straßenbegleitenden Bäumen sowie einer Hecke beauflagt. Diese
Maßnahmen werden vollständig in den Jahren 2013/ 2014 realisiert.
Die polnische Umweltgenehmigung vom 09. Januar 2013
liegt ebenfalls vor.
Auf der Grundlage der mit dem Landkreis Krosno
Odrzanskie, dem Amt Neuzelle, der Gemeinde Neißemünde sowie weiteren deutschen
und polnischen Trägern öffentlicher Belange abgestimmten umfassenden dt./pl.
Projektdokumentation wurde durch den Landrat des Landkreises Krosno
Odrzańskie am 21.März 2013 die polnische Genehmigung für den Bau der
grenzüberschreitenden Brücke erteilt. Damit liegen alle Voraussetzungen vor,
den Fördervertrag mit der polnischen Verwaltungsbehörde, dem Ministerium für Regionale
Entwicklung, Department für Territoriale Zusammenarbeit, abzuschließen. Die
öffentliche Unterzeichnung des Vertrages erfolgte am 27. Juni 2013.
Die geprüften
Ausführungsunterlagen/Projektdokumentation zur baulichen Realisierung der
Grenzbrücke liegen dem Fachamt vor, so dass nunmehr die öffentliche
Ausschreibung der Bauleistungen erfolgen kann.
Der Bauausführungszeitraum ist von September 2013
bis August 2014 konzipiert.
Die Kreisverwaltung des Landkreises Oder-Spree hat am 19. August 2013 gemein-
sam mit dem Amt Neuzelle/Gemeinde Neißemünde und dem polnischen Partner eine weitere
Bürgerin-formationsveranstaltung in der Gemeinde durchgeführt.
Darüber hinaus wird während der Bauphase
kontinuierlich zum baulichen Realisierungsstand des deutsch-polnischen
Brückenbauprojektes im Internet informiert.
Finanzielle Auswirkungen: ja
Nach Artikel 10, Abs. 2
i.V.m. Artikel 2 Pkt. 4 des dt.-poln. Abkommens
vom 21. November 2000 ist der Landkreis Oder-Spree neben der
planerischen Vorbereitung und baulichen Realisierung der Brücke auch für deren
Erhaltung (z.B. Tragwerkkonstruktion, Fahrbahnen, Widerlager, Pfeiler) sowie
für die Reinigung und Durchführung des Winterdienstes verantwortlich. Die
Erhaltung der, der Brücke zugehörigen Anlagen (z.B. Böschungen,
Uferbefestigungen, Zufahrten sowie Entwässerungs-,
Beleuchtungs- und Verkehrssicherungseinrichtungen) obliegt gemäß Artikel 11 Abs. 2 des o.g. Abkommens der
zuständigen Stelle, auf deren Hoheitsgebiet sie sich befinden.
Für die Erhaltung der Brücke sind
zusätzliche Aufwendungen im Haushalt erforderlich. Nach bisherigen Erfahrungen
sind nach Fertigstellung der Brücke durchschnittlich 5.000,00 €/ a für die
Wartung einzuplanen. Zukünftig können je nach festgestelltem Erhaltungszustand
weitere Aufwendungen für erforderliche Unterhaltungsarbeiten entstehen.
Investitionskosten
der Maßnahme 5.255.800 € |
|
Objektbezogene Zuwendung ILB 4.436.500 €
Anteil Polen 209.400 € |
Veranschlagung:
entsprechend dem Planentwurf 2013
im
Ergebnisplan/ Finanzplan bisher bereitgestellt: 581.300 € 2013 2.077.300 € 2014 1.743.500 € |
Produktsachkonto 54210.7852022030 54210.7852022030 54210.6811022030 54210.7852022030 54210.6811022030 54210.6818022030 |
1.887.000 €
1.932.400 €
250.800 € |
In der
Haushaltsplanung 2014 ist der Ansatz für die Investitionskosten um 853.700 €
und für die Zuwendungen um 617.100 € zu
erhöhen. Der Anteil Polen ist um 41.400 € zu verringern.
Darüber hinaus ist zu
berücksichtigen, dass die erste Mittelanforderung gemäß dem abgeschlossenen
Fördervertrag für den 26. September 2013 vorgesehen ist und demzufolge mit
Zuweisungen aufgrund einer Prüfdauer von mindestens drei Monaten erst in 2014
gerechnet werden kann.
Für die
fristgemäße Zuschlagserteilung zur Ausführung der Bauleistungen sowie zur
Beauftragung der Bauleitung und der örtlichen Bauüberwachung, der weiteren
statischen Überprüfung der Ausführungsunterlagen und von Ersatz- und
Ausgleichsmaßnahmen zur Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft besteht
in 2013 das Erfordernis, die vorhandene Verpflichtungsermächtigung für 2014 von
1.743.500 € um 671.343,37 € zu erhöhen.
Eine 85%ige Förderung erhält
der Landkreis auch für Personal- und Reisekosten, die als Aufwand im
Ergebnishaushalt verbucht werden. Mit der Haushaltsplanung 2014 erfolgt eine
Veranschlagung dieser Förderung als Ertrag im Ergebnishaushalt.
Nicht zuwendungsfähige
Kosten für die Pflege der Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen in Höhe von 27.000 €
für einen Zeitraum von 6 Jahren werden ebenfalls im Ergebnishaushalt
veranschlagt.
Stellungnahme der Kämmerei:
Punkt
1. Beschlussvorschlag
Für die Vorbereitung des Baus der Brücke wurden bis
zum 31.12.2012 finanzielle Mittel in Höhe von 581.300 € bereitgestellt. Des
Weiteren wurde vom Fachamt ein Finanzbedarf für
2013 in Höhe von 2.077.300 € und für 2014 in Höhe von 1.743.500 €
angemeldet und in den Haushaltsplan 2013 eingestellt.
Auf Grund der neu berechneten Investitionskosten
entsteht für 2014 ein Mehrbedarf in Höhe von 853.700 €, d.h. der Ansatz 2014 ist
mit der Haushaltsplanung 2014 um diesen Betrag zu erhöhen.
Weiterhin sind mit der Haushaltsplanung 2014
Korrekturen bei den Zuwendungen Dritter vorzunehmen. In den Haushaltsplan 2013
wurden insgesamt Zuwendungen in Höhe von 4.070.200 €, verteilt auf die Jahre
2013 und 2014, eingestellt. Diese erhöhen
sich gemäß Baubeschluss um 575.700 € auf 4.645.900 €. Da das Fachamt mit keinem
Eingang von Fördermitteln im Haushaltsjahr 2013 rechnet, sind die Zuwendungen
im Haushaltsplan 2014 neu zu veranschlagen.
Der Eigenanteil des Landkreises für die Maßnahme
beträgt somit 609.900 € und wird aus den
investiven Schlüsselzuweisungen gedeckt.
Der zusätzliche Unterhaltungsaufwand für die Brücke
und die Erstattung für Personal- und Reisekosten sind im Haushaltsplan 2014 zu
berücksichtigen.
Punkt
2. Beschlussvorschlag
Verpflichtungen zur Leistung von
Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren dürfen nur eingegangen werden,
wenn der Haushaltsplan dazu ermächtigt (§ 73 Abs. 1 BbgKVerf).
Der Haushaltsplan 2013 enthält für
den Bau der Brücke über die Neiße zwischen Coschen und Zytowan eine
Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.743.500 €. Zur Vergabe der
Bauleistungen im Haushaltsjahr 2013 ist eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe
von 2.414.900 € erforderlich, so dass sich ein überplanmäßiger Bedarf von
671.400 € ergibt. Gemäß § 5, Punkt. 3.2. der Haushaltssatzung 2013 bedarf diese
überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung der Zustimmung des Kreistages.
Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung wird aus der im Haushaltsplan
2013 enthaltenen und nicht benötigten Verpflichtungsermächtigung für den
Umbau/Sanierung Haus 4 Fürstenwalde (800.000 €) gedeckt.
Die Verpflichtungsermächtigung wird
2014 kassenwirksam, d.h. es sind entsprechende investive Auszahlungen in den
Haushaltsplan 2014 einzustellen.
gez. Wellmer
Amtsleiterin
Anlagen:
. Karte,
.
Ansicht der Brücke,
. Schreiben des Gemeinsamen Technischen
Sekretariats (GTS) vom 20. September 2013