Betreff
Baubeschluss zur Wiedererrichtung der Brücke über die Neiße zwischen Coschen (Landkreis Oder-Spree, Bundesrepublik Deutschland) und Zytowan (Landkreis Krosno Odrzanskie, Republik Polen)
Vorlage
015/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der baulichen Realisierung des Vorhabens Wiedererrichtung der Brücke über die Neiße zwischen Coschen und Zytowan zum Netzlückenschluss zwischen den Kreisstraßen K 6702 und 1154F.

2.   Der Kreistag erteilt der Verwaltung die Zustimmung, für die Vergabe von
      Bauleistungen im Haushaltsjahr 2013 überplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen
      in Höhe von 671.400 € einzugehen.

 

 

 

Sachdarstellung:

 

 

Der Kreistag des Landkreises Oder-Spree ermächtigte die Verwaltung mit Grundsatzbeschluss vom  27.Januar 2004 (Beschluss-Nr. 1/2/2004) zur planerischen Vorbereitung des Bauvorhabens - Wiedererrichtung der Brücke über die Neiße zwischen Coschen und Zytowan. Ziel ist es, durch die Schaffung einer leistungsfähigen regionalen Infrastruktur und die Optimierung der grenzüberschreitenden Logistik die infrastrukturellen Rahmenbedin-

gungen für die Entwicklung der deutsch-polnischen Grenzregionen der Landkreise Oder-Spree und Krosno Odrzanskie zu verbessern und dadurch den bislang bestehenden wirt-schaftlichen und touristischen Standortnachteil aufgrund des fehlenden Grenzüberganges auszugleichen.

Durch die wiederhergestellte Wegeverbindung soll eine Erleichterung der Begegnung und des Zusammenlebens unmittelbarer Nachbarn erreicht, als auch die regionalen Wirtschafts-kooperationen, insbesondere zwischen den Landkreisen Krosno Odrzanskie, Slubice und dem Landkreis Oder-Spree sowie eine gemeinsame Identitätsfindung gefördert werden.

 

Die geplante Brücke über die Neiße verbindet die beiden Kreisstraßen K 6702 (Baulast Landkreis Oder-Spree) und 1154F (Baulast Landkreis Krosno Odrzanskie) miteinander und stellt nach deren baulicher Realisierung den bislang einzigen Übergang an der ca. 42 km langen gemeinsamen Grenze her. Sowohl die Landesregierung (Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten), die Wojewodschaft Lubuskie als auch die deutsch-polnische Gemischte Kommission kommunaler Grenzbrücken stimmten der grenzüberschreitenden Verbindung als Straßenbrücke mit einer Begrenzung auf 7,5 t zu. Die Schaffung der regionalen Verbindung entspricht der grundsätzlichen Zielstellung des Landesentwicklungsplanes Berlin-Brandenburg (LEP B-B) der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung (GL).

 

Das Brückenbauvorhaben ist Bestandteil des „Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über den Bau und die Erhaltung von Grenzbrücken in der Bundesrepublik Deutschland im Zuge von öffentlichen Straßen außerhalb des Netzes von Bundesfernstraßen in der Republik Polen im Zuge von öffentlichen Straßen außerhalb des Netzes von Landesstraßen“ vom 21. November 2000, geändert mit der ersten Verordnung zum Abkommen vom 25. Mai 2012 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil II Nr. 18 S. 554)[ im Weiteren dt.-poln. Abkommen vom 21. November 2000 genannt].

 

Zur Sicherung der Finanzierung des deutsch-polnischen Infrastrukturvorhabens hat die Verwaltung des Landkreises Oder-Spree (Leadpartner) im Einvernehmen mit dem Landkreis Krosno Odrzanskie (Partner des LOS) im Rahmen des Operationelles Programms zur grenz-übergreifende Zusammenarbeit Polen (Wojewodschaft Lubuskie) - Brandenburg 2007 - 2013 am 08.Januar 2010 einen Förderantrag über das Gemeinsame Technische Sekretariat an die polnische Verwaltungsbehörde, das Ministerium für Regionale Entwicklung, Department für Territoriale Zusammenarbeit, gestellt. Die zuwendungsfähigen Projektkosten werden mit 85 % gefördert. Der Eigenanteil des Landkreises Oder-Spree beträgt 15 %. Bereits am 18.Janaur 2011 stellte der zuständige Gemeinsame Begleitausschuss die Förderwürdigkeit des Projektes fest.

 

Nach Artikel 4 Abs. 2 des dt.-poln. Abkommens vom 21. November 2000 und auf Grundlage des EU-Förderprogramms sind zwischen den Landkreisen Oder-Spree und Krosno Odrzans-kie Vereinbarungen zur Aufgabenverteilung, zur gemeinsamen Finanzierung, zum Grunder-werb, zur baulichen Durchführung und zur Erhaltung/Unterhaltung des Brückenbauwerkes abzuschließen. Die Vereinbarungen sind von beiden Partnern am 11. Juni 2013 unterzeichnet worden.

 

Nach öffentlicher Bekanntmachung der Vergabe der Planungsleistungen im Ausschreibungs-blatt Berlin-Brandenburg im Oktober 2011 entschieden sich die Verwaltungen der Landkreise Oder-Spree und Krosno Odrzanskie im Ergebnis der Auswertung aller fristgerecht eingegangenen Bewerbungen sowie der am 24.Januar 2012 in Anlehnung an die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF 2009) stattgefundenen Vergabegespräche mit drei Ingenieurbüros für das Büro Pöyry Deutschland GmbH aus Berlin und erteilte diesem am 30.März 2012 den Planungsauftrag.

 

Bereits am 21.August 2012 konnte das Ingenieurbüro die Entwurfsplanung dem Verwal-tungsgremium beider Gebietskörperschaften sowie Vertretern des Amtes Neuzelle, der Gemeinde Neißemünde und des Ortsteiles Coschen präsentieren. Im Ergebnis des intern und extern durchgeführten Beteiligungsverfahrens flossen die Bedenken und Anregungen zahlreicher Träger öffentlicher Belange nach deren Abwägung in die weitere Planung ein.

 

Die 101 m lange Brücke, eine zweifeldrige asymmetrische Verbundbrücke, deren Bauwerks-gestaltung primär durch die beiden Hauptträger und das Doppelbogensystem in Stahlbau-weise in Form einer „Neißewelle“ geprägt wird (das kleinere Bogenpaar überspannt auf deutscher Seite den Vorlandbereich der Neiße, das größere Bogenpaar überspannt das Neißeflussbett in Richtung Polen), ist vorrangig für die Verkehrsarten Pkw und LKW bis 7,5 t als auch für Radfahrer und Fußgänger konzipiert.

Einsatzfahrzeuge mit hoheitlichen Aufgaben (Feuerwehr, THW, Polizei, Rettungsdienst) können jedoch bei Unfällen und Katastrophensituationen sowie bei Rettungseinsätzen die Brücke passieren.

 

Konstruktive Lösung:

 

Der Brückenquerschnitt beträgt 13,50 m. Dieser ergibt sich aus folgenden Nutzungspara-metern:

kombinierter Rad- und Gehweg                     2,50 m

Haupt-, Bogen- und Verbindungsträger          1,50 m

Fahrbahn zwischen den Bogenträgern           6,50 m (2 x 3,25 m breiten Fahrstreifen)

Haupt-, Bogen- und Verbindungsträger          1,50 m

Gehweg                                                          1,50 m

 

Der auf der Südseite des Überbaus angeordnete kombinierte Rad- und Gehweg verbindet die bestehenden straßenbegleitenden Radwege der Kreisstraßen K 6702 und 1154F mitein-ander. Der aus Sicherheitsgründen angelegte Gehweg auf der Nordseite endet an den Bogenenden der Brücke.

 

Die Geschwindigkeit für den motorisierten Verkehr wird auf 50 km/h beschränkt. Damit kann auf die beidseitige Anordnung von Schutzplanken und somit auf eine weitere Verbreiterung des Überbaus verzichtet werden. Im Bereich der Anrampungen ist auf der deutschen Seite eine einseitige Einengung der Gesamtfahrbahnbreite auf 4,75 m und auf der polnischen Seite die Anlage einer Mittelinsel vorgesehen. Diese Elemente unterstützen die Einhaltung der angeordneten Fahrgeschwindigkeit mit baulichen Mitteln.

 

Der Zulassungsbescheid der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Oder-Spree zur Errichtung und zum Betrieb der Brücke liegt seit Dezember 2012 vor. Zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft sind u.a. die Anlage eines Laichgewässers für Moor-frösche, die Herstellung von Flachwasserbereichen für die Erdkröte, der Einbau von Que-rungshilfen für Amphibien, die Errichtung eines Zauneidechsenhabitats, die Herrichtung einer Feuchtwiese, die Anlage einer Streuobstwiese und die Pflanzung von straßenbegleitenden Bäumen sowie einer Hecke beauflagt. Diese Maßnahmen werden vollständig in den Jahren 2013/ 2014 realisiert.

Die polnische Umweltgenehmigung vom 09. Januar 2013 liegt ebenfalls vor.

 

Auf der Grundlage der mit dem Landkreis Krosno Odrzanskie, dem Amt Neuzelle, der Gemeinde Neißemünde sowie weiteren deutschen und polnischen Trägern öffentlicher Belange abgestimmten umfassenden dt./pl. Projektdokumentation wurde durch den Landrat des Landkreises Krosno Odrzańskie am 21.März 2013 die polnische Genehmigung für den Bau der grenzüberschreitenden Brücke erteilt. Damit liegen alle Voraussetzungen vor, den Fördervertrag mit der polnischen Verwaltungsbehörde, dem Ministerium für Regionale Entwicklung, Department für Territoriale Zusammenarbeit, abzuschließen. Die öffentliche Unterzeichnung des Vertrages erfolgte am 27. Juni 2013.

 

Die geprüften Ausführungsunterlagen/Projektdokumentation zur baulichen Realisierung der Grenzbrücke liegen dem Fachamt vor, so dass nunmehr die öffentliche Ausschreibung der Bauleistungen erfolgen kann.

Der Bauausführungszeitraum ist von September 2013 bis August 2014 konzipiert.

 

Die Kreisverwaltung des Landkreises Oder-Spree hat am 19. August 2013 gemein-

sam mit dem Amt Neuzelle/Gemeinde Neißemünde und dem polnischen Partner eine weitere Bürgerin-formationsveranstaltung in der Gemeinde durchgeführt.

Darüber hinaus wird während der Bauphase kontinuierlich zum baulichen Realisierungsstand des deutsch-polnischen Brückenbauprojektes im Internet informiert.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen: ja

 

Nach Artikel 10, Abs. 2 i.V.m. Artikel 2 Pkt. 4 des dt.-poln. Abkommens vom 21. November 2000 ist der Landkreis Oder-Spree neben der planerischen Vorbereitung und baulichen Realisierung der Brücke auch für deren Erhaltung (z.B. Tragwerkkonstruktion, Fahrbahnen, Widerlager, Pfeiler) sowie für die Reinigung und Durchführung des Winterdienstes verantwortlich. Die Erhaltung der, der Brücke zugehörigen Anlagen (z.B. Böschungen, Uferbefestigungen, Zufahrten sowie Entwässerungs-, Beleuchtungs- und Verkehrssicherungseinrichtungen) obliegt gemäß Artikel 11 Abs. 2 des o.g. Abkommens der zuständigen Stelle, auf deren Hoheitsgebiet sie sich befinden.

 

Für die Erhaltung der Brücke sind zusätzliche Aufwendungen im Haushalt erforderlich. Nach bisherigen Erfahrungen sind nach Fertigstellung der Brücke durchschnittlich 5.000,00 €/ a für die Wartung einzuplanen. Zukünftig können je nach festgestelltem Erhaltungszustand weitere Aufwendungen für erforderliche Unterhaltungsarbeiten entstehen.      

 

      

Investitionskosten der Maßnahme

 

                                 5.255.800 €              

  

 

 

Objektbezogene Zuwendung

 

ILB                                  4.436.500 €  

Anteil Polen                       209.400 €                            

 

 

Veranschlagung:

entsprechend dem Planentwurf 2013

 

 

im Ergebnisplan/ Finanzplan

 

bisher

bereitgestellt:                 581.300 €

                                   

2013                          2.077.300 

 

 

2014                          1.743.500 €                                  

                         

 

 

                             

 

Produktsachkonto

 

 

54210.7852022030

 

54210.7852022030

54210.6811022030

 

54210.7852022030

54210.6811022030

54210.6818022030

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                        1.887.000 €

 

                                       

                                         1.932.400 €

                                            250.800 €

 

         

                                    

 

In der Haushaltsplanung 2014 ist der Ansatz für die Investitionskosten um 853.700 € und für die Zuwendungen um  617.100 € zu erhöhen. Der Anteil Polen ist um 41.400 € zu verringern.

 

Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die erste Mittelanforderung gemäß dem abgeschlossenen Fördervertrag für den 26. September 2013 vorgesehen ist und demzufolge mit Zuweisungen aufgrund einer Prüfdauer von mindestens drei Monaten erst in 2014 gerechnet werden kann.

 

 

Für die fristgemäße Zuschlagserteilung zur Ausführung der Bauleistungen sowie zur Beauftragung der Bauleitung und der örtlichen Bauüberwachung, der weiteren statischen Überprüfung der Ausführungsunterlagen und von Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen zur Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft besteht in 2013 das Erfordernis, die vorhandene Verpflichtungsermächtigung für 2014 von 1.743.500 € um 671.343,37 € zu erhöhen.

 

Eine 85%ige Förderung erhält der Landkreis auch für Personal- und Reisekosten, die als Aufwand im Ergebnishaushalt verbucht werden. Mit der Haushaltsplanung 2014 erfolgt eine Veranschlagung dieser Förderung als Ertrag im Ergebnishaushalt.

 

Nicht zuwendungsfähige Kosten für die Pflege der Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen in Höhe von 27.000 € für einen Zeitraum von 6 Jahren werden ebenfalls im Ergebnishaushalt veranschlagt.   

 

Stellungnahme der Kämmerei:

 

Punkt 1. Beschlussvorschlag

Für die Vorbereitung des Baus der Brücke wurden bis zum 31.12.2012 finanzielle Mittel in Höhe von 581.300 € bereitgestellt. Des Weiteren wurde vom Fachamt ein Finanzbedarf für  2013 in Höhe von 2.077.300 € und für 2014 in Höhe von 1.743.500 € angemeldet und in den Haushaltsplan 2013 eingestellt.

Auf Grund der neu berechneten Investitionskosten entsteht für 2014 ein Mehrbedarf in Höhe von 853.700 €, d.h. der Ansatz 2014 ist mit der Haushaltsplanung 2014 um diesen Betrag zu erhöhen.

Weiterhin sind mit der Haushaltsplanung 2014 Korrekturen bei den Zuwendungen Dritter vorzunehmen. In den Haushaltsplan 2013 wurden insgesamt Zuwendungen in Höhe von 4.070.200 €, verteilt auf die Jahre 2013 und 2014, eingestellt. Diese erhöhen sich gemäß Baubeschluss um 575.700 € auf 4.645.900 €. Da das Fachamt mit keinem Eingang von Fördermitteln im Haushaltsjahr 2013 rechnet, sind die Zuwendungen im Haushaltsplan 2014 neu zu veranschlagen.

Der Eigenanteil des Landkreises für die Maßnahme beträgt somit 609.900 € und wird aus den investiven Schlüsselzuweisungen gedeckt.

 

Der zusätzliche Unterhaltungsaufwand für die Brücke und die Erstattung für Personal- und Reisekosten sind im Haushaltsplan 2014 zu berücksichtigen.

 

Punkt 2. Beschlussvorschlag

Verpflichtungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren dürfen nur eingegangen werden, wenn der Haushaltsplan dazu ermächtigt (§ 73 Abs. 1 BbgKVerf).

Der Haushaltsplan 2013 enthält für den Bau der Brücke über die Neiße zwischen Coschen und Zytowan eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.743.500 €. Zur Vergabe der Bauleistungen im Haushaltsjahr 2013 ist eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 2.414.900 € erforderlich, so dass sich ein überplanmäßiger Bedarf von 671.400 € ergibt. Gemäß § 5, Punkt. 3.2. der Haushaltssatzung 2013 bedarf diese überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung der Zustimmung des Kreistages.
Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung wird aus der im Haushaltsplan 2013 enthaltenen und nicht benötigten Verpflichtungsermächtigung für den Umbau/Sanierung Haus 4 Fürstenwalde (800.000 €) gedeckt.

Die Verpflichtungsermächtigung wird 2014 kassenwirksam, d.h. es sind entsprechende investive Auszahlungen in den Haushaltsplan 2014 einzustellen.

 

 

 

 

gez. Wellmer

Amtsleiterin

 

 

 

 

 

Anlagen:

. Karte,

. Ansicht der Brücke,

. Schreiben des Gemeinsamen Technischen

  Sekretariats (GTS) vom 20. September 2013