Betreff
Satzung des Landkreises Oder-Spree über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgungsanlagen - Benutzungsgebührensatzung -
Vorlage
037/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag des Landkreises Oder-Spree beschließt die 1. Änderungssatzung der Satzung des Landkreises Oder-Spree über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Entsorgungs-anlagen – Benutzungsgebührensatzung – vom 27.11.2013 (Anlage 1).

 

 

 

 

Sachdarstellung:

 

Mit dem vorliegenden Entwurf der 1. Änderungssatzung zur Benutzungsgebührensatzung (BGS) des Landkreises Oder-Spree wird die BGS vom 28.11.2012 geändert bzw. aktualisiert.

 

In der Gegenüberstellung der alten zur neuen Fassung der BGS sind die Änderungen gekennzeichnet (Anlage 2). Bei den Anlagen A und B beachten Sie bitte das angegebene Datum.

 

§ 3 Gebührensätze

 

Die Änderungen ergeben sich aus der Gebührenkalkulation, die in der BV 36/2013 Anlage 3 enthalten sind.

 

Die Gebührensätze erhöhen sich geringfügig im § 3 Absätze 2 c, 3 a, b, c und im Absatz 5. Grund dafür sind die Ausschreibungsergebnisse für die neuen Vertragsgestaltungen mit beauftragten Dritten ab 2014.

 

Anlage A

 

Grundlage für die Annahmegebühren in den Abfallumladestationen bilden die Entgelte des ZAB für die Restabfallbehandlungsanlage (RABA), die für 2014 und 2015 gleich bleiben. Hinzu kommen die Aufwendungen des KWU-Entsorgung für die Transporte zur RABA, die ab 2014 ausschließlich durch das KWU-Entsorgung in Eigenregie erfolgen, da der bestehende Vertrag zum 31.12.2013 ausläuft und die Transportkosten für Fremdleistungen über den kalkulierten eigenen Kosten liegen. Die Transportkosten steigen auch hier nur geringfügig von 16,60 €/t auf 17,00 €/t und liegen noch unter der Inflationsrate. Die Erhöhungen sind allgemeinen Kostensteigerungen geschuldet. 

 

Anlage B

 

Die erhöhten Gebührensätze für die Annahme von Schadstoffen aus Gewerben ergeben sich aus dem Ausschreibungsergebnis. Die Leistungen für die Entsorgung der gefährlichen Abfälle wurden im offenen Verfahren (EU-weit) an die Fa. ALBA Berlin ab 2014 vergeben.

 

Die Änderungssatzung tritt zum 01.01.2014 in Kraft.

 

 

Finanzielle Auswirkungen: kostendeckende Gebührenkalkulation

 

 

 

kostendeckende Gebührenkalkulation

 

Anlagen:

 

  1. Änderung der Benutzungsgebührensatzung

BGS alte neue Fassung

Anlage A 2013

Anlage A 2014

Anlage B 2013

Anlage B 2014