Betreff
öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit kreisangehörigen Schulträgern weiterführender Schulen
Vorlage
038/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Landrat wird beauftragt, die vorliegende öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Schulkostenpauschale (siehe Anlage) mit den kreisangehörigen Schulträgern weiterführender Schulen abzuschließen.

Sachdarstellung:

Die vorliegende öffentlich-rechtliche Vereinbarung löst die im Jahr 1998 geschlossene Vereinbarung ab. Neben der Erhöhung der Schulkostenpauschale erfolgten Modifizierungen, die die Zahlungsmodalitäten und die Geltungsdauer betreffen. Das Einverständnis der Schulträger: Amt Scharmützelsee, Amt Schlaubetal (Stadt Müllrose), Stadt Storkow, Stadt Erkner und Stadt Fürstenwalde liegt vor. Der Mehrbedarf für den Landkreis beläuft sich jährlich in Abhängigkeit von der Schülerzahl auf ca. 300 TEuro.

Stellungnahme der Kämmerei:

Im Haushaltsplan 2013 ist ein Betrag in Höhe von 490 T€ für die Zahlung von Schulkosten-pauschalen an die Städte Fürstenwalde, Erkner und Storkow sowie die Ämter Schlaubetal und Scharmützelsee entsprechend den alten Vereinbarungen veranschlagt.

Die Zahlung der erhöhten Schulkostenpauschalen wird erstmalig im Haushaltsjahr 2014 wirksam. Der Mehrbedarf in der Ergebnis- sowie in der Finanzrechnung ist im Haushaltsplanentwurf 2014 zu veranschlagen.

 

Durch die Änderung des Zahlungsmodus wird es einmalig im Jahr 2014 zu einem Mehrbedarf kommen (Zahlung 2014 für 1 Jahr und 7 Monate - ca. 286 T€). Damit beträgt der 2014 zu veranschlagende Mehrbedarf gegenüber dem Haushaltsjahr 2013  586 T€.

 

Da die Schulkostenpauschale im Juli 2014 rückwirkend für das Haushaltsjahr 2013 ausgezahlt wird, ist im Haushaltsjahr 2013 eine Rückstellung zu bilden. Die Zuführung zur Rückstellung für Schulkostenpauschalen ist im Haushaltsplan 2013 ebenfalls in Höhe von 490 T€ veranschlagt. Diese Rückstellung muss für den Zeitraum August - Dezember 2013 höher gebildet werden als im Planansatz ausgewiesen ist. Der Mehrbedarf beträgt für diese 5 Monate ca. 125 T€. Er ist über den Deckungsring bzw. überplanmäßig durch Einsparungen im Ergebnishaushalt zu decken.

 

Durch die Auflösung der gebildeten Rückstellungen im Haushaltsjahr 2014 wird der anteilige Mehrbedarf in der Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2013 gedeckt

 

Ab 2014 und Folgejahre ist eine Rückstellung je nach Schuljahresbeginn nur noch für ca. 5 bzw. 4 Monate zu bilden.

 

Mehrbedarf im Haushaltsjahr 2013:       125 T€ für Zuführung zu Rückstellungen

Mehrbedarf im Haushaltsjahr 2014:       461 T€ für Zahlung Schulkostenbeiträge zusätzlich

                                                                 für 7 Monate 2014 einschließlich Erhöhung der

                                                                Kostenpauschale; geringere Zuführungen zu Rück-

                                                                stellungen

 

Anlagen:

Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit den kreisangehörigen Schulträgern weiterführender Schulen