Beschlussvorschlag:
Der
Landrat wird beauftragt, die vorliegende öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur
Schulkostenpauschale (siehe Anlage) mit den kreisangehörigen Schulträgern
weiterführender Schulen abzuschließen.
Sachdarstellung:
Die
vorliegende öffentlich-rechtliche Vereinbarung löst die im Jahr 1998
geschlossene Vereinbarung ab. Neben der Erhöhung der Schulkostenpauschale
erfolgten Modifizierungen, die die Zahlungsmodalitäten und die Geltungsdauer
betreffen. Das Einverständnis der Schulträger: Amt Scharmützelsee, Amt
Schlaubetal (Stadt Müllrose), Stadt Storkow, Stadt Erkner und Stadt
Fürstenwalde liegt vor. Der Mehrbedarf für den Landkreis beläuft sich jährlich
in Abhängigkeit von der Schülerzahl auf ca. 300 TEuro.
Stellungnahme der Kämmerei:
Im Haushaltsplan 2013 ist ein Betrag in Höhe von 490
T€ für die Zahlung von Schulkosten-pauschalen an die Städte Fürstenwalde,
Erkner und Storkow sowie die Ämter Schlaubetal und Scharmützelsee entsprechend
den alten Vereinbarungen veranschlagt.
Die Zahlung der erhöhten Schulkostenpauschalen wird
erstmalig im Haushaltsjahr 2014 wirksam. Der Mehrbedarf in der Ergebnis- sowie
in der Finanzrechnung ist im Haushaltsplanentwurf 2014 zu veranschlagen.
Durch die Änderung des Zahlungsmodus wird es einmalig
im Jahr 2014 zu einem Mehrbedarf kommen (Zahlung 2014 für 1 Jahr und 7 Monate -
ca. 286 T€). Damit beträgt der 2014 zu veranschlagende Mehrbedarf gegenüber dem
Haushaltsjahr 2013 586 T€.
Da die Schulkostenpauschale im Juli 2014 rückwirkend
für das Haushaltsjahr 2013 ausgezahlt wird, ist im Haushaltsjahr 2013 eine
Rückstellung zu bilden. Die Zuführung zur Rückstellung für
Schulkostenpauschalen ist im Haushaltsplan 2013 ebenfalls in Höhe von 490 T€
veranschlagt. Diese Rückstellung muss für den Zeitraum August - Dezember 2013
höher gebildet werden als im Planansatz ausgewiesen ist. Der Mehrbedarf beträgt
für diese 5 Monate ca. 125 T€. Er ist über den Deckungsring bzw. überplanmäßig
durch Einsparungen im Ergebnishaushalt zu decken.
Durch die Auflösung der gebildeten Rückstellungen im
Haushaltsjahr 2014 wird der anteilige Mehrbedarf in der Ergebnisrechnung für
das Haushaltsjahr 2013 gedeckt
Ab 2014 und Folgejahre ist eine Rückstellung je nach
Schuljahresbeginn nur noch für ca. 5 bzw. 4 Monate zu bilden.
Mehrbedarf im Haushaltsjahr 2013: 125 T€ für Zuführung zu Rückstellungen
Mehrbedarf im Haushaltsjahr 2014: 461 T€ für Zahlung Schulkostenbeiträge
zusätzlich
für 7 Monate 2014 einschließlich Erhöhung der
Kostenpauschale;
geringere Zuführungen zu Rück-
stellungen
Anlagen:
Entwurf der öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung mit den kreisangehörigen Schulträgern weiterführender Schulen