Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt,
die Zügigkeit am beruflichen Gymnasium des Oberstufenzentrums Oder-Spree
Standort Fürstenwalde auf 4-5 Züge pro Jahrgangsstufe festzulegen.
Sachdarstellung:
Der Landkreis ist Träger
des Oberstufenzentrums Oder-Spree. Das berufliche Gymnasium ist ein
Bildungsgang der Einrichtung, der von Schülerinnen und Schülern mit den
entsprechenden Leistungsvoraussetzungen nach Abschluss der 10. Jahrgangsstufe
besucht werden kann. Der Bildungsgang umfasst jeweils 3 Schuljahre und
schließt, entsprechende Leistungsergebnisse vorausgesetzt, mit dem Erwerb der
allgemeinen Hochschulreife (Abitur) ab.
Gemäß § 99 Abs. 2 des
Brandenburgischen Schulgesetzes beschließt der Schulträger über die Errichtung,
Änderung und Auflösung einer Schule. Die Veränderung der Zügigkeit ist als
Änderung der Schule zu verstehen.
Das berufliche Gymnasium
ist gegenwärtig 2-3 zügig genehmigt (siehe Schulentwicklungsplan 2012-2017 S.
138). Die Anmeldezahlen sind seit dem Schuljahr 2009/2010 kontinuierlich
angestiegen und haben im letzten Schuljahr in der Jahrgangsstufe 11 bereits zu
einer 4‑Zügigkeit geführt. Im laufenden Schuljahr 2013/2014 konnte in der
Jahrgangsstufe 11 eine 5‑Zügigkeit erreicht werden. Auch für die kommenden
Schuljahre ist diese Entwicklung zu erwarten. Viele Schülerinnen und Schüler
wählen diesen Bildungsgang, um bis zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife
ein Jahr länger Zeit zu haben als an den regulären Gymnasien.
Die entsprechenden
Kapazitäten sind in den Schulgebäuden vorhanden. Die Festlegung der Zügigkeit
durch den Schulträger muss vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport als
oberster Schulbehörde genehmigt werden. Die Beteiligung der Mitwirkungsgremien
(Schulkonferenz, Kreisschulbeirat) ist entsprechend gegeben.
Finanzielle Auswirkungen:
nein