Betreff
Veränderung der Zügigkeit am beruflichen Gymnasium des Oberstufenzentrums Oder-Spree Standort Fürstenwalde
Vorlage
003/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt, die Zügigkeit am beruflichen Gymnasium des Oberstufenzentrums Oder-Spree Standort Fürstenwalde auf 4-5 Züge pro Jahrgangsstufe festzulegen.

Sachdarstellung:

Der Landkreis ist Träger des Oberstufenzentrums Oder-Spree. Das berufliche Gymnasium ist ein Bildungsgang der Einrichtung, der von Schülerinnen und Schülern mit den entsprechenden Leistungsvoraussetzungen nach Abschluss der 10. Jahrgangsstufe besucht werden kann. Der Bildungsgang umfasst jeweils 3 Schuljahre und schließt, entsprechende Leistungsergebnisse vorausgesetzt, mit dem Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) ab.

 

Gemäß § 99 Abs. 2 des Brandenburgischen Schulgesetzes beschließt der Schulträger über die Errichtung, Änderung und Auflösung einer Schule. Die Veränderung der Zügigkeit ist als Änderung der Schule zu verstehen.

 

Das berufliche Gymnasium ist gegenwärtig 2-3 zügig genehmigt (siehe Schulentwicklungsplan 2012-2017 S. 138). Die Anmeldezahlen sind seit dem Schuljahr 2009/2010 kontinuierlich angestiegen und haben im letzten Schuljahr in der Jahrgangsstufe 11 bereits zu einer 4‑Zügigkeit geführt. Im laufenden Schuljahr 2013/2014 konnte in der Jahrgangsstufe 11 eine 5‑Zügigkeit erreicht werden. Auch für die kommenden Schuljahre ist diese Entwicklung zu erwarten. Viele Schülerinnen und Schüler wählen diesen Bildungsgang, um bis zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife ein Jahr länger Zeit zu haben als an den regulären Gymnasien.

 

Die entsprechenden Kapazitäten sind in den Schulgebäuden vorhanden. Die Festlegung der Zügigkeit durch den Schulträger muss vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport als oberster Schulbehörde genehmigt werden. Die Beteiligung der Mitwirkungsgremien (Schulkonferenz, Kreisschulbeirat) ist entsprechend gegeben.

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein