Betreff
Anpassung der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Heidesee (Landkreis Dahme-Spreewald) und der Stadt Storkow (Mark) (Landkreis Oder-Spree) an den Straßenverlauf der Kreisstraße K 6746 (10)
Vorlage
010/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag Oder-Spree stimmt dem Gebietsänderungsvertrag zwischen der Gemeinde Heidesee, Lindenstraße 14 b, 15754 Heidesee und der Stadt Storkow (Mark),

Rudolf-Breitscheid-Straße 74, 15859 Storkow (Mark) zur Änderung der Gemeindegrenze zu.

 

 

Sachdarstellung:

Die Verbindungsstraße vom Abzweig der B 246 über Selchow nach Schwerin ist im Straßen-verzeichnis des Landkreises Oder-Spree (LOS) unter der Bezeichnung K 6746 (10) aufgeführt.

 

Erst mit Einführung des Geoinformationssystems (GIS) war es der Straßenbaubehörde des LOS möglich, die örtliche Lage der einzelnen Straßengrundstücke ihrer Kreisstraßen konk-ret zu bestimmen. Bezogen auf die Kreisstraße K 6746 (10) ist festzustellen, dass die Kreis-straße in einem Teilbereich (ca. 72 m²) das Territorium des Landkreises Oder-Spree verlässt und im Landkreis Dahme-Spreewald, Gemeinde Heidesee, verläuft, um anschlie-ßend den Straßenverlauf auf dem Territorium des Landkreises Oder-Spree fortzusetzen (siehe Anlage 1).

 

Der Landkreis Oder-Spree hat somit in Unkenntnis der tatsächlichen Liegenschaftsverhält-nisse die Aufgaben der Straßenbaulast für den auf dem Territorium des Landkreises Dahme-Spreewald gelegenen Straßenteil der K 6746 (10) mit ausgeübt (Auftragsverwaltung ohne Auftrag). Straßenrechtlich endet die Verantwortung des Landkreises Oder-Spree als Träger der Straßenbaulast der Kreisstraße beim Verlassen des Territoriums des Landkreises Oder-Spree. Mit der Anpassung der betroffenen Gemeindegrenzen an den Straßenverlauf der K 6746 (10) werden die Rechtsverhältnisse der Straßenbaulast eindeutig geregelt.

 

Die Gründe des öffentlichen Wohls, die eine Gebietsänderung rechtfertigen, sind insbeson-dere in der Klärung der Straßenbaulast und der damit verbundenen Aufgabenerledigung als Sonderordnungsbehörde, der eigenständigen Liegenschaftsverwaltung des Straßengrund-stücks, der Sicherung einer effizienten Straßenverwaltung und -unterhaltung zu sehen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Storkow (Mark) und die Gemeindevertretung der Gemeinde Heidesee stimmten am 1. Juni 2011 bzw. am 13. September 2011 einer Ge-bietsänderung per Grundsatzbeschluss (Beschluss-Nr.530/2011 bzw. 056/2011) zu, woraufhin der Landkreis Oder-Spree eine Teilungsmessung für das in Rede stehende Straßengrund-stück der K 6746 (10) aus dem Flurstück 358, Flur 1, Gemarkung Streganz in Auftrag gege-ben hat. Aus der Teilungsmessung und der Fortschreibung des Liegenschaftskatasters ist das Flurstück 383, Flur 1 der Gemarkung Streganz mit einer Grundstücksgröße von 72 m² hervorgegangen.

 

Der Gebietsänderungsvertrag zwischen der Gemeinde Heidesee und der Stadt Storkow (Mark) zur Änderung der Gemeindegrenze (Anlage 2) wurde von der Gemeindevertretung der Gemeinde Heidesee in der Sitzung der Gemeindevertretung am 10. Dezember 2013 und von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Storkow (Mark) am 29. Oktober 2013 mehrheitlich beschlossen (Beschluss-Nr. 068/2013 bzw. 859/2013).

 

Die Grenzänderung kreisangehöriger Gemeinden, die das Gebiet mehrerer Landkreise be-treffen, bedürfen nach § 124 Abs. 3 BbgKVerf der Zustimmung der von der Änderung be-troffenen Kreistage (hier Landkreis Dahme-Spreewald und Landkreis Oder-Spree).

 

Der Kreistag des Landkreises Dahme-Spreewald wird den Gebietsänderungsvertrag zwi-schen der Gemeinde Heidesee, Lindenstraße 14b, 15754 Heidesee und der Stadt Storkow (Mark), Rudolf-Breitscheid-Straße 74, 15859 Storkow (Mark) planmäßig in seiner Sitzung am 30. April 2014 behandeln.

 

Der Gebietsänderungsvertrag bedarf des Weiteren der Genehmigung durch das Ministerium des Innern des Landes Brandenburg. Der vorgenannte Vertrag und seine Genehmigung sind nach den für die Einführung von Satzungen geltenden Vorschriften öffentlich bekannt zu ma-chen. Er wird am Tage nach seiner öffentlichen Bekanntmachung und der öffentlichen Be-kanntmachung der Genehmigung in den vertragsschließenden Gemeinden wirksam.

 

 

Finanzielle Auswirkungen: nein

 

Nach § 9a Abs. 1 Satz 2 Brandenburgisches Straßengesetz ist der jeweilige Landkreis Träger der Straßenbaulast der auf seinem Territorium gelegenen Kreisstraßen. Mit der Anpassung der betroffenen Gemeindegrenze, welche gleichzeitig die Kreisgrenze zwischen den Landkreisen Dahme-Spreewald und Oder-Spree bildet, an den Straßenverlauf der K 6746 (10) liegt deren Straßenbaulast nunmehr allein beim Landkreis Oder-Spree.

 

Die Kosten für die Verwaltung und Unterhaltung der Kreisstraße K 6746 (10) wurden bisher durch den Landkreis Oder-Spree getragen. Insofern treten durch die Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Heidesee und der Stadt Storkow (Mark) keine finanziellen Auswirkungen auf.

 

 

 

 

Stellungnahme der Kämmerei:

 

Aus Sicht der Kämmerei ergeben sich durch die Anpassung der Kreisgrenze an den Straßenverlauf der K6746-10 und dem damit verbundenen Übergang der alleinigen Baulast auf den LOS keine zusätzlichen finanziellen Belastungen für den Kreishaushalt, da die Kosten der Verwaltung und Unterhaltung der Straße bereits in der Vergangenheit allein vom LOS getragen wurden.

 

 

 

 

gez. Wellmer

Amtsleiterin

 

Anlagen:

 

Anlagen:

Anlage 1, Seite 1         Lageplan mit Darstellung des Bereiches der Gebietsänderung

Anlage 1, Seite 2         Auszug aus dem Luftbild mit Darstellung des Verlaufs der K 6746

Anlage 2,                     Gebietsänderungsvertrag zwischen der Gemeinde Heidesee

und der Stadt Storkow (Mark)