Beschlussvorschlag:
Der Kreistag Oder-Spree
stimmt dem Gebietsänderungsvertrag zwischen der Gemeinde Heidesee, Lindenstraße
14 b, 15754 Heidesee und der Stadt Storkow (Mark),
Rudolf-Breitscheid-Straße
74, 15859 Storkow (Mark) zur Änderung der Gemeindegrenze zu.
Sachdarstellung:
Die
Verbindungsstraße vom Abzweig der B 246 über Selchow nach Schwerin ist im
Straßen-verzeichnis des Landkreises Oder-Spree (LOS) unter der Bezeichnung K
6746 (10) aufgeführt.
Erst
mit Einführung des Geoinformationssystems (GIS) war es der Straßenbaubehörde
des LOS möglich, die örtliche Lage der einzelnen Straßengrundstücke ihrer
Kreisstraßen konk-ret zu bestimmen. Bezogen auf die Kreisstraße K 6746 (10) ist
festzustellen, dass die Kreis-straße in einem Teilbereich (ca. 72 m²) das
Territorium des Landkreises Oder-Spree verlässt und im Landkreis Dahme-Spreewald,
Gemeinde Heidesee, verläuft, um anschlie-ßend den Straßenverlauf auf dem
Territorium des Landkreises Oder-Spree fortzusetzen (siehe Anlage 1).
Der
Landkreis Oder-Spree hat somit in Unkenntnis der tatsächlichen
Liegenschaftsverhält-nisse die Aufgaben der Straßenbaulast für den auf dem
Territorium des Landkreises Dahme-Spreewald gelegenen Straßenteil der K 6746
(10) mit ausgeübt (Auftragsverwaltung ohne Auftrag). Straßenrechtlich endet die
Verantwortung des Landkreises Oder-Spree als Träger der Straßenbaulast der
Kreisstraße beim Verlassen des Territoriums des Landkreises Oder-Spree. Mit der
Anpassung der betroffenen Gemeindegrenzen an den Straßenverlauf der K 6746 (10)
werden die Rechtsverhältnisse der Straßenbaulast eindeutig geregelt.
Die
Gründe des öffentlichen Wohls, die eine Gebietsänderung rechtfertigen, sind
insbeson-dere in der Klärung der Straßenbaulast und der damit verbundenen
Aufgabenerledigung als Sonderordnungsbehörde, der eigenständigen
Liegenschaftsverwaltung des Straßengrund-stücks, der Sicherung einer
effizienten Straßenverwaltung und -unterhaltung zu sehen.
Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Storkow (Mark) und die Gemeindevertretung
der Gemeinde Heidesee stimmten am 1. Juni 2011 bzw. am 13. September 2011 einer
Ge-bietsänderung per Grundsatzbeschluss (Beschluss-Nr.530/2011 bzw. 056/2011)
zu, woraufhin der Landkreis Oder-Spree eine Teilungsmessung für das in Rede
stehende Straßengrund-stück der K 6746 (10) aus dem Flurstück 358, Flur 1,
Gemarkung Streganz in Auftrag gege-ben hat. Aus der Teilungsmessung und der
Fortschreibung des Liegenschaftskatasters ist das Flurstück 383, Flur 1 der
Gemarkung Streganz mit einer Grundstücksgröße von 72 m² hervorgegangen.
Der
Gebietsänderungsvertrag zwischen der Gemeinde Heidesee und der Stadt Storkow
(Mark) zur Änderung der Gemeindegrenze (Anlage 2) wurde von der
Gemeindevertretung der Gemeinde Heidesee in der Sitzung der Gemeindevertretung
am 10. Dezember 2013 und von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Storkow
(Mark) am 29. Oktober 2013 mehrheitlich beschlossen (Beschluss-Nr. 068/2013
bzw. 859/2013).
Die
Grenzänderung kreisangehöriger Gemeinden, die das Gebiet mehrerer Landkreise
be-treffen, bedürfen nach § 124 Abs. 3 BbgKVerf der Zustimmung der von der
Änderung be-troffenen Kreistage (hier Landkreis Dahme-Spreewald und Landkreis
Oder-Spree).
Der
Kreistag des Landkreises Dahme-Spreewald wird den Gebietsänderungsvertrag
zwi-schen der Gemeinde Heidesee, Lindenstraße 14b, 15754 Heidesee und der Stadt
Storkow (Mark), Rudolf-Breitscheid-Straße 74, 15859 Storkow (Mark) planmäßig in
seiner Sitzung am 30. April 2014 behandeln.
Der
Gebietsänderungsvertrag bedarf des Weiteren der Genehmigung durch das
Ministerium des Innern des Landes Brandenburg. Der vorgenannte Vertrag und
seine Genehmigung sind nach den für die Einführung von Satzungen geltenden
Vorschriften öffentlich bekannt zu ma-chen. Er wird am Tage nach seiner
öffentlichen Bekanntmachung und der öffentlichen Be-kanntmachung der
Genehmigung in den vertragsschließenden Gemeinden wirksam.
Finanzielle Auswirkungen: nein
Nach § 9a Abs. 1 Satz 2 Brandenburgisches
Straßengesetz ist der jeweilige Landkreis Träger der Straßenbaulast der auf
seinem Territorium gelegenen Kreisstraßen. Mit der Anpassung der betroffenen Gemeindegrenze, welche gleichzeitig
die Kreisgrenze zwischen den Landkreisen Dahme-Spreewald und Oder-Spree bildet,
an den Straßenverlauf der K 6746 (10) liegt deren Straßenbaulast nunmehr allein
beim Landkreis Oder-Spree.
Die Kosten für die Verwaltung und Unterhaltung der
Kreisstraße K 6746 (10) wurden bisher durch den Landkreis Oder-Spree getragen.
Insofern treten durch die Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde
Heidesee und der Stadt Storkow (Mark) keine finanziellen Auswirkungen auf.
Stellungnahme der Kämmerei:
Aus Sicht der Kämmerei
ergeben sich durch die Anpassung der Kreisgrenze an den Straßenverlauf der
K6746-10 und dem damit verbundenen Übergang der alleinigen Baulast auf den LOS
keine zusätzlichen finanziellen Belastungen für den Kreishaushalt, da die
Kosten der Verwaltung und Unterhaltung der Straße bereits in der Vergangenheit
allein vom LOS getragen wurden.
gez. Wellmer
Amtsleiterin
Anlagen:
Anlagen:
Anlage 1, Seite 1 Lageplan mit Darstellung des Bereiches
der Gebietsänderung
Anlage 1, Seite 2 Auszug aus dem Luftbild mit Darstellung
des Verlaufs der K 6746
Anlage 2, Gebietsänderungsvertrag
zwischen der Gemeinde Heidesee
und der Stadt Storkow (Mark)