Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag Oder-Spree stimmt dem Gebietsänderungsvertrag zwischen der Gemeinde
Jamlitz, vertreten durch das Amt Lieberose/Oberspreewald, Kirchstraße 11, 15913
Straupitz und der Stadt Friedland, Lindenstraße 13, 15848 Friedland zur
Änderung der Gemeindegrenze zu.
Sachdarstellung:
Die
Verbindungsstraße vom Abzweig der L 434 bis zum Anschluss an die L 452 in der
Ortslage Leeskow ist im Straßenverzeichnis des Landkreises Dahme-Spreewald
(LDS) unter der Bezeichnung K 6101 (10) aufgeführt.
Erst
mit Einführung des Geoinformationssystems (GIS) war es der Straßenbaubehörde
des LDS möglich, die örtliche Lage der einzelnen Straßengrundstücke der
Kreisstraßen konkret zu bestimmen. Dabei wurde festgestellt, dass zwischen der
tatsächlichen Lage der Kreis-straße K 6101 (10) des LDS in der Örtlichkeit und
der Ausweisung der Straßengrundstücke in den Flurkarten Differenzen bestehen.
Aus der Teilungsmessung der Straßenflurstücke der Kreisstraße K 6101 (10) und
der Fortschreibung des Liegenschaftskatasters sind auf dem Territorium des
Landkreises Oder-Spree insgesamt 6 Straßenflurstücke in der Gemarkung Klein
Muckrow, Flur 2, mit der Gesamtgröße von 2.999 m² hervorgegangen (siehe Anlage
1).
Der
LDS hat somit in Unkenntnis der tatsächlichen Liegenschaftsverhältnisse die
Aufgaben als Straßenbaubehörde und Träger der Straßenbaulast für den auf dem
Territorium des Landkreises Oder-Spree (LOS) gelegenen Kreisstraßenteil der K
6101 (10) mit wahrgenom-men (Auftragsverwaltung ohne Auftrag). Straßenrechtlich
jedoch obliegt der auf dem Terri-torium des LOS gelegene Straßenteil der K 6101
(10) des LDS der Straßenbaulast des Landkreises Oder-Spree. Mit der Anpassung
der betroffenen Gemeindegrenzen an den Straßenverlauf der K 6101 (10) werden
die Rechtsverhältnisse der Straßenbaulast eindeutig geregelt.
Die
Gründe des öffentlichen Wohls, die eine Gebietsänderung rechtfertigen, sind
insbeson-dere in der Klärung der Straßenbaulast und der damit verbundenen
Aufgabenerledigung als Sonderordnungsbehörde, der eigenständigen
Liegenschaftsverwaltung des Straßengrund-stücks, der Sicherung einer
effizienten Straßenverwaltung und -unterhaltung zu sehen.
Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedland und die Gemeindevertretung
Jamlitz stimmten am 19. Mai 2011 bzw. am
18. November 2013 einer Gebietsänderung per Grund-satzbeschluss (Beschluss-Nr.
II/14/11 bzw. ohne Beschluss-Nr.) zu.
Der
Gebietsänderungsvertrag zwischen der Gemeinde Jamlitz und der Stadt Friedland
zur Änderung der Gemeindegrenze (Anlage 2) wurde von der Gemeindevertretung der
Gemein-de Jamlitz in der Sitzung der Gemeindevertretung am 27. Januar 2014 und
von der Stadt-verordnetenversammlung der Stadt Friedland am 13. Februar 2014
mehrheitlich beschlos-sen.
Die
Grenzänderung kreisangehöriger Gemeinden, die das Gebiet mehrerer Landkreise
betreffen, bedarf nach § 124 Abs. 3 BbgKVerf der Zustimmung der von der
Änderung betroffenen Kreistage (hier Landkreis Dahme-Spreewald und Landkreis
Oder-Spree).
Der
Kreistag des Landkreises Dahme-Spreewald wird den Gebietsänderungsvertrag
zwischen der Gemeinde Jamlitz, vertreten
durch das Amt Lieberose/Oberspreewald, Kirchstraße 11, 15913 Straupitz und der
Stadt der Stadt Friedland, Lindenstraße 13, 15848 Friedland planmäßig in seiner
Sitzung am 30. April 2014 behandeln.
Der
Gebietsänderungsvertrag bedarf des Weiteren der Genehmigung durch das
Ministerium des Innern des Landes Brandenburg. Der vorgenannte Vertrag und
seine Genehmigung sind nach den für die Einführung von Satzungen geltenden
Vorschriften öffentlich bekannt zu machen. Er wird am Tage nach seiner
öffentlichen Bekanntmachung und der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung
in den vertragsschließenden Gemeinden wirksam.
Finanzielle Auswirkungen: ja
Nach § 9a Abs. 1 Satz 2
Brandenburgisches Straßengesetz ist der jeweilige Landkreis Träger der
Straßenbaulast, der auf seinem Territorium gelegenen Kreisstraßen. Mit der
Anpassung der betroffenen Gemeindegrenze, welche gleichzeitig die Kreisgrenze
zwischen den Landkreisen Dahme-Spreewald und Oder-Spree bildet, an den
Straßenverlauf der Kreisstraße K 6101 (10) des Landkreises Dahme-Spreewald
liegt deren Straßenbaulast nunmehr allein beim Landkreis Dahme-Spreewald.
Der Landkreis Oder-Spree
hat künftig mit der Änderung der Gemeindegrenze/Kreisgrenze keine
materiellen/finanziellen Pflichten mehr für die Kreisstraße K 6101 (10) des
Landkreises Dahme-Spreewald zu tragen.
Stellungnahme der Kämmerei:
Die Kosten der Verwaltung
und Unterhaltung der Kreisstraße K6101-10 wurden in der Vergangenheit allein
vom Landkreis Dahme-Spreewald getragen. Im Haushalt des Landkreises Oder-Spree
waren dafür keine finanziellen Mittel eingestellt. Mit der Anpassung der
Kreisgrenze an den Straßenverlauf der K6101-10 und dem damit verbundenen
Übergang der alleinigen Baulast auf den Landkreis Dahme-Spreewald wird der LOS
auch zukünftig nicht finanziell belastet.
gez. Wellmer
Amtsleiterin
gez. Wellmer
Amtsleiterin
Anlagen:
Anlage 1, Seite 1 Lageplan mit Darstellung des Verlaufs der K
6101 [LDS]
Anlage 1, Seite 2 Auszug aus dem Luftbild mit Darstellung des
Verlaufs der K 6101 (10) [LDS]
Anlage 1, Seite 3 Auszug aus dem Luftbild mit Darstellung des
Verlaufs der K 6101 (10) [LDS]
Anlage 2,
Gebietsänderungsvertrag zwischen
der Gemeinde Jamlitz und der
Stadt Friedland