Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Planung der Variante 3.
Sachdarstellung:
Das Carl Bechstein Gymnasium verfügt neben dem 2011
fertiggestellten Schulgebäude auf dem Grundstück Neu Zittauer Straße 1‑2
über einen weiteren Bestandskomplex, bestehend aus einem Altbau (Baujahr: 1879
bzw. 1906), einem separaten WC-Gebäude und einem 2005 errichteten Anbau mit 4 Klassenräumen
und einem Mehrzweckraum, der für Klausuren und behelfsmäßig als Aula genutzt wird.
Der Altbau ist sanierungsbedürftig und entspricht
weder bautechnisch noch funktionell den Anforderungen an den Schulbetrieb eines
Gymnasiums.
Die Belange der Volkshochschule und der Musikschule
können ebenfalls unter den gegenwärtigen Bedingungen nur unzureichend
Berücksichtigung finden.
Des Weiteren ergibt sich die Notwendigkeit, den
Verwaltungsbereich einschließlich der Beratungsräume dem Bedarf eines 5-zügigen
Gymnasiums mit einem umfangreichen Ganztagsangebot anzupassen. Die gegenwärtig
vorhandenen Flächen genügen diesem Anspruch lediglich in Ansätzen, so ist der
Mehrzweckraum für die Aktivitäten des Gymnasiums und der Musikschule zu klein,
das Lehrerzimmer bietet gegenwärtig nicht für alle Lehrerinnen und Lehrer Platz
und auch die Unterrichtsräume im Altbau haben mit 49‑51 m² nicht die
erforderliche Fläche für 28–30 Schülerinnen und Schüler pro Klasse.
Der Mehrbedarf an Klassenräumen, bei einer nun auch
für die kommenden Jahre zu erwartenden durchgängigen Fünfzügigkeit, wird durch
schulorganisatorische Mittel der optimalen Auslastung und Mehrfachnutzung sowie
durch entsprechende Planung soweit kompensiert, dass der Mehrbedarf lt. Raumprogramm
des MBJS von 13 Unterrichtsräumen (5‑zügiges Gymnasium mit
Ganztagsangebot) auf 6 Unterrichtsräume reduziert werden kann. Dafür sind
multifunktionale Räume für verschiedenste Nutzungen vorgesehen, die einem
modernen Schulbetrieb entsprechen und nachhaltige Gestaltungs- und
Verwendungsmöglichkeiten bieten.
Das Planungsbüro erhielt den Auftrag, konzeptionell
das gesamte Areal zwischen Buchhorster Straße und Gartenstraße
(Schulstandort) zu betrachten, auch im Hinblick auf die perspektivisch vorgesehene
Schulsporthalle und die optimale Platzierung der Baukörper. Dieses Vorgehen
erfolgt in enger Abstimmung mit der Stadt Erkner als Eigentümerin des
benachbarten Grundstücks. Die geplante Baumaßnahme (Variante 3) erfordert
keine Verlegung des sowjetischen Ehrenmals auf dem genannten Grundstück.
Vom beauftragten Planungsbüro wurden im Rahmen der
Grundlagenermittlung und Vorplanung 8 mögliche Varianten erstellt. Im
nächsten Schritt wurden daraus 3 favorisierte Varianten weiter untersucht. Im
Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurde die Variante 3
(kompletter Neubau) als nachhaltigste Variante ermittelt. Diese Variante bietet
alle Möglichkeiten eines zukunftsorientierten Schulbetriebes unter modernsten
Bedingungen.
In den Anlagen zur Beschlussvorlage sind die
Varianten im Einzelnen dargestellt.
Die Vorzugsvariante wird zudem detailliert erläutert.
Des Weiteren liegt die Darstellung der
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung aller 3 Varianten bei.
Die geschätzten Investitionskosten (auf der Basis
von Kostenkennwerten) für die Vorzugsvariante 3 in Höhe von 10.904.000,00 Euro
beinhalten folgende Leistungen:
a) Vorbereitende
Maßnahmen (KG 200)
- Interimscontainer
- Abriss
b) Neubau
(KG 300 und 400)
c) Außenanlagen
(KG 500)
d) Planung
(KG 700)
Stellungnahme der Kämmerei:
Das
Haushaltsrecht fordert, dass bevor Investitionen beschlossen werden, unter
mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durch Vergleich der Anschaffungs-
und Herstellungs-kosten und der Folgekosten die wirtschaftlichste Lösung
ermittelt wird (§ 16 Abs.1 KomHKV).
Diese
Forderung wird mit den durch das Planungsbüro erarbeiteten Unterlagen
umgesetzt. Die Auswertung der Unterlagen ergab, dass die Variante 3 die
wirtschaftlichste Variante ist.
Gemäß
den beigefügten Unterlagen ergeben sich bei Variante 3 Gesamtkosten der
Maßnahme von 10.904.000 €, darunter 990.000 € für vorbereitende Maßnahmen (KG
200). Die KG 200 enthält neben den Abrisskosten die Kosten für die Aufstellung
und Anmietung von Interimscontainern (655.400 €). Diese Kosten stellen einen
Aufwand dar und sind somit im Ergebnishaushalt zu veranschlagen und zu decken.
Damit
verbleiben 10.248.600 € Auszahlungen für Investitionen. Dieser Finanzbedarf ist
bei der Überarbeitung/Fortschreibung des Finanzplanes im Rahmen der Aufstellung
des Haushaltsplanes 2015 zu berücksichtigen.
Der
Haushaltsplan 2014 enthält für die Standorterweiterung/Generalsanierung des
Gymnasiums Erkner im Zeitraum 2014 – 2016 einen Gesamtfinanzbedarf von
4.045.600 €. Weitere 2.820.400 € sind im Finanzplanungszeitraum (2016/2017) für
den Neubau einer Zweifeldschulsporthalle vorgesehen.
Angesichts
der erheblichen Erhöhung des Finanzbedarfs für den weiteren Um- und Ausbau des
Gymnasiums Erkner sollte der Neubau der Zweifeldschulsporthalle bei der
Fortschreibung des Finanzplans auf einen späteren Zeitraum verschoben und die
vorgesehenen Mittel für die Erweiterung des Gymnasiums eingesetzt werden. Damit
würden 6.866.000 € zur Finanzierung zur Verfügung stehen.
Der verbleibende Bedarf von 3.382.600 € kann aus der Rücklage für nicht
verwendete investive Schlüsselzuweisungen (ca. 2.304.800 €) bzw. aus der
„Aufstockung“ der investiven Schlüsselzuweisungen gemäß Kreistagsbeschluss vom
18.04.2012 (Beschluss 027/21/2012) gedeckt werden (ca. 1.077.800 €).
Der
zur Realisierung der Maßnahme notwendige Abriss von Gebäuden hat Auswirkungen auf
die Bilanz des Landkreises. Für die Gebäude besteht per 31.12.2013 ein
Restbuchwert von 1.219.065 €. Dieser Restbuchwert ist auszubuchen
(außerplanmäßige Abschreibung). Gleichzeitig ist der Bestand an Sonderposten,
der für diese Gebäude gebildet wurde, ertragswirksam aufzulösen. Der
Sonderposten per 31.12.2013 beträgt 964.669 €.
Somit wird der Ergebnishaushalt mit einem Aufwand in Höhe von 254.396 €
belastet.
Die
Planungsunterlagen weisen jährliche Folgekosten für den neuen Erweiterungsbau
in Höhe von 340.500 € aus, darunter Betriebskosten von 258.500 € und
Instandsetzungs-kosten von 82.000 €. Der Landkreis wendet derzeitig für die
Bewirtschaftung der vorhandenen Gebäude ca. 85.000 € für Betriebskosten auf.
Für die Instandsetzung sind 20.000 € vorgesehen. Danach erhöht sich der
Mittelbedarf um 235.500 €.
gez.
Wellmer
Anlagen:
Anlage
1: Lageplan Bestand
Anlage
2: Ansichten des Bestandes
Anlage
3: städtebauliche Studien (8)
Anlage
4: 3 Varianten
Anlage
5: Vor- und Nachteilsbetrachtung
der 3 Varianten
(Nachteile: rot,
Vorteile: grün)
Anlage
6: Wirtschaftlichkeitsberechnung
Anlage
7: Gesamtgegenüberstellung der
Kennwerte der Varianten