Betreff
Grundsatzbeschluss zum weiteren Um- und Ausbau des Carl Bechstein Gymnasiums Erkner
Vorlage
015/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Planung der Variante 3.

 

Sachdarstellung:

 

Das Carl Bechstein Gymnasium verfügt neben dem 2011 fertiggestellten Schulgebäude auf dem Grundstück Neu Zittauer Straße 1‑2 über einen weiteren Bestandskomplex, bestehend aus einem Altbau (Baujahr: 1879 bzw. 1906), einem separaten WC-Gebäude und einem 2005 errichteten Anbau mit 4 Klassenräumen und einem Mehrzweckraum, der für Klausuren und behelfsmäßig als Aula genutzt wird.

 

Der Altbau ist sanierungsbedürftig und entspricht weder bautechnisch noch funktionell den Anforderungen an den Schulbetrieb eines Gymnasiums.

 

Die Belange der Volkshochschule und der Musikschule können ebenfalls unter den gegenwärtigen Bedingungen nur unzureichend Berücksichtigung finden.

 

Des Weiteren ergibt sich die Notwendigkeit, den Verwaltungsbereich einschließlich der Beratungsräume dem Bedarf eines 5-zügigen Gymnasiums mit einem umfangreichen Ganztagsangebot anzupassen. Die gegenwärtig vorhandenen Flächen genügen diesem Anspruch lediglich in Ansätzen, so ist der Mehrzweckraum für die Aktivitäten des Gymnasiums und der Musikschule zu klein, das Lehrerzimmer bietet gegenwärtig nicht für alle Lehrerinnen und Lehrer Platz und auch die Unterrichtsräume im Altbau haben mit 49‑51 m² nicht die erforderliche Fläche für 28–30 Schülerinnen und Schüler pro Klasse.

 

Der Mehrbedarf an Klassenräumen, bei einer nun auch für die kommenden Jahre zu erwartenden durchgängigen Fünfzügigkeit, wird durch schulorganisatorische Mittel der optimalen Auslastung und Mehrfachnutzung sowie durch entsprechende Planung soweit kompensiert, dass der Mehrbedarf lt. Raumprogramm des MBJS von 13 Unterrichtsräumen (5‑zügiges Gymnasium mit Ganztagsangebot) auf 6 Unterrichtsräume reduziert werden kann. Dafür sind multifunktionale Räume für verschiedenste Nutzungen vorgesehen, die einem modernen Schulbetrieb entsprechen und nachhaltige Gestaltungs- und Verwendungsmöglichkeiten bieten.

 

Das Planungsbüro erhielt den Auftrag, konzeptionell das gesamte Areal zwischen Buchhorster Straße und Gartenstraße (Schulstandort) zu betrachten, auch im Hinblick auf die perspektivisch vorgesehene Schulsporthalle und die optimale Platzierung der Baukörper. Dieses Vorgehen erfolgt in enger Abstimmung mit der Stadt Erkner als Eigentümerin des benachbarten Grundstücks. Die geplante Baumaßnahme (Variante 3) erfordert keine Verlegung des sowjetischen Ehrenmals auf dem genannten Grundstück.

 

Vom beauftragten Planungsbüro wurden im Rahmen der Grundlagenermittlung und Vorplanung 8 mögliche Varianten erstellt. Im nächsten Schritt wurden daraus 3 favorisierte Varianten weiter untersucht. Im Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurde die Variante 3 (kompletter Neubau) als nachhaltigste Variante ermittelt. Diese Variante bietet alle Möglichkeiten eines zukunftsorientierten Schulbetriebes unter modernsten Bedingungen.

 

In den Anlagen zur Beschlussvorlage sind die Varianten im Einzelnen dargestellt.

 

Die Vorzugsvariante wird zudem detailliert erläutert.

 

Des Weiteren liegt die Darstellung der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung aller 3 Varianten bei.

 

 

Die geschätzten Investitionskosten (auf der Basis von Kostenkennwerten) für die Vorzugsvariante 3 in Höhe von 10.904.000,00 Euro beinhalten folgende Leistungen:

 

a)    Vorbereitende Maßnahmen (KG 200)

-       Interimscontainer

-       Abriss

 

b)    Neubau (KG 300 und 400)

c)    Außenanlagen (KG 500)

d)    Planung (KG 700)

Stellungnahme der Kämmerei:

 

Das Haushaltsrecht fordert, dass bevor Investitionen beschlossen werden, unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durch Vergleich der Anschaffungs- und Herstellungs-kosten und der Folgekosten die wirtschaftlichste Lösung ermittelt wird (§ 16 Abs.1 KomHKV).

 

Diese Forderung wird mit den durch das Planungsbüro erarbeiteten Unterlagen umgesetzt. Die Auswertung der Unterlagen ergab, dass die Variante 3 die wirtschaftlichste Variante ist.

 

Gemäß den beigefügten Unterlagen ergeben sich bei Variante 3 Gesamtkosten der Maßnahme von 10.904.000 €, darunter 990.000 € für vorbereitende Maßnahmen (KG 200). Die KG 200 enthält neben den Abrisskosten die Kosten für die Aufstellung und Anmietung von Interimscontainern (655.400 €). Diese Kosten stellen einen Aufwand dar und sind somit im Ergebnishaushalt zu veranschlagen und zu decken.

 

Damit verbleiben 10.248.600 € Auszahlungen für Investitionen. Dieser Finanzbedarf ist bei der Überarbeitung/Fortschreibung des Finanzplanes im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanes 2015 zu berücksichtigen.

Der Haushaltsplan 2014 enthält für die Standorterweiterung/Generalsanierung des Gymnasiums Erkner im Zeitraum 2014 – 2016 einen Gesamtfinanzbedarf von 4.045.600 €. Weitere 2.820.400 € sind im Finanzplanungszeitraum (2016/2017) für den Neubau einer Zweifeldschulsporthalle vorgesehen.

 

Angesichts der erheblichen Erhöhung des Finanzbedarfs für den weiteren Um- und Ausbau des Gymnasiums Erkner sollte der Neubau der Zweifeldschulsporthalle bei der Fortschreibung des Finanzplans auf einen späteren Zeitraum verschoben und die vorgesehenen Mittel für die Erweiterung des Gymnasiums eingesetzt werden. Damit würden 6.866.000 € zur Finanzierung zur Verfügung stehen.
Der verbleibende Bedarf von 3.382.600 € kann aus der Rücklage für nicht verwendete investive Schlüsselzuweisungen (ca. 2.304.800 €) bzw. aus der „Aufstockung“ der investiven Schlüsselzuweisungen gemäß Kreistagsbeschluss vom 18.04.2012 (Beschluss 027/21/2012) gedeckt werden (ca. 1.077.800 €).

 

Der zur Realisierung der Maßnahme notwendige Abriss von Gebäuden hat Auswirkungen auf die Bilanz des Landkreises. Für die Gebäude besteht per 31.12.2013 ein Restbuchwert von 1.219.065 €. Dieser Restbuchwert ist auszubuchen (außerplanmäßige Abschreibung). Gleichzeitig ist der Bestand an Sonderposten, der für diese Gebäude gebildet wurde, ertragswirksam aufzulösen. Der Sonderposten per 31.12.2013 beträgt 964.669 €.
Somit wird der Ergebnishaushalt mit einem Aufwand in Höhe von 254.396 € belastet.

 

Die Planungsunterlagen weisen jährliche Folgekosten für den neuen Erweiterungsbau in Höhe von 340.500 € aus, darunter Betriebskosten von 258.500 € und Instandsetzungs-kosten von 82.000 €. Der Landkreis wendet derzeitig für die Bewirtschaftung der vorhandenen Gebäude ca. 85.000 € für Betriebskosten auf. Für die Instandsetzung sind 20.000 € vorgesehen. Danach erhöht sich der Mittelbedarf um 235.500 €.

 

 

gez. Wellmer

 

Anlagen:

 

Anlage 1:         Lageplan Bestand

Anlage 2:         Ansichten des Bestandes

Anlage 3:         städtebauliche Studien (8)

Anlage 4:         3 Varianten

Anlage 5:         Vor- und Nachteilsbetrachtung der 3 Varianten

                        (Nachteile: rot, Vorteile: grün)

Anlage 6:         Wirtschaftlichkeitsberechnung

Anlage 7:         Gesamtgegenüberstellung der Kennwerte der Varianten