Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag möge zur Änderung seiner Geschäftsordnung beschließen:
Punkt 1.
Änderung in § 4 Abs. 1 wie folgt:
„(1) Der/die Vorsitzende setzt die Tagesordnungspunkte im Benehmen
mit dem Landrat fest. Die einzelnen Tagesordnungspunkte sind in der Regel
schriftlich zu erläutern. In die Tagesordnung sind außerdem Anträge
aufzunehmen, die von mindestens einem Zehntel der gesetzlichen Anzahl der
Kreistagsabgeordneten oder einer Fraktion spätestens 14 Kalendertage vor der
Sitzung schriftlich vorgelegt werden. Die Anträge sind schriftlich zu begründen
und haben einen Beschlussvorschlag zu enthalten. Der Landrat darf auch ohne
Bindung an eine Frist Beratungsgegenstände benennen, die in die Tagesordnung
aufzunehmen sind.“
Punkt 2: Veröffentlichung
2. Die Geschäftsordnung des
Kreistages wird in der nach Beschluss vom 24. 06. 2014 gültigen Fassung
veröffentlicht
Sachdarstellung:
Die bisher festgelegte Frist für das
Einreichen von Anträgen zur Tagesordnung der Kreistagssitzungen von 20 Kalendertagen
schränkt für die Abgeordneten und Fraktionen die Möglichkeit ein, zeitnah auf
aktuelle Probleme des Landkreises im Kreistag zu reagieren. Deshalb schlagen
wir eine Verkürzung auf 14 Kalendertage vor. Damit kann auch die
Ladungsfrist von 10 Kalendertagen weiterhin sichergestellt werden.
Die gegenwärtig
veröffentlichte Fassung ist hinsichtlich der Änderungen nach 2009 (so vom 24.
03.2010) nicht auf dem aktuellen Stand. Die neu gewählten Abgeordneten haben
damit zur gültigen Fassung der Geschäftordnung erst nach Archiv-Recherchen
Zugang.
Dr. Artur Pech
Fraktionsvorsitzender