Betreff
Änderung der Geschäftsordnung
Vorlage
7/DIE LINKE/ 2014
Art
Antrag

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag möge zur Änderung seiner Geschäftsordnung beschließen:

Punkt 1. Änderung in § 4 Abs. 1 wie folgt:

„(1) Der/die Vorsitzende setzt die Tagesordnungspunkte im Benehmen mit dem Landrat fest. Die einzelnen Tagesordnungspunkte sind in der Regel schriftlich zu erläutern. In die Tagesordnung sind außerdem Anträge aufzunehmen, die von mindestens einem Zehntel der gesetzlichen Anzahl der Kreistagsabgeordneten oder einer Fraktion spätestens 14 Kalendertage vor der Sitzung schriftlich vorgelegt werden. Die Anträge sind schriftlich zu begründen und haben einen Beschlussvorschlag zu enthalten. Der Landrat darf auch ohne Bindung an eine Frist Beratungsgegenstände benennen, die in die Tagesordnung aufzunehmen sind.“

Punkt 2: Veröffentlichung

2. Die Geschäftsordnung des Kreistages wird in der nach Beschluss vom 24. 06. 2014 gültigen Fassung veröffentlicht

 

Sachdarstellung:

 

Die bisher festgelegte Frist für das Einreichen von Anträgen zur Tagesordnung der Kreistagssitzungen von 20 Kalendertagen schränkt für die Abgeordneten und Fraktionen die Möglichkeit ein, zeitnah auf aktuelle Probleme des Landkreises im Kreistag zu reagieren. Deshalb schlagen wir eine Verkürzung auf 14 Kalendertage vor. Damit kann auch die Ladungsfrist von 10 Kalendertagen weiterhin sichergestellt werden.

Die gegenwärtig veröffentlichte Fassung ist hinsichtlich der Änderungen nach 2009 (so vom 24. 03.2010) nicht auf dem aktuellen Stand. Die neu gewählten Abgeordneten haben damit zur gültigen Fassung der Geschäftordnung erst nach Archiv-Recherchen Zugang.

 

 

Dr. Artur Pech
Fraktionsvorsitzender