Betreff
Zuständigkeitsordnung
Vorlage
6/DIE LINKE/2014
Art
Antrag

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag möge beschließen:

 

  1. In  § 1 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung zur Bildung und zu den Zuständigkeiten von Ausschüssen des Kreistages wird gemäß § 13 Hauptsatzung des Landkreises Oder-Spree eingefügt:
    Ausschuss für Grundsicherung und Beschäftigungsförderung.
  2. In § 3 Abs. (1) wird eingefügt:
    Der Ausschuss für Grundsicherung und Beschäftigungsförderung ist zuständig für alle dem Kommunalen Jobcenter zugeordneten Produktgruppen des Kreishaushaltes und insbesondere für :
    Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II (Produktgruppe 312), darunter
    Amtsleitung und Fachaufsicht Grundsicherung für Arbeitssuchende;
    Grundsicherung für Arbeitssuchende
    Beschäftigung / Eingliederung
    sowie für
    Kosten der Unterkunft
    Mögliche Veränderungen der Systematik / Nummerierung des Kreishaushaltes berühren die Zuständigkeiten des Ausschusses für Grundsicherung und Beschäftigungsförderung nicht.
  3. Die Anlage 1 „Zuständigkeit der Ausschüsse für Produktgruppen und Produkte“ wird entsprechend Punkt 2 dieses Beschlusses angepasst.

 

Sachdarstellung:

 

Die Begründung erfolgt mündlich.

 

 

 

 

Dr. Artur Pech
Fraktionsvorsitzender