Betreff
Zuständigkeitsordnung
Vorlage
6/DIE LINKE/2014
Art
Antrag
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag möge
beschließen:
- In § 1
Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung zur Bildung und zu den Zuständigkeiten
von Ausschüssen des Kreistages wird gemäß § 13 Hauptsatzung des
Landkreises Oder-Spree eingefügt:
Ausschuss für Grundsicherung und Beschäftigungsförderung. - In § 3 Abs. (1) wird eingefügt:
Der Ausschuss für Grundsicherung und Beschäftigungsförderung ist zuständig für alle dem Kommunalen Jobcenter zugeordneten Produktgruppen des Kreishaushaltes und insbesondere für :
Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II (Produktgruppe 312), darunter
Amtsleitung und Fachaufsicht Grundsicherung für Arbeitssuchende;
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Beschäftigung / Eingliederung
sowie für
Kosten der Unterkunft
Mögliche Veränderungen der Systematik / Nummerierung des Kreishaushaltes berühren die Zuständigkeiten des Ausschusses für Grundsicherung und Beschäftigungsförderung nicht. - Die Anlage 1 „Zuständigkeit der Ausschüsse für
Produktgruppen und Produkte“ wird entsprechend Punkt 2 dieses Beschlusses
angepasst.
Sachdarstellung:
Die Begründung erfolgt
mündlich.
Dr. Artur Pech
Fraktionsvorsitzender