Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag beschließt die Ordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen
für die im Landkreis Oder-Spree zugelassenen Taxen (Taxentarifordnung).
Sachdarstellung:
Mit der Übertragung der
Aufgaben durch die Landesregierung entsprechend § 47 Abs. 3 S. 1
Personenbeförderungsgesetz (PBefG) beschließt der Kreistag des Landkreises
Oder-Spree
gemäß § 51 Abs. 1
Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und des § 61 Abs. 1 Nr. 4 PBefG in der
Fassung der Bekanntmachung vom 08. August 1990 (BGBl. I 1690), zuletzt geändert
durch Art. 2 Abs. 147 des Gesetzes vom 07. August 2013 (BGBl I 3154), i. V. m.
der „Verordnung über die zuständigen Behörden und über die Ermächtigung zum
Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefGZV)“
vom 01. Mai 1993 (GVBl. II Nr. 32), zuletzt geändert durch die Verordnung vom
20. Dezember 2010 (GvBl. II/10, Nr. 94), insbesondere der §§ 4 und 6 des
PBefGZV, die anliegende Taxentarifordnung:
Die letzte Überarbeitung
der Beförderungsentgelte erfolgte im März 2007. Mit Blick auf die seit der
letzten Anpassung der Beförderungsentgelte eingetretenen grundlegenden
Veränderungen - hinsichtlich der Kostensituation bei den Taxen- und
Mietwagenunternehmen des Landkreises Oder-Spree - stellte der Verband der Taxi-
und Mietwagenunternehmer des Landkreises Oder-Spree e. V. am 08.03.2014 den
Antrag, die zur Zeit gültigen Beförderungsentgelte zur Verbesserung und
Stabilisierung der Wirtschaftlichkeit anzupassen. Aufgrund des Antrages wurden
gemäß § 39 Abs. 2 PBefG die Voraussetzungen geprüft, ob die vorgebrachten
Gründe dem Maßstab des Gesetzes entsprechen.
Der § 39 Abs. 2 PBefG
verpflichtet die Genehmigungsbehörde auch im Taxiverkehr zur Überprüfung der
Beförderungsentgelte insbesondere dahingehend, ob sie
-
unter Berücksichtigung
der wirtschaftlichen Lage der Taxiunternehmer sowie
-
unter
Berücksichtigung einer ausreichenden Verzinsung und Tilgung des Anlagekapitals
und der notwendigen technischen Entwicklung angemessen sind und
-
mit den
öffentlichen Verkehrsinteressen und dem Gemeinwohl in Einklang stehen.
Die sich daraus ergebene
Prüfung der vorgelegten Kostenkalkulationen der Unternehmen stand unter dem
Aspekt, ein reales Bild der wirtschaftlichen Situation der im Landkreis
Oder-Spree ansässigen Unternehmen zu erhalten. Eine kreiseinheitliche
Vorgehensweise wurde in diesem Zusammenhang berücksichtigt. Des Weiteren
erfolgte durch die zuständige Behörde eine umfangreiche querschnittartige
Erhebung der zurzeit gültigen Taxentarife im Land Brandenburg. Zudem wurde ein
Anhörungsverfahren der kreisangehörigen Kommunen, Verbänden und sonstigen zu
beteiligenden Institutionen durchgeführt. Darüber hinaus wurden der Taxi- und
Mietwagenverband e.V. sowie nicht verbandsangehörige Einzelunternehmen
angehört. Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse flossen in die Prüfung des
Erhöhungsbegehrens unter dem Gesichtspunkt der Rechtmäßigkeit und der
Zweckmäßigkeit der festzulegenden Beförderungsentgelte mit ein. Das Ergebnis
spiegelt die nunmehr vorliegende Fassung der Taxentarifordnung wider, die dem
Kreistag zur Beschlussfassung vorliegt.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
Antrag auf Anpassung der
Taxitarife zum 01.08.2014
Übersicht der Taxitarife im
Land Brandenburg
Gegenüberstellung der
Taxitarifordnung LOS