Betreff
Taxentarifordnung
Vorlage
038/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die Ordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für die im Landkreis Oder-Spree zugelassenen Taxen (Taxentarifordnung).

 

Sachdarstellung:

 

Mit der Übertragung der Aufgaben durch die Landesregierung entsprechend § 47 Abs. 3 S. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) beschließt der Kreistag des Landkreises Oder-Spree

gemäß § 51 Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und des § 61 Abs. 1 Nr. 4 PBefG in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. August 1990 (BGBl. I 1690), zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 147 des Gesetzes vom 07. August 2013 (BGBl I 3154), i. V. m. der „Verordnung über die zuständigen Behörden und über die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefGZV)“ vom 01. Mai 1993 (GVBl. II Nr. 32), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 20. Dezember 2010 (GvBl. II/10, Nr. 94), insbesondere der §§ 4 und 6 des PBefGZV, die anliegende Taxentarifordnung:  

 

Die letzte Überarbeitung der Beförderungsentgelte erfolgte im März 2007. Mit Blick auf die seit der letzten Anpassung der Beförderungsentgelte eingetretenen grundlegenden Veränderungen - hinsichtlich der Kostensituation bei den Taxen- und Mietwagenunternehmen des Landkreises Oder-Spree - stellte der Verband der Taxi- und Mietwagenunternehmer des Landkreises Oder-Spree e. V. am 08.03.2014 den Antrag, die zur Zeit gültigen Beförderungsentgelte zur Verbesserung und Stabilisierung der Wirtschaftlichkeit anzupassen. Aufgrund des Antrages wurden gemäß § 39 Abs. 2 PBefG die Voraussetzungen geprüft, ob die vorgebrachten Gründe dem Maßstab des Gesetzes entsprechen.

 

Der § 39 Abs. 2 PBefG verpflichtet die Genehmigungsbehörde auch im Taxiverkehr zur Überprüfung der Beförderungsentgelte insbesondere dahingehend, ob sie

 

-       unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage der Taxiunternehmer sowie

-       unter Berücksichtigung einer ausreichenden Verzinsung und Tilgung des Anlagekapitals und der notwendigen technischen Entwicklung angemessen sind und

-       mit den öffentlichen Verkehrsinteressen und dem Gemeinwohl in Einklang stehen.

 

Die sich daraus ergebene Prüfung der vorgelegten Kostenkalkulationen der Unternehmen stand unter dem Aspekt, ein reales Bild der wirtschaftlichen Situation der im Landkreis Oder-Spree ansässigen Unternehmen zu erhalten. Eine kreiseinheitliche Vorgehensweise wurde in diesem Zusammenhang berücksichtigt. Des Weiteren erfolgte durch die zuständige Behörde eine umfangreiche querschnittartige Erhebung der zurzeit gültigen Taxentarife im Land Brandenburg. Zudem wurde ein Anhörungsverfahren der kreisangehörigen Kommunen, Verbänden und sonstigen zu beteiligenden Institutionen durchgeführt. Darüber hinaus wurden der Taxi- und Mietwagenverband e.V. sowie nicht verbandsangehörige Einzelunternehmen angehört. Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse flossen in die Prüfung des Erhöhungsbegehrens unter dem Gesichtspunkt der Rechtmäßigkeit und der Zweckmäßigkeit der festzulegenden Beförderungsentgelte mit ein. Das Ergebnis spiegelt die nunmehr vorliegende Fassung der Taxentarifordnung wider, die dem Kreistag zur Beschlussfassung vorliegt.

Finanzielle Auswirkungen: keine

 

Anlagen:

Antrag auf Anpassung der Taxitarife zum 01.08.2014

Übersicht der Taxitarife im Land Brandenburg

Gegenüberstellung der Taxitarifordnung LOS