Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der Planung der Herrichtung der
Außenanlagen einschließlich Bauwerktrockenlegung der Häuser 1 und 2 am Albert-Schweitzer-Gymnasium
Eisenhüttenstadt.
Sachdarstellung:
Am
Albert-Schweitzer-Gymnasium in Eisenhüttenstadt wurden im Schuljahr 2013/14
556
Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Das Gymnasium ist als Schulstandort,
einziges Gymnasium in Eisenhüttenstadt, langfristig gesichert. Nach der
Fertigstellung des Neubaus der Schulsporthalle im vergangenen Jahr besteht die
dringende Notwendigkeit, das Außengelände des Gymnasiums herzurichten. Der
Zustand des Außengeländes zeigt sich in hohem Maße sanierungsbedürftig. Der
befestigte Bereich ist durch zahlreiche Verwerfungen eine permanente
Unfallquelle. Das gesamte Gelände hat zur Zeit keine geordnete Struktur und
entspricht in keiner Weise den Bedürfnissen der Schulgemeinschaft.
Die
Baumaßnahme ist Bestandteil der Prioritätenliste der geplanten Investitionen
des Landkreises und soll in 2 Bauabschnitten realisiert werden.
Neben
der kompletten Neugestaltung des Schulhofes sollen Stellflächen für PKW,
Fahrräder und Kleinkrafträder, ein multifunktionales Spielfeld für
Ballspielarten und verschiedene Aufenthaltsmöglichkeiten für Pausen- und
Freizeitgestaltung entstehen.
Die
Eingänge der Unterrichtsgebäude und der Mensa werden mit entsprechenden Rampen
barrierefrei gestaltet. Vor dem Hauptgebäude zur Diehloer Straße soll die
Zuwegung verändert werden. Eine Einfriedung des Geländes ist nach Abschluss der
Baumaßnahmen vorgesehen.
Finanzielle
Auswirkungen: ja
Stellungnahme der KämmereI.
Die Gestaltung der
Außenanlagen am Gymnasium Eisenhüttenstadt ist Bestandteil der Prioritätenliste
für die Investitionsplanung ab 2013. Im Rahmen der Baumaßnahme Neubau der
Schulsporthalle wurden für die infrastrukturelle Erschließung und Herrichtung
des Umfelds der Schulsporthalle 90.800 € in den HH-Plan 2013 und 40.000 € in
den HH-Plan 2014 eingestellt. Für den weiteren Ausbau der Außenanlage
(östlicher Bereich und Schulhof) werden investive Mittel in Höhe von 630.400 €
benötigt. Der Landkreis kann die Deckung des Finanzbedarfs aus investiven
Schlüsselzuweisungen und liquiden Mitteln sicherstellen.
Des Weiteren entstehen für
die Bauwerktrockenlegung der Häuser 1 und 2 Aufwendungen in Höhe von 418.600 €.
Dieser Finanzbedarf kann aus dem Ergebnishaushalt des Landkreises gedeckt
werden.