Betreff
Prioritätenliste für den Investitionsbedarf des LOS im Zeitraum 2015 - 2020 ff
Vorlage
050/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag bestätigt die in der Anlage 1 ausgewiesene Prioritätensetzung und beauftragt die Verwaltung, die Maßnahmen entsprechend der Priorität und in Abhängigkeit von dem für Investitionen zur Verfügung stehenden Finanzvolumen in die Haushaltsplanung 2015/Folgejahre aufzunehmen.

 

 

Sachdarstellung:

 

Der Kreistag hat auf seiner Sitzung am 19.09.2012 erstmalig eine Prioritätenliste für den Zeitraum 2013 – 2018 ff beschlossen (Beschluss-Nr. 037/23/2012). Ab diesem Zeitpunkt ist jährlich durch den Kreistag eine Prioritätenliste zu beschließen. Damit wird der Beschluss des Kreistages vom 18.04.2012 zur Sicherung der Investitionstätigkeit des LOS
(Beschluss-Nr. 027/21/2012) umgesetzt.

 

In der Prioritätenliste wird der mittel- und langfristige Investitionsbedarf des Landkreises dargestellt und es werden Prioritäten in Bezug auf Notwendigkeit und Dringlichkeit bei deren Realisierung gesetzt.

Mit der Prioritätenliste sollen die Abgeordneten frühzeitig über den im Landkreis bestehenden Investitionsbedarf informiert und in die Diskussion um die Rangfolge bei der Umsetzung der investiven Maßnahmen einbezogen werden. Die Prioritätenliste bildet die Grundlage für die Aufnahme von Investitionsmaßnahmen in den mittelfristigen Finanzplan bzw. Haushaltsplan.

 

Auf der Grundlage von Zuarbeiten der Fachämter  und unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen wurde die am 27.11.2013 durch den Kreistag beschlossene Prioritätenliste ((Beschluss-Nr. …/../2013) überarbeitet und um neue Maßnahmen ergänzt. Die Fachämter waren aufgefordert, den für ihren Verantwortungsbereich bestehenden Investitionsbedarf zu beschreiben und die Notwendigkeit des Bedarfs zu begründen. Aus Sicht des Fachamtes wurden die Priorität und Dringlichkeit der Maßnahme eingeschätzt (Spalte 5).

 

In der Anlage 1a sind die ausführlichen Begründungen der Fachämter maßnahmebezogen dargestellt (siehe Maßnahme-Nr,).

 

In der letzten Spalte der Anlage 1 wird die Prioritätensetzung der Verwaltung ausgewiesen und dem Kreistag zur Bestätigung vorgeschlagen.

 

 

Die „Abarbeitung“ der Prioritätenliste 2015 – 2020 ff erfolgt durch die Aufnahme der Maßnahmen in die Haushaltsplanung 2015 bzw. den mittelfristigen Finanzplan.
Die zeitliche Einordnung der vorgeschlagenen Maßnahmen in die Haushaltsplanung ist von der Höhe der für Investitionen zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel – und damit auch von der Akquirierung von Fördermitteln -  abhängig.

 

Die Umsetzung der beschlossenen Prioritätenlisten hat dazu beigetragen, dass Investitionsstandorte stärker im Zusammenhang betrachtet werden und bei der Bestimmung des Umfanges von Investitionen großes Augenmerk auf Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit von Investitionen gelegt wird. Dieser Prozess soll mit der überarbeiteten und fortgeschriebenen Prioritätenliste fortgesetzt werden.