Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag bestätigt die in der Anlage 1 ausgewiesene Prioritätensetzung und
beauftragt die Verwaltung, die Maßnahmen entsprechend der Priorität und in
Abhängigkeit von dem für Investitionen zur Verfügung stehenden Finanzvolumen in
die Haushaltsplanung 2015/Folgejahre aufzunehmen.
Sachdarstellung:
Der
Kreistag hat auf seiner Sitzung am 19.09.2012 erstmalig eine Prioritätenliste
für den Zeitraum 2013 – 2018 ff beschlossen (Beschluss-Nr. 037/23/2012). Ab
diesem Zeitpunkt ist jährlich durch den Kreistag eine Prioritätenliste zu
beschließen. Damit wird der Beschluss des Kreistages vom 18.04.2012 zur Sicherung
der Investitionstätigkeit des LOS
(Beschluss-Nr. 027/21/2012) umgesetzt.
In
der Prioritätenliste wird der mittel- und langfristige Investitionsbedarf des
Landkreises dargestellt und es werden Prioritäten in Bezug auf Notwendigkeit
und Dringlichkeit bei deren Realisierung gesetzt.
Mit
der Prioritätenliste sollen die Abgeordneten frühzeitig über den im Landkreis
bestehenden Investitionsbedarf informiert und in die Diskussion um die
Rangfolge bei der Umsetzung der investiven Maßnahmen einbezogen werden. Die
Prioritätenliste bildet die Grundlage für die Aufnahme von
Investitionsmaßnahmen in den mittelfristigen Finanzplan bzw. Haushaltsplan.
Auf
der Grundlage von Zuarbeiten der Fachämter
und unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen wurde die am
27.11.2013 durch den Kreistag beschlossene Prioritätenliste ((Beschluss-Nr.
…/../2013) überarbeitet und um neue Maßnahmen ergänzt. Die Fachämter waren aufgefordert, den
für ihren Verantwortungsbereich bestehenden Investitionsbedarf zu beschreiben
und die Notwendigkeit des Bedarfs zu begründen. Aus Sicht des Fachamtes wurden
die Priorität und Dringlichkeit der Maßnahme eingeschätzt (Spalte 5).
In
der Anlage 1a sind die ausführlichen Begründungen der Fachämter maßnahmebezogen
dargestellt (siehe Maßnahme-Nr,).
In
der letzten Spalte der Anlage 1 wird die Prioritätensetzung der Verwaltung
ausgewiesen und dem Kreistag zur Bestätigung vorgeschlagen.
Die
„Abarbeitung“ der Prioritätenliste 2015 – 2020 ff erfolgt durch die Aufnahme
der Maßnahmen in die Haushaltsplanung 2015 bzw. den mittelfristigen Finanzplan.
Die zeitliche Einordnung der vorgeschlagenen Maßnahmen in die Haushaltsplanung
ist von der Höhe der für Investitionen zur Verfügung stehenden finanziellen
Mittel – und damit auch von der Akquirierung von Fördermitteln - abhängig.
Die
Umsetzung der beschlossenen Prioritätenlisten hat dazu beigetragen, dass
Investitionsstandorte stärker im Zusammenhang betrachtet werden und bei der
Bestimmung des Umfanges von Investitionen großes Augenmerk auf Nachhaltigkeit
und Wirtschaftlichkeit von Investitionen gelegt wird. Dieser Prozess soll mit
der überarbeiteten und fortgeschriebenen Prioritätenliste fortgesetzt werden.