Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt den Ausbau von Photovoltaik und bei Bedarf
Solarthermie mit den dazugehörenden Energiespeichern im Landkreis Oder-Spree
auf seinen zukünftig zu bauenden und derzeit noch ungeplanten kommunalen
Gebäuden.
Liegt eine negative Wirtschaftlichkeitsberechnung für die
Solaranlage vor, ist diese mit dem Baubeschluss dem Bauausschuss vorzulegen. In
diesem Fall sollte bei Dachneigungen von 0° bis 30° ein Gründach zum Einsatz
kommen.
Optional kann eine Kombination aus Dachbegrünung und Solaranlage
als ökologischste Form der Dachnutzung erfolgen.
Sachdarstellung:
Laut dem Regionalen Energiekonzept Oderland-Spree (REK) aus dem
Jahr 2013, existieren in der Region „sehr große Potenziale im Bereich der Photovoltaik,
vor allem auf Dächern.“ während das „Potential der Solarthermie fast
ungenutzt“ ist.
Kommt eine Dachbegrünung zum Einsatz wird zudem positiv auf die
Versiegelung der zu bebauenden Fläche reagiert.
Finanzielle Auswirkungen:
Photovoltaik, Solarthermie und Energiespeicher: Nur anfangs, da
sich die Investitionskosten amortisieren und kein Ausbau ohne positive
Wirtschaftlichkeitsberechnung erfolgt.
Dachbegrünung: Ja. Es entstehen einige finanzielle Vorteile
gegenüber herkömmlichen Dächern.
Gosen-Neu Zittau, 12. November 2015
Anja
Grabs
Kreistag
Oder-Spree
Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen & Piraten
Anlagen: